Bin ich verpflichtet Überstunden zu machen ?

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
gagg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich verpflichtet Überstunden zu machen ?

Hallo,

Ich hätte eine Frage bezüglich der Überstunden.

Ich bin seit 25 Jahre in gleichen Betrieb tätig und arbeite nun an der dazugehörigen Tankstelle 80 Stunden im Monat, bzw. 18,5 Std in der Woche.

Nun gehen in der ersten September-Woche 2 Mitarbeiter zusammen in Urlaub (wurde bereits im Jan. eingereicht und genehmigt) und ich bzw. auch meine Kollegen sollen nun dafür Überstunden machen.

Es wäre alles kein Problem gewesen, wenn nicht im Juli 2 Mitarbeiter entlassen worden wären.

Nun soll ich vom 30 August bis zum 5 Steptember komplett durcharbeiten, jeden Tag 7,5 Std. ohne Pause, da wir alleine in der Tankstelle sind.

Das wären dann ca. 52 Std. in der Woche, obwohl ich nur 18,5 Std in der Woche arbeite.

Mein Vertrag wurde auch so abgeändert, 80 Std. im Monat bzw. 18,5 Std in der Woche.

Ich muß dazu sagen,ich habe eine kleine tochter und habe meine Stunden extra so gewählt, also die 18,5 Std., da ich dafür eine Betreuung habe.

Was soll/ kann ich nun machen.

Ist das überhaupt zulässig

Vielen Dank
Gabiele

-----------------
""

-- Editiert am 18.08.2010 11:56

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ob dir mehrarbeit aufgebrummt werden kann, hängt von deinem vertrag ab. als tz-kraft hast bist du ja ausdrücklich eine begrenzte verpflichtung eingegangen. im av - oder, wenn es das gibt, im tv - müsste ausdrücklich stehen, dass mehrarbeit angeordnet werden kann.
... die gewährung oder versagung von urlaub für eine bestimmte zeit hat ja vor allem den sinn, dass betriebliche belange berücksichtigt werden. dazu gehört auch, dass du eben nicht vollzeit verplant werden kannst. auch da hat der ag rücksicht zu nehmen. du hättest also m.e. gute aussichten, diese zumutung zurück zu weisen. rein rechtlich.
das erste wäre wohl das gespräch mit dem chef. der könnte ja immer noch jemanden kurzfristig einstellen.
wenn der uneinsichtig ist, wird es schwieriger - du müsstest dich weigern und eine abmahnung in kauf nehmen, die du dann gerichtlich überprüfen lassen kannst.
allerdings fürchte ich, dass du in einem kleinbetrieb arbeitest udn einen prozess gg deinen ag nicht überstehen wirdst, da und wenn das kündigungsschutzgesetzt vmtl. nicht gelten wird.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen