Hi, bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden? Geht um 2 Tage unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule.
Tatzeitpunkt: 5. und 6. November
Arbeitgeber erfuhr davon am 8. November
Brief datiert auf den 7. Dezember
Erhalten am 13. Dezember
Hatte nämlich mal gehört, dass dies innerhalb 3 Wochen nach Bekanntwerden geschehen muss, finde dazu aber leider nichts mehr
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Bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden?
13. Dezember 2012
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Frage vom 13. Dezember 2012 | 18:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden?
#1
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 18:25
Von
Status: Praktikant (510 Beiträge, 159x hilfreich)
das mit der drei-Wochen-Frist bei Abmahnungen gibt es nicht
die Abmahnung sollte "zeitnah" erfolgen,
die angegebene Zeit bei dir dürfte durchaus noch in Ordnung sein
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
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