Bitte dringend um hilfe

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)
Bitte dringend um hilfe

Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich stell erst einmal meine frage, als ich bin seir dem 17.11.08 in Ausbildung zur Kauffrau für Versicherung und Finanzen und bekomme im ersten Lehrjahr ca 515,00 euro netto, ich bin 18 jung wohne nicht mehr bei meinen eltern, und muss miete in Höhe von 400,00 Warm zahlen, muss aber noch dazu sagen das ich noch 164 euro kindergeld bekomme.
Ein bekannter hatte mir gesagt das ich Wohngeld und BAB ( berufsausbildungshilfe beantragen kann ) beides hatte ich beantragt und beides wurde abgelehnt bei der arge wurde mir gesagt das mein Vater zuviel geld verdient ( diplomingeneur ), aber der will mir nicht zahlen weil er absolut gegen meinen auszug war, und zurück kann und will ich auch nicht.
Meine frage ist kann mir vielleicht einer einen tip geben ob ich nicht doch bab bekomme wenn es möglich ist vielleicht sogar mit einem § das ich das der arge vorlegen kann das ich doch anspruch habe.
Ich weiss nicht mehr wie ich weiterhin von knapp 250 euro im monat leben kann, was zu essen muss ich ja auch kaufen und mit öffentl. verkehrsmitteln zur arbeit kommen ( 20 km einfacher weg )

Ich danken sehr für Ihre hoffentlich reichlichen tips.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du solltest die Frage im Sozialrecht stellen, interessant wäre z.B. auch, ob du Antrag auf Wohngeld stellen kannst.

Mit Arbeitsrecht hat das alles erstmal wenig zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Frage ist in der Tat im Forum Sozialrecht besser aufgehoben, evtl auch im Forum familienrecht.

Wie sieht es eigentlich mit Kindesunterhalt vom Vater des Kindes aus ???


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

kindesunterhalt will er ja nicht zahlen weil ich ausgezogen bin, er sagt ich soll zurück ziehen, aber das will ich nicht weil mein freund nicht bei meinen eltern rein darf ich um 21 uhr zuhause sein muss auch am we, und von schlafen beim freund kann ich nur träumen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

aber trotzdem danke das meine frage ins sozialrecht gehört

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen