Hallo,
wenn der AG bzw. zwei Personaler des AGs die Kündigung am 4.3. in den Briefkasten des ANs eingeworfen haben, bis wann kann der AN Kündigungsschutzklage einreichen?
Gilt der 4.3., also der Freitag auch als Tag, an dem die Frist beginnt zu laufen oder gibt es bei der persönlichen Zustellung vor einem Wochenende Besonderheiten?
Muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht bis spätestens 25.3., 24 Uhr im Briefkasten liegen?
Danke.
Gruß
Bis wann Kündigungsschutzklage einreichen? Besonderheiten wegen Wochenende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es am 04.03, zu "normalen" Zeiten eingeworfen wurde, beginnt auch an einem Freitag die Frist.
Davon ab, Samstage sind ebenso ganz normale Werktage.
Zitat25.3., 24 Uhr :
Die Klage sollte schon während der Geschäftszeiten bei Gericht eingehen, dass deine Post "irgendwann" innerhalb der Frist dort im Briefkasten gelandet ist, reicht nicht aus.
Gibt es einen besonderen Grund, warum man mit sowas wichtigem bis zur letzten Minute warten möchte?
Wenn die Kündigung vor oder mit dem üblichen Postlauf am Freitag bei ihnen im Briefkasten war, dann läuft die Frist zur Klage am 25.03., 24:00 Uhr ab.
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Die Post muss nicht zu den üblichen Geschäftszeiten bei Gericht eingereicht werden. Für den ordnungsgemäßen Eingang bei Gericht, dafür gibt es sog. Fristenbriefkästen an jedem Gericht. Man muss nur dafür sorgen, dass der Brief in den Fristenbriefkasten kommt und nicht in einen "Nebenbriefkasten."
wirdwerden
Zitatwenn der AG ... die Kündigung am 4.3. in den Briefkasten des ANs eingeworfen haben, bis wann kann der AN Kündigungsschutzklage einreichen? :
Dann wäre zu präzisieren, wann genau das Kündigungschreiben in den Briefkasten gelangt ist:
a) zur üblichen Zeit für Briefpost (vormittags) - dann gilt die K als zugestellt am 04/03
b) irgendwann später (nachmittags, abends) -- dann gilt die K als am Folgetag zugestellt, also am 05/03
Zustelltag + 3 Wochen >> 25/03 im Fall a), sonst 26/03
https://www.felser.de/blog/kuendigung-undkuendigungsschutzklage-welche-frist-sie-beachten-muessen/
ZitatGibt es einen besonderen Grund, warum man mit sowas wichtigem bis zur letzten Minute warten möchte?[/quoteRichtig, Ansonsten ist das nämlich das schlechteste was man machen kann ... :
@GVV
Es gilt die 3-Wochen-Frist. Auch, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.
Frage: Hat etwa die Mitarbeiterin, die kürzlich den Datenmüll durchsuchte, die Kündigung erhalten?
Mit deiner seltsamen Fragetechnik stellt sich dort die simple EP-*Verstoß-Frage* später ziemlich anders dar.
Aus dem älteren Thread: https://www.123recht.de/Forum-__f594471.html
ZitatDer Container wird von jemandem aufgeschlossen, der den Schlüssel hat bzw. haben darf. :
Wenn nun aber tatsächlich alleine der mögliche Zugang zu anderen Unterlagen kein Datenschutzverstoße darstellt, wie ich schon annahm, dann würde ein Datenschutzverstoß in einem solchen Fall frühestens vorliegen? Wenn die Mitarbeiterin nachweislich Unterlagen entnimmt oder fotografiert, die nicht von ihr waren oder wenn sie dummerweise Dinge, die sie dort gelesen haben könnte, publik macht?
ZitatZitat (von spatenklopper): :
Gibt es einen besonderen Grund, warum man mit sowas wichtigem bis zur letzten Minute warten möchte?[/quoteRichtig, Ansonsten ist das nämlich das schlechteste was man machen kann ...
Warum? Hauptsache Frist eingehalten, oder!?
ZitatFrage: Hat etwa die Mitarbeiterin, die kürzlich den Datenmüll durchsuchte, die Kündigung erhalten? :
Mit deiner seltsamen Fragetechnik stellt sich dort die simple EP-*Verstoß-Frage* später ziemlich anders dar.
Nein. Anderer Fall!
I. Ü. war der 4.3. nur ein Beispieldatum als Freitag. Ich hätte auch den 11.3., 18.3. ... nehmen können. ;-)
ZitatHauptsache Frist eingehalten :
Richtig. Nur dumm wenn dann bei der Zustellung "auf den letzten Drücker" was schiefgeht ...
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