Guten Abend,
Ich war in meinem letzten Job nur ein paar beschäftigt und habe nun mein Arbeitszeugnis erhalten.
Könnt ihr bitte beurteilen, wie es auf euch wirkt?
Welche Note würdet ihr geben?
Fällt euch etwas Negatives auf?
Falls ihr etwas abändern würdet, was wäre das?
Hier erstmal das Zeugnis ohne weitere Infos:
Herr Anton Meyer, geboren am 22.02.1975, war seit dem xx.xx.2024 im Bereich B Unternehmens Y tätig. Er wurde als Koordinator für den Bereich D eingesetzt.
(Informationen zum Arbeitgeber)
Folgende Aufgaben hat X übernommen:
(Aufzählung einiger Punkte)
A brachte seine einschlägige Erfahrung und schnelle Auffassungsgabe von Beginn an wirkungsvoll ein. Innerhalb kurzer Zeit arbeitete er sich sicher in seine Aufgaben ein, übernahm eigene Projekte und machte sich mit den Abläufen und Themen vertraut. Mit seinem Fachwissen in X setzte er wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der Y-Prozesse.
Seine Ergebnisse waren von hoher Qualität, präzise durchdacht und zuverlässig umgesetzt. Auch unter Zeitdruck arbeitete A strukturiert.
Im Miteinander mit Vorgesetzten und Kolleginnen sowie Kollegen zeigte er sich stets respektvoll, kooperativ und offen. Er integrierte sich schnell in das Team X und wurde dort als engagierter und geschätzter Mitarbeiter wahrgenommen.
(…)
Bin gespannt auf eure Einschätzung! Vielen Dank!
-- Editiert von Moderator topic am 22. August 2025 09:58
Bitte bewertet mein Arbeitszeugnis. Es kommt mir nicht schlüssig vor.
Ich hoffe mal, dass der am Anfang genannt Namen nicht Dein Klarname ist?
Nein, ist es nicht :-)
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Wenn man in der Probezeit geht, ist das Zeugnis eigentlich egal..
Aber was soll daran nicht schlüssig sein?
Am meisten überrascht die Kluft zwischen dem guten bis sehr guten Zeugnis und dem, was tatsächlich passiert ist lt. Erzählung im Absatz nach dem Zeugnis: im gegenseitigen Einvernehmen stimmt einfach nicht!
Tatsächlich wurde dir innerhalb der Probezeit gekündigt und zwar mit verlängerter Frist bei etwas vager Zusage, doch noch übernommen zu werden, falls du dich entsprechend hervortust.
'In gegenseitigem Einvernehmen' klingt zwar neutral, aber ein kundiger Leser wird vermuten: da war doch was.
M.E. solltest du auf der Wahrheit bestehen: Kündigung am Ende der PZ.
Es handelt sich offensichtlich um ein Gefälligkeitszeugnis.
Zitat :M.E. solltest du auf der Wahrheit bestehen: Kündigung am Ende der PZ.
Welchem Mitarbeiter mit den im Zeugnis dargestellten Fähigkeiten wird in der Probezeit gekündigt.
Na ja, erst wurde ihm gekündigt, er war nicht einverstanden, dann hat er es sich überlegt und sogar selbst gekündigt. Spätestens zu dem Zeitpunkt war doch Einverständnis über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses da. Der Leser weiß, dass es da aus was für Gründen auch immer (zwischenmenschliche?) nicht funktioniert hat. Dass der Rest eben aus den in Zeugnissen leider inzwischen zum Standard gewordenen Puzzlesteinchen zusammen gebastelt wurde, ist offensichtlich. Denn eigentlich kann man nach so kurzer Zeit in einem Betrieb noch gar nicht ein so umfassend guter Allrounder sein. Es müsste eigentlich ein Lückenzeugnis sein. Aber, juristisch in Ordnung.
Und, ich denke mal, die Zeugnisse von den Bewerbern, an welchen Interesse besteht, werden immer gelesen, nur man nutzt weitere Quellen, um an die Infos zu kommen, die heute nicht mehr in Zeugnissen stehen.
wirdwerden
Oh, als Sachbearbeiter / Koordinator schon nach einigen Monaten die komplexen Prozesse durchschaut und Verbesserungsvorschläge gemacht. Respekt. War Prozessoptimierung Aufgabe Deines Teams? Oder mehr eine Einzelleistung?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es im Unternehmen einige Mitarbeiter gibt, die an den Prozessen mitgewirkt haben. Die macht man sich so nicht zum Freund.
Ich hoffe, die xxx-Strategie ist eine Qualitätsstrategie? Oder "9 to 5"?
"Im mündlichen und schriftlichen Ausdruck äußerte er sich stets präzise und adressatengerecht."
Sehr gut. Sagt den Leuten, wo der Hammer hängt.
Der vorletzte Abschnitt wurde vom Teamleiter als "gut" vorgegeben.
-- Editiert von User am 14. August 2025 09:35
Ich finde, für 7 Monate ist das Zeugnis relativ umfangreich...... Und dadurch macht es sich leider verdächtig....
Was hier wieder zusammen gesponnen wird ...
An dem Zeugnis sind doch nur zwei Punkte interessant:
Note: befriedigend. Der Mitarbeiter erledigt seine Aufgaben gerade so ... mehr aber auch nicht.Zitat :Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Heißt: wir haben uns geeinigt, dass der Arbeitnehmer nicht passt. Sonst hätten wir ihm gekündigt.Zitat :Das Arbeitsverhältnis endete am 00.00.2025 im gegenseitigen Einvernehmen.
Wieso nicht schlüssig? Zu gut für die Probezeit?...oder was meinst du?Zitat :Es kommt mir nicht schlüssig vor.
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
- Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis benötigt keine Note in Form von Schulnoten.
- Negatives, was nicht in ein Arbeitszeugnis gehört, fällt mir nicht auf.
- Ich würde daran nichts geändert haben wollen.
- Das Zeugnis darf jeder weiteren Bewerbung beigelegt werden.
Für mich ist auffällig, dass es für die kurze Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. Aber das ist nicht negativ.
Weiteren Bewerbungen wirst du wahrscheinlich auch die früheren Arbeitszeugnisse beilegen, die evtl. wichtiges über längere Beschäftigungszeiten beinhalten.
Ein pot. AG, der nur dieses Zeugnis hier liest--->schaut auf die Beschäftigungsdauer und die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Und liest mehr in den früheren Zeugnissen.
Wäre ich ein solcher Leser bei einem AG, würde ich herauslesen --->Da hat es einfach nicht zusammengepasst. Aber der AG wünscht trotzdem *woanders* alles Gute und gibt nicht noch einen Tritt mit.
Probezeiten haben es an sich, dass beide Seiten probieren/testen/prüfen können. Das weiß jeder Arbeitgeber.
Deshalb halte ich dieses Zeugnis hier für weniger wichtig.
-- Editiert von User am 14. August 2025 11:03
Zitat :Wieso nicht schlüssig? Zu gut für die Probezeit?...oder was meinst du?
Ich antworte mal:
Das Zeugnis ist ziemlich umfangreich für "nur" 7 Monate Tätigkeit. Die Ausführlichkeit eines Zeunisses ist eigentlich proportional zur Beschäftigungsdauer.
Nach 7 Monaten kann man ja noch nicht wesentlich über die Einarbeitung hinaus gekommen sein, jedenfalls, wenn es sich um eine anspruchsvolle Tätigkeit handelt (was das Zeugnis nahe legt). Dazu passt das Zeugnis inhaltlich nicht. Es liest sich wie das Zeugnis eine langjährigen Mitarbeiters.
Der Widerspruch, dass der Mitarbeiter doch ganz toll war, das Arbeitsverhältnis aber "einvernehmlich" endete, wird jeden Leser stutzig machen.
Zitat :Das Arbeitsverhältnis endete am 00.00.2025 im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken A für seine wertvolle geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute und viel Erfolg.
Wie bereits erwähnt, gibt es bei Zeugnissen in der Probezeit leicht ein gewisse Diskrepanz zwischen Inhalt und der zeitlichen Möglichkeit der Umsetzung, allerdings hat der AN ja Berufserfahrung. Da ist es wohl nicht ausgeschlossen, dass er auch in einem kurzen Zeitraum was zeigen und dann bewertet werden kann.
Aus meiner Sicht sollte man sich bei der Änderung am Zeugnis auf die zitierten Absatz konzentrieren, denn erfahrungsgemäß ist die Motivation eines AG zur Änderungen an Probezeitzeugnissen noch geringer als sonst.
Im Wesentlichen sind das zwei Punkte:
1. "gegenseitiges Einvernehmen": ich halte dies insofern für falsch, also das der AN selbst das AV zu einem früheren Zeitpunkt als der AG beendet hat. "gegenseitiges Einvernehmen" steht in der Regel für Aufhebungsvertrag oder ist die wohlwollende Umschreibung einer arbeitgeberseitigen Kündigung, die zwar ausgesprochen, aber nicht wirksam war, als der AN seinerseits das AV beendete.
2. "viel Erfolg": steht in der Regel für "hat sich bemüht aber nix geschafft". Hier wäre natürlich "weiterhin viel Erfolg" besser.
Sollte man Prioritäten setzen müssen, wäre auf jeden Fall der Punkt 1 wichtiger, weil er AN im nächsten Bewerbungsgespräch mehr Möglichkeiten der Begründung läßt, warum es im letzten Job nicht geklappt hat. Zudem hat der AN (soweit nicht in einem Vergleich vereinbart) keinen Anspruch auf einen Dankes- Bedauerns und Wünsche Formel, sodass die Möglichkeiten der Durchsetzung begrenzt sind.
Zitat :. "gegenseitiges Einvernehmen": ich halte dies insofern für falsch, also das der AN selbst das AV zu einem früheren Zeitpunkt als der AG beendet hat. "gegenseitiges Einvernehmen" steht in der Regel für Aufhebungsvertrag oder ist die wohlwollende Umschreibung einer arbeitgeberseitigen Kündigung, die zwar ausgesprochen, aber nicht wirksam war, als der AN seinerseits das AV beendete.
Ok, vielen Dank für deine Einschätzung. Was sollte denn stattdessen am besten stehen? Das das Arbeitsverhältniss auf meinen eigenen Wunsch beendet wurde? Könnte ich das denn rechtlich argumentativ untermauern? Leider hat der AG mir tatsächlich ein Schreiben mit der Wortwahl Kündigung zugeschickt, gleichzeitig aber geschrieben dass sie bewusst eine lange Frist gegeben haben, in der ich mich "bessern" kann. Ich hingegen habe dann 3 Wochen später selber gekündigt, und war eher weg.
Zitat :Aber was soll daran nicht schlüssig sein?
Es ist nicht schlüssig, weil die Formulierungen insgesamt auf eine 1 bis 2 hindeuten. Aber die Gesamtnote (zu unserer vollen Zufriedenheit)eine 3 ist, was leider eine Note ist, die sehr wenig vergeben wird. Also unterdurchschnittlich
Zitat :M.E. solltest du auf der Wahrheit bestehen: Kündigung am Ende der PZ.
Kündigung von mir oder vom Arbeitgeber?
Zitat :Der vorletzte Abschnitt wurde vom Teamleiter als "gut" vorgegeben.
Den vorletzten Absatz finde ich besonders schlecht, da banale Selbstverständlichkeiten wie Freundlichkeit und Kooperation mehrmals betont werden. Das ist Leider nicht üblich...
Zu deutsch : AN hat gekündigt. Was sollte da noch untermauert werden? Du hast doch als AN das Recht, selbst zu kündigen, was du auch getan hast.Zitat :Was sollte denn stattdessen am besten stehen? Das das Arbeitsverhältniss auf meinen eigenen Wunsch beendet wurde?
Es steht dir frei, vom AG Änderungen des Zeugnisse zu verlangen. Wenn der das tut, steht es im Zeugnis. Fertig.
Wenn er es nicht ändert, wovon ich ausgehe, kannst du beim Arbeitsgericht eine Zeugnisberichtigungsklage erheben. Eine Entscheidung wird erst in etlichen Monaten kommen und bis dahin würdest du mit Bewerbungen warten?
Arbeitgeber lesen ein Zeugnis. Ob sie mit Zeugnissprache und *Geheimklauseln* lesen, weißt du nicht.
Du weißt auch nicht, ob ein AG dich trotz oder wegen dieses Zeugnisses oder wegen früherer Zeugnisse zu einem V-Gespräch einlädt... und sich ein persönliches Bild von dir machten möchte.
Da du *in der Branche* bleiben willst, kannst du davon ausgehen, dass die Branche sich selbst über Bewerber informiert.
Auch die anderen Formulierungen deuten nicht auf 1-2 hin.Zitat :Es ist nicht schlüssig, weil die Formulierungen insgesamt auf eine 1 bis 2 hindeuten. Aber die Gesamtnote (zu unserer vollen Zufriedenheit)eine 3 ist, was leider eine Note ist, die sehr wenig vergeben wird. Also unterdurchschnittlich
Das Zeugnis ist wohlwollend, es entspricht aus Sicht des Arbeitgebers den Tatsachen. Ende.
Zitat :Auch die anderen Formulierungen deuten nicht auf 1-2 hin.
Hmm aber welche Formulierungen deuten denn nicht auf 1 bis 2 hin? Der vorletzte Absatz zum Verhalten ist tatsächlich schlechter als 1 bis 2. Aber sonst....?
NÖ.Zitat :Der vorletzte Absatz zum Verhalten ist tatsächlich schlechter als 1 bis 2.
Zitat :Hmm aber welche Formulierungen deuten denn nicht auf 1 bis 2 hin? Der vorletzte Absatz zum Verhalten ist tatsächlich schlechter als 1 bis 2. Aber sonst....?
Compare and contrast. Deins:
Das Arbeitsverhältnis endete am 00.00.2025 im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken A für seine wertvolle geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute und viel Erfolg.
Gut:
Herr Meyer verlässt unser Unternehmen zum 00.00.2025 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern Herrn Meyers Weggang, und danken ihm für seine wertvolle geleistete Arbeit. Wir wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Zitat :Compare and contrast.
Ja, du hast Recht. Der vorletzte Absatz zum Verhalten und der allerletzte(sozusagen die schlussformel) sind 3 oder schlechter. Aber die ausführlichen Leistungsbeurteilungen sind alle 1 bis 2. Bis auf den Gesamtsatz (zur vollen Zufriedenheit. der ist wieder 3.) Das macht einfach keinen Sinn für mich. Wenn gesamt drei, können die einzelnen Leistungsaussagen nicht überwiegend 1 bis 2 sein. Ist das ein gutes Argument?
Probiers doch aus.Zitat :Ist das ein gutes Argument?
Ich halte es für kein gutes Argument---> weil Schulnoten Schall und Rauch sind.
Es hat sich seit 2023 nichts geändert.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Bewertung-Arbeitszeugnis-Entschluesselung-und-Interpretation-__f615526.html
Und jetzt?
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