Herr xxx geb am ××× in ××× war in der Zeit vom 01.06.2013 bis zum 31.08.2019 in unserem Unternehmen als Bäcker tätig.
Folgende Aufgaben hat Herr ××× in unserer Bäckerei ausgeführt:
- ××××××
Herr ××× zeigte stets ein außerordentlich hohes Maß an Leistungsbereitschaft und überzeugte uns jederzeit durch seine stets tatkräftige Unterstützung. Insbesondere seine enorm große Einsatzbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen waren in jeder Hinsicht lobenswert. Er verfügt über ein umfangreiches Fachwissen, welches er jederzeit effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte.
Herr ××× beherrschte sein Aufgabengebiet sehr gut, er kannte sich mit allen Prozessen und Gegebenheiten in unserer Backstube bestens aus. Seine Arbeitsweise war stets geprägt von einem sehr hohen Maß an Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit.
Er entwickelte sehr viel Eigeninitiative und arbeitete mit großem Engagement. Unsere Erwartungen an die Arbeitsqualität hat Herr ××× aufgrund seiner hervorragenden praktischen Fähigkeiten stets bestens erfüllt. Hervorzuheben ist auch seine Kompetenz, die Backstube eigenverantwortlich leiten und führen zu können. Das hat er bei uns in der Firma bereits schon mehrmals positiv und erfolgreich unter Beweis gestellt. Den Belastungen dieser anspruchsvollen Position war er jederzeit in vollem Umfang gewachsen. Seine Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.
Herr ××× war ein sehr zuverlässiger und äußerst flexibler Mitarbeiter, der alle seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Leider müssen wir unsere Bäckerei zum 31.08.2019 schließen. Aus diesem Grund können wir Herr ××× in Zukunft nicht mehr weiter beschäftigen. Wir bedanken uns bei Herr ××× für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.
Datum,Unterschrift
Bitte Arbeitszeugnis bewerten !
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Besser geht es kaum; vor allem zeigt der erste Teil durchaus etwas von den Stärken des AN. Selten genug.
Was ist denn deine Frage, dass du das Zeugnis hier zur Einschätzung deponierst?
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung wie auch die übrigen Leistungsbeurteilungen sind wohl größtenteils mit einem "gut" zu beurteilen.
Allerdings sollten Dir für die Zukunft weiterhin Erfolg, mindestens jedoch Erfolg, gewünscht werden. Das Ausstellungsdatum sollte mit dem Ausscheidungsdatum, also dem 31.08.2019, identisch sein.
Hast Du das Zeugnis erst jetzt erhalten?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatBesser geht es kaum; vor allem zeigt der erste Teil durchaus etwas von den Stärken des AN. Selten genug. :
Was ist denn deine Frage, dass du das Zeugnis hier zur Einschätzung deponierst?
Vielen Dank für deine Einschätzung.
Ich wollte nur mal die Meinung anderer hören. Aber was meinst du eigentlich mit "Selten genug"?
Habe das Zeugnis am 3.10.19 vom Geschäftsführer höchstpersönlich erhalten und das Zeugnis ist ordnungsgemäß auf 31.08.2019 datiert.
-- Editiert von Drachme am 16.11.2019 00:43
// Aber was meinst du eigentlich mit "Selten genug"?
Da hat sich einer Mühe gegeben, wohl dein GF.
Die meisten Zeugnisse, wie sie hier vorgelegt werden, sind von der Stange. In meiner Sicht ist ein gut geschriebenes Zeugnis ein 'Gesamtkunstwerk', das wirklich die Person im Blick hat, um die es geht . Es macht Mühe - und kommt deshalb auch eher selten vor, abgesehen von der Angst der Unternehmen, das Z könnte angreifbar sein.
Ich finde es auch sehr individuell und persönlich, daher würde ich bei so einem zeugnis die Schlussbermerkung
ZitatWir bedanken uns bei Herr ××× für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute. :
nicht so in den Vordergrund stellen...… (zwecks weiterhin viel Erfolg usw..)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten