Bitte um Arbeitszeugnis-Korrektur wurde abgelehnt - ständige Wiederholungen

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501217-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Arbeitszeugnis-Korrektur wurde abgelehnt - ständige Wiederholungen

Hallo zusammen,

ich habe die Personalabteilung meines alten Arbeitgebers darum gebeten das Arbeitszeugnis zu korrigieren, da es sich nicht gut lesen lässt. Mir geht es nicht um Rechtschreibung oder den Inhalt und deren Bedeutung, sondern nur um eine "Umschreibung".

Ich bitte um Ihre Meinung, ob ich ein Recht auf Anpassung der unten genannten Absätze habe.
Herzlichen Dank im Voraus!


E-Mail-Antwort der Personalabteilung war:

Das Ihnen einzelne Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis missfallen, haben wir zur Kenntnis genommen. Leider müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass wir das Zeugnis nicht nach Ihren persönlichen Wünschen – in Bezug auf den Schreibstil – abändern können.


Folgendes habe ich zuvor per E-Mail geschrieben:

[...] Hierbei zeigte sie stets Eigeninitiative und überzeugte durch ihre große Leistungsbereitschaft. Ihre Arbeitsweise war stets präzise, sorgfältig und verantwortungsbewusst. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit. [...]

- Das Wort "stets" wird in allen drei aufeinanderfolgenden Sätzen benutzt. Bitte nach Möglichkeit durch andere Wörter ersetzen.


[...] Aufgrund ihrer freundlichen [und] zuvorkommenden Art war Frau Schulz bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt und anerkannt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern des Unternehmens war jederzeit vorbildlich, was somit zu einer guten Teamarbeit beitrug. Im Umgang mit Kunden war sie jederzeit höflich und zuvorkommend.

- Die Wörter "zuvorkommend", "Vorgesetzten und Kollegen" und "jederzeit" werden in den drei aufeinanderfolgenden Sätzen doppelt benutzt. Ich bitte um eine Umschreibung.
- Bitte optimal "und" statt "(Komma)" verwenden.



"Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für ihre stehts gute Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

- Das Wort "ihr(rem)" wird in diesem Satz fünf Mal benutzt. Ich bitte dies zu reduzieren.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich wüsste nicht worauf sich dieser Anspruch begründen sollte. Grammatisch ist das ganze korrekt. Das man persönlich den Stil nicht gut findet, ist kein Grund für eine Änderung.
Zudem wüsste ich auch nicht wie man Kollegen und Vorgesetzte umschreiben sollte. Das sind gängige Phrasen eines Zeugnisses.
Viellecht fällt jemandem noch eine Grundlage für einen Anspruch auf Änderung ein. Mir nicht.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Würdest Du das "stets" streichen lassen, wäre das eine negativere Formulierung..... Weil es bedeuten würde, das Dein Verhalten da eben nicht "stets" so war, sondern manchmal eben nicht.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Von der "Leseoptik" her ist dein Korrekturwunsch sicherlich nicht unangebracht. Gibt schönere Texte.

Aber einen Anspruch auf Änderung hast du dennoch nicht. Das Zeugnis entspricht ja den Tatsachen. Inhaltlich ist es also vollkommen ok.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Ich wüsste nicht worauf sich dieser Anspruch begründen sollte. Grammatisch ist das ganze korrekt. Das man persönlich den Stil nicht gut findet, ist kein Grund für eine Änderung.

Es ist vor allem genau der Stil, der nun mal durch die Rechtsprechung in Arbeitszeugnissen verlangt wird.
Zitat:
Das sind gängige Phrasen eines Zeugnisses.
Viellecht fällt jemandem noch eine Grundlage für einen Anspruch auf Änderung ein. Mir nicht.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von fb501217-22):
Ich bitte um Ihre Meinung, ob ich ein Recht auf Anpassung der unten genannten Absätze habe.
Moin, nein, kein Recht auf Änderung.
Alternative:
Das Arbeitszeugnis selbst formulieren, der Personalabteilung mit Bitte um Prüfung und Unterschrift zusenden.
Manche entnervte Vorgesetzte, die das eigentlich meist machen, sind froh drum.
Versuch macht kluch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

@anami
Die Personalabteilung hat doch eine Änderung schon definitiv abgelehnt.

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