Hallo,
geht um eine Diskussion, wo jemand gemeint hat, sein AG hat in einer schlechten zeit seine Mitarbeiter mal bis zu 300 Minusstunden machen lassen, die diese später wieder in guten Zeiten reinarbeiten mussten.
Einer meint, das geht rechtlich nicht, der andere doch, sonst würde der AG das ja nicht so machen. Ist das rechtlich denkbar ? Evtl. über Betriebsvereinbarung ? Oder ausgeschlossen ?
Mehr Infos habe ich leider nicht..... ist jedenfalls ein Betrieb mit >3.000 Arbeitnehmern.
Bis zu 300 Minusstunden möglich ?
28. August 2018
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Frage vom 28. August 2018 | 16:04
Von
Status: Lehrling (1168 Beiträge, 312x hilfreich)
Bis zu 300 Minusstunden möglich ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. August 2018 | 16:21
Von
Status: Lehrling (1740 Beiträge, 608x hilfreich)
Klar kann man das im gegenseitigen Einvernehmen so regeln, entweder einzelvertraglich oder ggf. auch kollektivrechtlich über eine Betriebsvereinbarung. Wobei das spätere Reinarbeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes zu geschehen hat (d.h. Arbeitszeit ist max. 10 Stunden täglich / 48 Stunden pro Woche).
#2
Antwort vom 28. August 2018 | 16:29
Von
Status: Wissender (15243 Beiträge, 5858x hilfreich)
Das ist in manchen Berufen sogar regelrecht angesagt - nämlich überall dort, wo lange Schließzeiten nicht mir Urlaub zu überbrücken sind; typisch wohl bei Jugendpflegern in den Jugendbildungshäusern, wohl auch bei Kindergärten. Oder auch bei Saisonbetrieb.
Da ist es gar nicht ungeschickt, wenn genügend Plusstunden da sind, die dann ausgeglichen werden können.
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