Bin neu hier und habe eine Kündigung erhalten.

11. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Xera1984
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin neu hier und habe eine Kündigung erhalten.

Hallo zusammen!

Ich arbeite nun seit Januar 2006 in einem Unternehmen. Hier gab es Ursprünglich mal 24 Mitarbeiter. Nun sind es nur noch 13. Aus diesen Gründen habe ich mich schon bewoben und sämtliche Vorstellungsgespräche gehabt. Die letzten 5 Wochen war ich krankgeschrieben. Gestern erhielt ich meine Kündigung. Fristgemäß zum 31.12.2008. Die Frist wurde eingehalten. (4 Wochen zum Monatsende)
Allerdings scheint mir die Kündigung nicht wirksam, da diese sehr einfach gehalten wurde.
Sehr geehrte Frau XXXX,

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverältnis fristgemäß zum nächsten Termin, d. h. zum 31.12.2008

MfG

Das wars. Weder Grund noch der Hinweis, dass ich mich beim Arbeitsamt melden muss oder ähnliches standen drin.

Wie sieht es aus? Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen? Gilt es als eine betriebsbedingte Kündigung? Ich habe zuvor noch nie eine Abnmahnung erhalten.
Ich habe 2 Monate nachdem ich in diesem Unternehmen angefangen habe, eine damals noch Freundin in dieses Unternehmen geholt. Sie ist auch ledig und hat auch keine Kinder. Müsste sie dann nicht zuerst gekündigt werden?
Wir arbeiten im Vertrieb. Sie hat einen höhrenen Umsatz erreicht als ich. Ist das ein Grund mich zuerst zu kündigen?

Ich habe am Donnerstag einen Probearbeitstag. Den kann ich auch ohne Probleme Wahrnehmen, da ich noch krankgeschrieben bin. Aufgrund von Mobbing wurde ich krankgeschrieben. Was mache ich, wenn die mich jetzt zum 01.12.2008 einstellen möchten? Mein Arbeitsvertrag läuft doch noch bis zum 31.12.2008. Gibt es hier eine Möglichkeit für mich?

Ich gehe davon aus, dass ich eine Abfindung bekommen werde. Mit welcher Abfindung kann ich rechnen? Laut Gesetz steht mir 1/2 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr zu. Da in meinem Fall aufgerundet wird, wären es dann 3 Jahre. Stimmt das so?

Ich würde mich sehr über eine schnelle Anwort freuen.

LG Tina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?"
Ja.

Dennoch solltest du dich sicherheitshalber bei der Agentur für Arbeit melden (innerhalb 3 Tagen)!

"Den kann ich auch ohne Probleme Wahrnehmen, da ich noch krankgeschrieben bin."
Das ist so meiner Meinung nach nicht richtig. Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du auch nicht in einem anderen Betrieb arbeiten - du machst dich u.a. schadensersatzpflichtig, insb. wenn dadurch der Genesungsprozess gestört wird.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@xera

ergänzend zu @ahxy: wenn du während der au arbeitest,hast du, wenn was passiert, keinen krankenversicherungsschutz.

sunbee

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

1. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgereicht einreichen - dazu brauchst du auch keinen Anwalt.
2. Du willst scheinbar weg - und die Firma will dich kündigen - falls du also ein "neues Angebot" hast, wäre ein Aufhebungsvertrag zum 30.11.2008 dann das richtige.
3. Entlassen - grunsätzlich kann dich der AG entlassen. Nur wenn es eine soziale Auswahl gibt, spielen Dienstjahre, Alter, evtl. Kinder, eine Rolle
4. Keiner hat einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Es gibt Empfehlungen, falls eine Abfindung gezahlt wird, dass die 1 Brutto-Gehalt pro Dienstjahr sein sollte. Wenn Du 1. machst, endet es oft in einem Vergleich, der eine Abfindung beinhaltet.
5. Probearbeitstag - vielleicht solltest Du in der Woche Urlaub nehmen?
6. Arbeitsamt - sofort melden (innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, muß es eine soziale Auswahl geben!

Inzwischen ist die übliche Summe für Abfindungen auf ein halbes Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr gesunken.

Der Arbeitgeber kann sich eine Klage Ihrerseits ersparen, wenn er die Kündigungsfrist einhält und Ihnen gleichzeitig eine Abfindung anbietet. Damit wären Sie ja am besten bedient, denk ich mal. Und eine Sperre vom Arbeitsamt gibt es dann auch nicht, wenn die Kündigung betriebsbedingt war.

Ausführlicher zur Abfindung:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

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