Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich stell erst einmal meine frage, als ich bin seir dem 17.11.08 in Ausbildung zur Kauffrau für Versicherung und Finanzen und bekomme im ersten Lehrjahr ca 515,00 euro netto, ich bin 18 jung wohne nicht mehr bei meinen eltern, und muss miete in Höhe von 400,00 Warm zahlen, muss aber noch dazu sagen das ich noch 164 euro kindergeld bekomme.
Ein bekannter hatte mir gesagt das ich Wohngeld und BAB ( berufsausbildungshilfe beantragen kann ) beides hatte ich beantragt und beides wurde abgelehnt bei der arge wurde mir gesagt das mein Vater zuviel geld verdient ( diplomingeneur ), aber der will mir nicht zahlen weil er absolut gegen meinen auszug war, und zurück kann und will ich auch nicht.
Meine frage ist kann mir vielleicht einer einen tip geben ob ich nicht doch bab bekomme wenn es möglich ist vielleicht sogar mit einem § das ich das der arge vorlegen kann das ich doch anspruch habe.
Ich weiss nicht mehr wie ich weiterhin von knapp 250 euro im monat leben kann, was zu essen muss ich ja auch kaufen und mit öffentl. verkehrsmitteln zur arbeit kommen ( 20 km einfacher weg )
Ich danken sehr für Ihre hoffentlich reichlichen tips.
Bitte dringend um hilfe
19. März 2009
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Frage vom 19. März 2009 | 18:01
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 11x hilfreich)
Bitte dringend um hilfe
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. März 2009 | 18:07
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Du solltest die Frage im Sozialrecht stellen, interessant wäre z.B. auch, ob du Antrag auf Wohngeld stellen kannst.
Mit Arbeitsrecht hat das alles erstmal wenig zu tun.
#2
Antwort vom 19. März 2009 | 18:27
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Die Frage ist in der Tat im Forum Sozialrecht besser aufgehoben, evtl auch im Forum familienrecht.
Wie sieht es eigentlich mit Kindesunterhalt vom Vater des Kindes aus ???
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. März 2009 | 18:48
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 11x hilfreich)
kindesunterhalt will er ja nicht zahlen weil ich ausgezogen bin, er sagt ich soll zurück ziehen, aber das will ich nicht weil mein freund nicht bei meinen eltern rein darf ich um 21 uhr zuhause sein muss auch am we, und von schlafen beim freund kann ich nur träumen.
#4
Antwort vom 19. März 2009 | 18:49
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 11x hilfreich)
aber trotzdem danke das meine frage ins sozialrecht gehört
Und jetzt?
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