Bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

13. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
JohnnyK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Hi, bis wann muss in der Ausbildung eine Abmahnung ausgesprochen werden? Geht um 2 Tage unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule.

Tatzeitpunkt: 5. und 6. November
Arbeitgeber erfuhr davon am 8. November
Brief datiert auf den 7. Dezember
Erhalten am 13. Dezember

Hatte nämlich mal gehört, dass dies innerhalb 3 Wochen nach Bekanntwerden geschehen muss, finde dazu aber leider nichts mehr :(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

das mit der drei-Wochen-Frist bei Abmahnungen gibt es nicht

die Abmahnung sollte "zeitnah" erfolgen,
die angegebene Zeit bei dir dürfte durchaus noch in Ordnung sein





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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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