Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
In meinem Arbeitsvertrag steht zur Überweisung meines Gehalts "Die Bezahlung erfolgt bargeldlos am Ende eines Monats durch Überweisung."
Bis wann muss das Geld nun auf meinem Konto eingehen? ich habe bis zum 3. des Folgemonats (?) im Kopf, würde aber gerne mal die Meinung von jemanden hören, der sich sicherer ist :D
Danke schonmal und liebe Grüße
Bis wann muss Gehalt auf dem Konto sein?
2. April 2019
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Frage vom 2. April 2019 | 15:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann muss Gehalt auf dem Konto sein?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. April 2019 | 15:51
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Dann sollte es am letzten des Monats auf deinem Konto sein. Und im März?Zitat"Die Bezahlung erfolgt bargeldlos am Ende eines Monats durch Überweisung." :
Der letzte war der 31.3.---das war Sonntag---die Banken buchen Sa/So nicht --- also war es am Freitag 29.3. drauf.
Bis zum 3. des Folgemonats?
Das ist evtl. die Mietzahlung, die dann beim Vermieter sein muss?
#2
Antwort vom 2. April 2019 | 15:55
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
Antwort auf Ihre Frage finden Sie direkt zu Beginn des Artikels.
https://www.gehalt.de/news/gehaltszahlung-wann-muss-sie-auf-dem-konto-sein
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#3
Antwort vom 2. April 2019 | 15:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAntwort auf Ihre Frage finden Sie direkt zu Beginn des Artikels. :
https://www.gehalt.de/news/gehaltszahlung-wann-muss-sie-auf-dem-konto-sein
Aus dem Artikel: "Steht dort, dass zu diesem Datum ausgezahlt wird, so muss das Gehalt spätestens drei Banktage später auf dem Konto des Arbeitnehmers sein. Banktage sind alle Werktage von Montag bis Freitag."
ist ja dann grundsätzlich möglich und kein Vertragsbruch, wenn es der 3. des Folgemonats wird oder? :D
#4
Antwort vom 2. April 2019 | 16:05
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
Zitatist ja dann grundsätzlich möglich und kein Vertragsbruch, wenn es der 3. des Folgemonats wird oder? :D :
Es könnte sogar der 5. werden mit Blick auf den Kalendermonat Juni, denn es zählen Bankarbeitstage, nicht Kalendertage!
Toll ist die Formulierung im Vertrag für den Arbeitnehmer wahrlich nicht.
#5
Antwort vom 2. April 2019 | 16:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nun gut, dann warte ich mal noch bis morgen Abend ab und mecker dann erst rum :D
Danke für alle Antworten!
#6
Antwort vom 2. April 2019 | 16:18
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
Wenn es um den April geht, muss das Geld spätestes Morgen drauf sein.
-- Editiert von spatenklopper am 02.04.2019 16:19
#7
Antwort vom 2. April 2019 | 16:21
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Ich behaupte der verlinkte Artikel ist überholt:
- der AG muss zum Ende des Monats gezahlt haben (die Überweisung veranlasst)
- seit SEPA darf eine Überweisung maximal einen Bankarbeitstag brauchen
Daher hat das Geld meiner Meinung nach am Ende des ersten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto zu sein.
#8
Antwort vom 2. April 2019 | 16:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch behaupte der verlinkte Artikel ist überholt: :
- der AG muss zum Ende des Monats gezahlt haben (die Überweisung veranlasst)
- seit SEPA darf eine Überweisung maximal einen Bankarbeitstag brauchen
Daher hat das Geld meiner Meinung nach am Ende des ersten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto zu sein.
habe jetzt erst gesehen, dass der Artikel von 2013 ist..
Mein derzeitiger Chef ist ziemlich eigensinnig, der macht sowas mit jedem. Ich habe ihn schon so oft darauf angesprochen.. Wird wohl Zeit für was Neues :D
#9
Antwort vom 2. April 2019 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitatseit SEPA darf eine Überweisung maximal einen Bankarbeitstag brauchen :
Gestern war das aber noch ganz anders, haben die das heute Nacht geändert?
#10
Antwort vom 2. April 2019 | 17:45
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zitat:Zitatseit SEPA darf eine Überweisung maximal einen Bankarbeitstag brauchen :
Gestern war das aber noch ganz anders, haben die das heute Nacht geändert?
Wieso? BGB § 675s gilt schon seit SEPA Umstellung:
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
Falls also nicht mit Papier überwiesen wurde und wir uns im EWR befinden und die Zahlung in Euro erfolgt, ist ein Bankarbeitstag die maximale Frist.
#11
Antwort vom 2. April 2019 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatWieso? :BGB § 675s gilt schon seit SEPA Umstellung
Ja und? Aus dem ergibt sich aber überhaupt nicht, das eine eine Überweisung maximal einen Bankarbeitstag brauchen darf. Im Gegenteil.
Zum anderen gibt es auch noch den § 675n BGB .
Da können durchaus schon mal 3-4 Tage zusammen kommen bis das Geld beim Zahlungsempfänger ist.
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