Bin richtig schön abgespeist worden

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Petra07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 37x hilfreich)
Bin richtig schön abgespeist worden

Hallo, mein befristeter Arbeitsvertrag endete am 31.12.03 ( ich war ein Jahr dort )
Ich wurde am 08.10.03 krankgeschrieben und bin es auch noch weiterhin ( bin operiert worden )
Ich habe noch 2 Wochen Urlaub zu bekommen, den ich ja aufgrund meiner Krankmeldung nicht mehr nehmen konnte.
In einem Gespräch mit meinem Chef fragte ich ihn, ob mir der Urlaub ausgezahlt werden muß, was er verneinte.
Inzwischen habe ich mich beim Arbeitsgericht erkundigt und dort sagte man mir, das mir der Urlaub auf jeden Fall ausbezahlt werden muß.
Ich solle warten, bis der Vertrag ausgelaufen ist und dann zum Rechtsanwalt gehen.
Das war schon mal eine falsche Aussage meines Chefs.
Dann hat jeder Mitarbeiter, auch die, die nach mir angefangen haben, 2 Gutscheine a 50 ,- Euro erhalten, weil wir unsere Dienstkleidung selber waschen und bügeln müssen.
Ich habe nicht einen einzigen Gutschein erhalten, nur ein Schreiben, das der Vetrag beendet ist und natürlich das übliche :
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen........
Es geht mir nicht um das Geld dieser Gutscheine, einzig und alleine um's Prinzip.
Ich habe die Dienstkleidung genauso wie alle anderen selbst gewaschen und mich hat man meiner Meinung nach einfach abserviert....
Ich bitte um Ihre Meinungen dazu.
Danke, Petra

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petra07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo, hat denn niemand eine Meinung dazu ???
Vielleicht sieht es jemand genauso wie ich, oder hat schon mal einen ähnlichen Fall erlebt.
Wäre nett, wenn jemand antworten würde !!!
L.G. Petra

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

sag deinem arbeitgeber doch das du dich schlau gemacht hast u. dir gesagt wurde das dir der urlaub/urlaubsged zusteht.

u. mit den gutscheinen würd ich mal behaupten das dir das geld bis 7.10.03 zusteht.

bei meinem arbeitgeber ist es soviel ich weiß so gereglt das wir "die sog. schmutzzulage" erhalten

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Letztlich sind aber auch diese Zahlungen FREIWILLIG und insofern liegt es im Ermessen des AG, wem er was zahlt...

P.

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

genau, letzte Meinung stimmt. Du hast keinen Anspruch auf die Gutscheine.

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#5
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Da bin ich allerdings anderer Meinung (kann diese jedoch nicht mit Urteilen ect. belegen).
Der AG kann nicht einigen AN den Gutschein geben und anderen nicht.
Die Freiwilligkeit bezieht sich nicht darauf, welchem AN der Gutschein gezahlt wird und welchem nicht, sondern, wenn schon, OB überhaupt ein Gutschein gezahlt wird.
Wenn er ihn aber zahlt, dann muss er ihn an alle (ggf. anteilig) zahlen.

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#6
 Von 
VierPlus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schließe mich der Meinung von Gesil an.

Allerdings habe ich irgendwo gelesen, daß der AG die Höhe der freiwilligen Leistungen unterschiedlich bemessen kann, zB als Leistungsanreiz.

Wenn es um die Erstattung von Reinigungskosten der Arbeitskleidung geht, hab ich noch´n Tip:
Gib in der Steuererklärung an, daß die Bekleidung in einem Waschsalon ohne Quittung gereinigt wurde - klappte bei mir bisher wunderbar (pro Monat eine Wäsche + Trocknen)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Für die Reinigungskosten klappt das sogar ohne Waschsalon mit der eigenen Waschmaschine.
Die entsprechenden Pauschalen kann man einschlägigen Steuerratgebern entnehmen. Ich weiß zwar nicht genau, was das Waschen im Waschsalon kostet, aber ich glaube, die ansetzbaren Pauschalen sind höher als 1 Wäsche pro Monat.

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#8
 Von 
Petra07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Meinungen !!!
Sie sind sehr aufschlußreich, da die meisten Meinungen doch identisch sind.
Was die Auszahlung des Urlaubs angeht, so ist mein Chef leider nicht kooperativ und mir bleibt jetzt nur noch der Gang zum RA, wo ich am Montag einen Termin habe.
Petra

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#9
 Von 
Petra07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo an alle, die hier geantwortet haben, vielleicht interessiert es Euch, was der RA heute dazu meinte :
Also der Urlaub muß mir ausgezahlt werden und die Gutscheine stehen mir auch zu.
Er macht ein Schreiben fertig, tja.. und jetzt heißt es abwarten

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#10
 Von 
Petra07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 37x hilfreich)

Also, es hat sich folgendes ereignet :
Mein RA schrieb also die Fa. an und da mir ja noch 12 Urlaubstage ausbezahlt werden müssen, setzte er eine Frist bis zum 28.01.04 und erwähnte auch in dem Schreiben, das mir aufgrund der Gleichstellung die Gutscheine auch zustünden.
Ein paar Tage später erhielt ich von meinem RA ein Schreiben in Kopie, welches mein AG ihm zugefaxt hatte.
In diesem Schreiben wurde gelogen, das sich die Balken biegen.
Ich hatte nach deren Meinung nur noch 6 Tage Urlaub und da sie ja keine Krankmeldung ab dem 08.12.03. mehr erhalten hätten, hätten sie die 6 Tage Urlaub verrechnet.
Die Gutscheine allerdings würden seit Anfang Dezember zum Abholen bereit liegen.
( Warum hat mir das denn keiner mitgeteilt ? )
Also gut, ich hatte dann am Montag nochmal einen Termin beim RA und da ich ja meine Urlaubsanträge noch hatte, konnte ich beweisen, das mir im September noch 12 Urlaubstage bestätigt wurden von Seitens des AG.
Mein RA machte noch ein Schreiben fertig, indem er mitteilte, das mir im September noch 12 Urlaubstage bestätigt wurde und setzte nochmals eine Zahlungsfrist, ansonsten würden wir vor Gericht gehen.
Heute nun war ich meine Gutscheine bei meiner Ex- Firma abholen (102,- Euro )
und siehe da !!!!!!!!!!
Plötzlich klappt es mit der Zahlung !!!!!
Ich solle nur die Krankmeldung ab 08.12.03. nachreichen ( die wurden alle ordnungsgemäß abgegeben !! )
und selbstverständlich zahlen sie mir den Urlaub aus !!!
Haha, das ich net lache, sie hatten doch meinem Anwalt geschrieben, das ich nur noch 6 Tage Urlaub hätte, wieso kommt denn jetzt keine Gegenwehr ???
Logisch : Weil sie es erst mal so probieren wollten und glaubten, das ich meine Urlaubsanträge nicht mehr hätte.
Nächste Woche soll die Zahlung auf meinem Konto sein, so bin ich doch noch zu dem gekommen, was mir zusteht !! :-)

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