Hallo!
Ich habe eine lange Kündigungsfrist (über 6 Monate) - daher habe ich meinem AG um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Der AG legt mir diesen nun als "normale Kündigung" aus. Und sagt, dass auch mit Rücksprache deren Rechtsabteilung mein Schreiben als normale Kündigung gewertet werden kann.
So sah das Schriftstück aus:
Zitat:
Betreff: Bitte um Aufhebungsvertrag
Sehr geehrte XXXXXXXX
Zunächst möchte ich Ihnen und XXXXX meinen Dank aussprechen für die berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten bei XXXXX.
Wie wir bereits mündlich besprochen haben, möchte ich hiermit um die Auflösung meines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag zum XXXXXXX bitten.
Ich bin sehr interessiert, durch einen Aufhebungsvertrag eine faire Lösung für beide Seiten zu finden und die Zusammenarbeit in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden.
Ich möchte mich erneut für die wertvolle Zeit und Erfahrung bedanken und hoffe, dass wir unsere berufliche Beziehung positiv abschließen können.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Hab ich irgendwo einen Fehler formuliert?
Ich habe eigentlich so verstanden, dass wenn ich keine Behelfs-Kündigung dort niederschreibe ("sollte dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt werden, kündige ich Fristgerecht zum XXXXX") man es auch nicht als Kündigung ansehen darf, sondern nur als Bitte.. und wenn die Bitte ausgeschlagen wird, auch keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht - oder sehe ich das falsch?
-- Editiert von User am 23. April 2024 20:33