Bitte um Aufhebungsvertrag - AG sieht es als Kündigung an

23. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Bitte um Aufhebungsvertrag - AG sieht es als Kündigung an

Hallo!

Ich habe eine lange Kündigungsfrist (über 6 Monate) - daher habe ich meinem AG um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Der AG legt mir diesen nun als "normale Kündigung" aus. Und sagt, dass auch mit Rücksprache deren Rechtsabteilung mein Schreiben als normale Kündigung gewertet werden kann.

So sah das Schriftstück aus:


Zitat:

Betreff: Bitte um Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte XXXXXXXX

Zunächst möchte ich Ihnen und XXXXX meinen Dank aussprechen für die berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten bei XXXXX.

Wie wir bereits mündlich besprochen haben, möchte ich hiermit um die Auflösung meines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag zum XXXXXXX bitten.

Ich bin sehr interessiert, durch einen Aufhebungsvertrag eine faire Lösung für beide Seiten zu finden und die Zusammenarbeit in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden.

Ich möchte mich erneut für die wertvolle Zeit und Erfahrung bedanken und hoffe, dass wir unsere berufliche Beziehung positiv abschließen können.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX


Hab ich irgendwo einen Fehler formuliert?
Ich habe eigentlich so verstanden, dass wenn ich keine Behelfs-Kündigung dort niederschreibe ("sollte dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt werden, kündige ich Fristgerecht zum XXXXX") man es auch nicht als Kündigung ansehen darf, sondern nur als Bitte.. und wenn die Bitte ausgeschlagen wird, auch keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht - oder sehe ich das falsch?

-- Editiert von User am 23. April 2024 20:33

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53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Finni123):
Und sagt, dass auch mit Rücksprache deren Rechtsabteilung mein Schreiben als normale Kündigung gewertet werden kann.

Korrekt,

Das Problem besteht darin, dass man ja ganz konkret mitgeteilt hat, nach dem XXXXXXX nicht mehr dort arbeiten zu wollen.


Insofern verstehe ich auch das Problem nicht ganz, der Arbeitgeber hat dem Wunsch ja entsprochen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso entsprochen?

Evtl. habe ich mich nicht ganz gut ausgedrückt oder missverständlich.

Wenn der AG der Bitte um den Aufhebungsvertrag nun nicht zustimmt - darf er das schreiben dann als "normale Kündigung" werten, als hätte man normal mit 6 Monaten Kündigungsfrist gekündigt?
Das versteh ich nicht ganz.. dann wäre ja die Befehls-Kündigung in so einem Schreiben irrelevant, wenn man von der gebraucht macht?

Nur damit ich das richtig einordne.. wenn man um einen Aufhebungsvertrag bittet, der AG dies ablehnt, habe ich trotzdem normal gekündigt nur mit der im Arbeitsvertrag gesetzten Kündigungsfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Finni123):
Wieso entsprochen?

Weil man deutlich gemacht hat, nach dem XXXXXXX nicht mehr dort arbeiten zu wollen.



Zitat (von Finni123):
Wenn der AG der Bitte um den Aufhebungsvertrag nun nicht zustimmt - darf er das schreiben dann als "normale Kündigung" werten, als hätte man normal mit 6 Monaten Kündigungsfrist gekündigt?

Ja.



Zitat (von Finni123):
Das versteh ich nicht ganz.. dann wäre ja die Befehls-Kündigung in so einem Schreiben irrelevant, wenn man von der gebraucht macht?

Denknotwendigerweise nicht, denn wenn der AG weder das ein noch das andere will, dann gilt die "Befehls-Kündigung".



Zitat (von Finni123):
wenn man um einen Aufhebungsvertrag bittet, der AG dies ablehnt, habe ich trotzdem normal gekündigt nur mit der im Arbeitsvertrag gesetzten Kündigungsfrist?

Je nach Formulierung kann das zutreffend sein.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18847 Beiträge, 6901x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe:
1. Du bittest um einen Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Wunsch-Termin Dieser Termin liegt vor dem, der sich aus deiner dir zu langen Kündigungsfrist lt. AV ergibt.
2. Der AG bestätigt dir nun eine Kündigung zu eben diesem Wunschtermin. Er kommt somit a) deinem Willen nach und erspart sich b) das Ausstellen einer eigenen Aufhebungsvereinbarung.

Angemerkt: der AG bestätigt mitnichten eine 'normale' Kündigung (wie du in #2 schreibst) mit der entsprechenden 6-Monats-Frist, sondern akzeptiert deine Anfrage im Sinne einer Kündigung zu einem außer-ordentlichen Termin.
M.W. kann das so laufen; du hast bekommen, was du wolltest.

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#5
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Situation ist so:

Ich bitte um einen Aufhebungsvertrag. Der AG kommt der bitte nicht nach (also kein Aufhebungsvertrag zum vorzeitigen ausscheiden) - er lehnt die Bitte also hab.

Im gleichen Zuge sagt der AG allerdings, dass die Bitte um einen Aufhebungsvertrag auch wie eine "normal geltende Kündigung" behandelt wird (Das Schriftstück als solches) und ich (da er den Aufhebungsvertrag zwar abgelehnt hat) nun nach 6 Monaten Kündigungsfrist aus dem Unternehmen ausscheiden würde.

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der AG bestätigt dir nun eine Kündigung zu eben diesem Wunschtermin.
Anscheinend wohl nicht.
Zitat (von Finni123):
Im gleichen Zuge sagt der AG allerdings, dass die Bitte um einen Aufhebungsvertrag auch wie eine "normal geltende Kündigung" behandelt wird (Das Schriftstück als solches) und ich (da er den Aufhebungsvertrag zwar abgelehnt hat) nun nach 6 Monaten Kündigungsfrist aus dem Unternehmen ausscheiden würde.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18847 Beiträge, 6901x hilfreich)

Das ist m.W. nicht zulässig. Die Anfrage nach einem Aufhebungsvertrag zu einem konkreten Termin ist etwas deutlich anderes als die explizite Kündigung zu einem ganz anderen Termin.
Du solltest dieser Umdeutung widersprechen.

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#8
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn Sie nicht mehr arbeiten wollen, will der Arbeitgeber sie nciht mehr im Team.. Win-Win für alle

-- Editiert von User am 24. April 2024 08:31

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 24. April 2024 08:29

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Ein Aufhebungsvertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande. Da es offensichtlich Vorgespräche gab, dann das Ergebnis dieser Vorgespräche verschriftlicht wurde, ist es schwer, jetzt zu entscheiden, was hier vorliegt. Entscheidend ist der wirklich geäußerte Wille. Kann aber hier m.E. dahingestellt bleiben, wenn das Ergebnis dasselbe ist, nämlich die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Vollständigkeit halber:

Käme man zur Überzeugung, dass wir eine Kündigung vorliegen haben, so könnte sich der Arbeitgeber dagegen erfolgreich wehren, wegen nicht einhaltens der Kündigungsfrist oder eben akzeptieren.

Käme man zu einem Aufhebungsvertrag, so hätte man evtl. keine korrespondierenden Willenserklärungen, die Annahme des Antrages durch den Arbeitgeber könnte fehlen. Dann ist die Stellungnahme des Arbeitgebers gegebenenfalls als eigener Antrag zu bewerten, welcher dann vom Arbeitnehmer angenommen werden müsste.

Ist aber hier doch völlig wurscht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Anfrage nach einem Aufhebungsvertrag zu einem konkreten Termin ist etwas deutlich anderes als die explizite Kündigung zu einem ganz anderen Termin.

Ja, würde ich auch so sehen - aber das liegt hier ja gar nicht vor.
Der AN hat mitgeteilt zum XXXXXXX die Arbeit aufgeben zu wollen, der AG hat das so und zu genau diesem Datum akzeptiert.


Man kann es auch so deuten, das der AN zum XXXXXXX um einen Aufhebungsvertrag bittet und der AG mit der Mitteilung "OK, Arbeitsende akzeptiert" den Aufhebungsvertrag verbindlich abgeschlossen hat und eine Umdeutung in eine Kündigung gar nicht nötig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18847 Beiträge, 6901x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der AN hat mitgeteilt zum XXXXXXX die Arbeit aufgeben zu wollen, der AG hat das so und zu genau diesem Datum akzeptiert.

... in #6 sagt @finni es eben anders. XXXX ist nicht der Termin, wie in der Bitte um Vertragsaufhebung genannt, sondern der, der sich aus der regulären K-Frist ergibt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[...]der AG hat das so und zu genau diesem Datum akzeptiert.


Aber wo steht das denn?
Der AG stimmt der bitte um den Aufhebungsvertrag ja nicht zu?

-- Editiert von User am 24. April 2024 11:10

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Wenn er das Ganze als Kündigung von Dir ansieht, eben als Paket mit den Vorgesprächen, dann ist doch alles klar. Du hast gekündigt, er wehrt sich nicht dagegen und gut ist.

Was bezweckst Du eigentlich? Das erschließt sich nicht so ganz.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2306 Beiträge, 792x hilfreich)

@Finni123:
Das Datum, zu dem Du einen Aufhebungsvertrag wolltest unterscheidet sich von dem Datum, zu dem Dein AG die Kündigung "akzeptiert"?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

1.) Ich nehme mal an, dass das schreiben oben unterschrieben und als Schriftstück übersandt wurde, oder?
Falls nicht, sie also eine Email geschickt hätten, wäre die Umdeutung wegen Formmangel ausgeschlossen.

2.) Falls es in Schriftform über mittelt wurde, so halte ich grundsätzlich eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung durchaus für zulässig, soweit erkennbar ist, dass der "Kündigende" in jedem Fall das Arbeitsverhältnis beenden will.
Das sie hier einen anders lautenden Willen zum Zeitpunkt des Schreibens geäußert hätten, nämlich dass sie - sofern der von Ihnen vorgeschlagene Termin nicht eingehalten ist - weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen ist m.E. nicht erkennbar. Im Gegenteil, in jedem Absatz nehmen sie (gesondert) abschied.

Ich würde mich ggf. mal mit der (nicht wirklich leichten) Geltendmachung von Schadensersatz gegen einen Mitarbeitenden vertraut machen, der früher als vereinbart nicht mehr zur Arbeit erscheint.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18847 Beiträge, 6901x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
soweit erkennbar ist, dass ...

Das ist ja der Punkt: 'erkennbar' ist, dass @finni den Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Datum wünscht; beispielshalber zum 30/06. Nicht erkenntlich ist aber, dass daraus auf eine reguläre Kündigung zum 30/10. zu schließen wäre - @finni könnte ja beim Scheitern ihres Wunsches auch bis Ende 24 arbeiten wollen. So viel zur Umdeutbarkeit.

Und den letzten Absatz verstehe ich gar nicht: wenn @finni sich entschlösse, die Sicht des AG zu akzeptieren, also tatsächlich Ende Oktober zu gehen, weil ein Verbleiben einigermaßen sinnfrei würde: welche Schadensersatzoption ergäbe sich daraus für den AG?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kann aber hier m.E. dahingestellt bleiben, wenn das Ergebnis dasselbe ist, nämlich die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist aber nicht der Fall. TE will Aufhebungsvertrag zum 30.6., AG deutet um in fristgemäße Kündigung zum z.B. 31.12.

Zitat (von Harry van Sell):
Der AN hat mitgeteilt zum XXXXXXX die Arbeit aufgeben zu wollen, der AG hat das so und zu genau diesem Datum akzeptiert.
Eben nicht ... siehe oben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist ja der Punkt: 'erkennbar' ist, dass @finni den Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Datum wünscht; beispielshalber zum 30/06. Nicht erkenntlich ist aber, dass daraus auf eine reguläre Kündigung zum 30/10. zu schließen wäre - @finni könnte ja beim Scheitern ihres Wunsches auch bis Ende 24 arbeiten wollen. So viel zur Umdeutbarkeit.

Die Umdeutung ist doch im Arbeitsrecht nix neues.
Der "Regelfall" ist die außerordentliche Kündigung, die in eine ordentliche Kündigung oder auch in den Wunsch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages umgedeutet wird. Teilweise auch von den Gerichten.

Warum sollte es - wie hier vorliegend anders sein, nur weil die Initiative vom AN ausgeht?
In dem Schreiben oben lese ich zumindest ausschließlich den expliziten Wunsch, dass das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei wird vom AN lediglich konstatiert, dass der Aufhebungsvertrag die geeignete Lösung sei um
Zitat (von Finni123):
die Zusammenarbeit in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden
.

Der (gesetzliche) Regelfall ein Arbeitsverhältnis "ordentlich" zu beenden, ist nun einmal die ordentliche Kündigung.

Zitat (von blaubär+):
Und den letzten Absatz verstehe ich gar nicht: wenn @finni sich entschlösse, die Sicht des AG zu akzeptieren, also tatsächlich Ende Oktober zu gehen, weil ein Verbleiben einigermaßen sinnfrei würde: welche Schadensersatzoption ergäbe sich daraus für den AG?

Hinter meiner Aussage steht die implizite Vermutung, dass eine Aufhebung zu einem früheren Datum erfolgen soll um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen, bspw. mit Beginn 1. September.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
in #6 sagt @finni es eben anders.

Nö, der Beitrag ist vom User vacantum

Es wäre schön, wenn finni123 dies Unklarheit eventuell mal klarstellen könnte.


Aber auch dann wäre eine Umdeutung in eine Kündigung grundsätzlich möglich (wenn die Schriftform eingehalten wurde).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre schön, wenn finni123 dies Unklarheit eventuell mal klarstellen könnte.
Das hat @finni123 bereits zweimal gemacht, nämlich in #5 und in #13.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber auch dann wäre eine Umdeutung in eine Kündigung grundsätzlich möglich (wenn die Schriftform eingehalten wurde).

Im Regelfall ist so eine Umdeutung aber nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, der Beitrag ist vom User vacantum

Es wäre schön, wenn finni123 dies Unklarheit eventuell mal klarstellen könnte.

Zitat (von Finni123):
Wenn der AG der Bitte um den Aufhebungsvertrag nun nicht zustimmt - darf er das schreiben dann als "normale Kündigung" werten, als hätte man normal mit 6 Monaten Kündigungsfrist gekündigt?

Zitat (von Finni123):
Im gleichen Zuge sagt der AG allerdings, dass die Bitte um einen Aufhebungsvertrag auch wie eine "normal geltende Kündigung" behandelt wird (Das Schriftstück als solches) und ich (da er den Aufhebungsvertrag zwar abgelehnt hat) nun nach 6 Monaten Kündigungsfrist aus dem Unternehmen ausscheiden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Es wäre vermutlich einfacher, wenn Finni die konkreten Daten zu den Kündigungsterminen mitgeliefert hätte.

Ich verstehe es so: (mit fiktiven Datumswerten von mir)

Kündigungsfrist 6 Monate.

25.4. Arbeitnehmer fragt, ob der Arbeitgeber bereit wäre das Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag zum 30.6. zu beenden.

Der Arbeitgeber antwortet: WIr haben ihre Kündigung erhalten und bestätigen ihnen, das ihr Arbeitsverhältnis zum 31.10. beendet wird.

Ich halte diese Reaktion vom Arbeitgeber für fragwürdig und würde das ggfs. vor dem Arbeitsgericht diskutieren, wenn ich auf den Job angewiesen bin.
Und auf jeden Fall was neues suchen, denn glücklich wird man bei diesem Arbeitgeber vermutlich nicht mehr.

(Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, warum der Arbeitnehmer nur kündigen will wenn er früher als 6 Monate gehen darf. Es ist nämlich gar nicht so einfach, neue Arbeitgeber zu finden die 6 Monate auf jemand warten.)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist so korrekt.

Ich entschuldige mich dennoch, wenn ich Dinge so formuliert habe, dass sie der eine oder andere missverständlich aufgefasst hat.

Um die Situation (hoffentlich erklärend für Alle) besser zu schildern:

- Das Oben genannte schreiben, im ersten Posting, ging genau so raus.
- Als Gewünschtes Datum für einen Aufhebungsvertrag wurde der 30.8.2024 genannt.
- Das Schreiben ging raus, nachdem ich mit meinem AG darüber gesprochen habe - der AG wollte das mit der Personalabteilung besprechen. "Eventuell ist es ja auch früher möglich, aber wir müssen wegen den Projekten schauen" - waren die Worte (mündlich).
- Der AG wollte dann die Bitte schriftlich ausformuliert haben (was ich tat), mit Wunschdatum für den Aufhebungsvertrag damit der "Aufhebungsvertrag seinen richtigen Weg geht".
- Was ich dann getan habe und da ich (wie im schreiben zu lesen) auch kein böses Blut und im Guten auseinander gehen wollte, habe ich mich für den für mich letztmöglichen Termin vorgeschlagen (um die Frist des eventuell künftigen AG noch gerade so einzuhalten) und kein Datum davor.
- Der AG Antwortete anschließend auf die schriftliche "Bitte", dass ein Aufhebungsvertrag nicht möglich wäre - aber sie die Bitte als "Kündigung" ansehen und ich mit dem Schreiben nun zum 31.10. gekündigt hätte und aus dem Unternehmen zum 31.10. ausscheiden würde.

Wie @Sunrabbit richtig geschrieben hat, ist es schwer gewesen jemanden zu finden, der zum einen ins Arbeitsumfeld passt und dazu mind. 6 Monate wartet.

Der AG zu dem ich möchte, hat eine Frist bis zum 01.09. wo er auch auf mich warten würde, angenehmer wäre ihm der 01.08. oder auch früher. Wenn das mit dem Aufhebungsvertrag nicht möglich wäre, ich also nicht mindestens diese 2 Monate früher aus dem Unternehmen entlassen werden könnte, würde ich nicht kündigen wollen, da ich sonst keine neue Stelle hätte. Daher macht es für mich schon einen großen unterschied, ob ich diese 6 Monate oder 4 besser 3 hätte bekommen können.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von Finni123):
Als Gewünschtes Datum für einen Aufhebungsvertrag wurde der 30.8.2024 genannt.
Danke für die wichtige Info. Mit xxx und xxx sind Missverständnisse vorprogrammiert.
Zitat (von Finni123):
habe ich mich für den für mich letztmöglichen Termin vorgeschlagen
Das müsste also der 30.8.24. gewesen sein?
Warum muss dein AG die Personalabteilung fragen? Mit wem hast du denn diese mündlichen Absprachen gehabt?

Fakt: Ein Aufhebungsvertrag ist seitens AG nicht möglich, auch nicht zum 30.8.24. Der Betrieb kann oder will nicht auf dich verzichten oder xxx.
Deine Kündigung /Ausscheiden aus dem Betrieb zum 31.10.24. (reguläre K-Frist genau 6 Monate) ist akzeptiert.
Zitat (von Finni123):
ob ich diese 6 Monate oder 4 besser 3 hätte bekommen können.
Ja, klar. Da hast du vermutlich irgendwie ziemlich schlecht oder mit der falschen Person verhandelt.

Du könntest jetzt nachschieben: Sehr riskant selbst fristlos kündigen. Vermutlich schluckt der AG das nicht einfach so, sondern fordert von dir für den Ausfall...xxx .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Kündigung /Ausscheiden aus dem Betrieb zum 31.10.24. (reguläre K-Frist genau 6 Monate) ist akzeptiert.


Welche Kündigung zum 31.10.?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von Finni123):
Welche Kündigung zum 31.10.?
DEINE.

Weil:
Zitat (von Finni123):
aber sie die Bitte als "Kündigung" ansehen und ich mit dem Schreiben nun zum 31.10. gekündigt hätte und aus dem Unternehmen zum 31.10. ausscheiden würde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie haben die Bitte (Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag) wie eine ordentliche Kündigung zum 31.10. betrachtet.
Es gab kein weiteres Schriftstück, NUR das oben aufgeführte wo es um einen Aufhebungsvertrag zum 30.08. ging.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

zu #28: Ja, so ist das. Ist nichts Neues. Ich kann nichts verkehrtes, falsches oder rechtswidriges erkennen.
Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht beinhaltet die einvernehmliche Aufhebung/Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum xxDatum. Also ein Vertrag außerhalb jeder Kündigungsfristen.

Dein AG hat deiner Bitte leider nicht entsprochen/nicht zugestimmt. Es gibt also keine einvernehmliche frühere Beendigung. Sondern deine ordentliche fristgerechte *normale* Kündigung. Ich bleibe dabei:
Willst du eher raus und eher beim neuen AG anfangen, bleibt nur deine fristlose K.
Falls du das riskierst, frag bitte vorher den neuen AG, zu wann er dich einstellt. Ein SCHRIFTLICHER Vertrag mit Arbeitsbeginn zum Datum x -- das wäre ein sicheres Schriftstück.

Zitat (von Finni123):
Es gab kein weiteres Schriftstück,
Muss auch nicht. Der AG muss deine Kündigung nicht schriftlich bestätigen. Und du kannst sie auch nicht zurückziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sondern deine ordentliche fristgerechte *normale* Kündigung.
Wo liest Du irgendwas von einer fristgerechten Kündigung in dem vom TE erstellten Schriftstück???

0x Hilfreiche Antwort

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