hallo, folgende problematik:
ich bin in 2006 in einer firma (auslieferungsfahrer lebensmittel) angefangen.
alles toll, 5 wochen urlaub, alle überstunden bezahlt, einfach alles gut.
nun in 2008 die erste änderung, worin stand dass im grundgehalt ( 45 stundenwoche, samstage wurden als überstunden bezahlt ) 10 überstunden monatlich mit drin sind und überstunden mit dem grundlohn abgegolten sind.(das verstehe wer will, ich nicht).egal, zu der zeit hatten wir kaum überstunden, haben das nartürlich unterschrieben.
ab da wurde die arbeit immer mehr!!! jeden monat überstunden, bis zu 250, 260 und mehr stunden.
nun kommt im juli 2010 eine neue änderung, darin steht, ab sofort 6 tage woche, keine samstage mehr bezahlt, überstunden sind mit dem grundlohn abgegolten.
24 werktage urlaub, also nur noch 4 wochen.
jeden monat bis zu 50 und mehr üerstunden ohne bezahlung und freizeitausgleich.und das geht ja nun schon fast 2 jahre so.
als ich ihn drauf angesprochen habe, sagte er, tja, mit der zeit müsst ihr hinkommen, müsst ihr halt schneller arbeiten.wir heitzen echt nur mt 90 über die landstrassen und können unsere ruhezeiten auch nicht immer einhalten.
das ist doch schon kriminell.
darf mein chef das so vertaglich verlangen????
ich habe nicht unterschrieben.
droht mir in solch einem fall arbeitslosengeldsperre???
kann ich die bezahlung der uberstunden einklagen???
für mich ist das pure ausbeuterei!!!
hoffe, ihr könnt mir helfen!!!
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Bis zu 70 Überstunden im Monat ohne Bezahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gut, dass Sie nicht unterschrieben haben!
Das müssen Sie auch nicht, und ich denke kaum ein Arbeitsgericht würde das von Ihnen erwarten.
Da scheint mir ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorzuliegen:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Eine Arbeitslosengeldsperre würde erfolgen, wenn Sie selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der KÜndigungsfrist unterschreiben. Hier sehe ich keinen Anlass für eine Sperre.
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist?
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ausschlussfrist???
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
ausschlussfrist???
Steht im Arbeitsvertrag eine Frist innerhalb der man nach Fälligkeit einer Forderung diese beim AG stellen muss?
Wenn im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, kann eine solche Ausschlussfrist auch der Tarifvertrag enthalten.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
nein, so eine frist steht nicht im vertrag.
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Dann können die Überstunden, die über die vereinbarte Zahl von 10 Stunden hinausgeht, rückwirkend für bis zu 3 Jahre einklagen. Voraussetzung wäre aber, dass kein Tarifvertrag für Sie gilt, in dem das geregelt ist und dass Sie die Stunden nachweisen können. Haben Sie dazu etwas notiert? Wenn nein, sollten Sie umgehend damit anfangen. Uhrzeiten und genaue Stundenzahl ist die Mindestvoraussetzung.
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quote:
nun kommt im juli 2010 eine neue änderung, darin steht, ...
Man sollte genauer wissen, in welcher Form diese "Änderung" vorgelegt wurde. Sollte es sich um eine Änderungskündigung handeln, ist Handeln angesagt.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Geh mit deinem aktuellen Arbeitsvertrag zu einem Anwalt und zeige deinen AG an!
Es ist immer noch gesünder von ALG1 oder ALG2 zuleben, als von solch einer Regelung des AG. Erst letzte Woche ist, wieder einmal, ein Brummifahrer wegen Herzversagen auf der A4 bei vollem Tempo gestorben.
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quote:
Erst letzte Woche ist, wieder einmal, ein Brummifahrer wegen Herzversagen auf der A4 bei vollem Tempo gestorben.
Und dieses Herzversagen war eindeutige Schuld des Arbeitgebers? Oder was soll uns dieser Beitrag sagen?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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