Bis wann Weihnachstgeld zurückzahlen?

18. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Alca123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Bis wann Weihnachstgeld zurückzahlen?

Hallo,

ich plane meine momentane Arbeitsstelle in den nächsten Monaten zu kündigen, die Kündingungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Leider steht nirgendwo im Arbeitsvertrag wie lange ich für die Firma arbeiten muss damit ich mein Weihnachstsgeld behalten darf.

Die Firma ist IG-Metall gebunden, weiss nicht ob es von Relevanz ist.

Im Internet liest man, dass man 3 Monate nach Auszahlung des Weihnachtsgeldes im Unternehmen sein muss, das würde bedeuten bis ende Februar in meinem Fall, kann das stimmen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfestellung.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alca123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Folgendes habe ich im Internet gefunden! (IGMETALL Infobrief):

Betrag über 200€, aber unter einem Monatsverdienst: Bindungsfrist von drei Monaten - gerechnet vom Auszahlungstermin - zulässig.

Würde in meinem Fall heissen: wenn ich Ende Januar 2015 kündige zum 31.03. kann ich das Geld behalten oder?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Diese Infobroschüre ist völlig allgemein gehalten.
Wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann steht ganz genau im Tarifvertrag, unter welchen Bedingungen zurückzuzahlen ist.
Gibt es eine übertarifliche Zahlung müßte eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Zum W'Geld gibt es unterschiedliche Ansätze:
a) Stichtagregelung, wer dann und dann in Lohn und Brot steht, bekommt es (oder eben nicht, falls nicht zutreffend) oder
b) die alte BAT-Regelung, wonach man zurückzahlen muss, wenn man vor dem 1. April ausscheidet.

a) ist klar; von b) mag es Varianten geben - also im TV nachlesen oder nachlesen lassen, wenn ihr einen BR habt.

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