Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses

16. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tim1818
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses

Guten Tag zusammen,

ich würde mich über Eure Einschätzung freuen.

Vielen Dank
Tim

Zitat:
Herr XXXX, geboren am XX.XX.XXXX war vom XX.XX.XXX bis zum XX.XX.XXXX als XXXXXX in unserem Hause tätig und berichtete an den Geschäftsbereichsleiter XXXXXXXX. Folgende Tätigkeiten gehörten zu seinem vertraglichen Aufgaben:



Auflistung der Tätigkeiten - soweit OK, da Sie aus meinem Zeugnisvorschlag übernommen wurden, sonst aber leider nichts.


Zitat:
Herr XXXX erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unser vollen Zufriedenheit. Anfallende Probleme wurden von Ihm gut erfasst und sicher gelöst. Dabei kamen Ihm seine ausgezeichneten technischen Kenntnisse zu Gute. Herr XXXX identifizierte sich mit seinem Aufgabengebiet und zeigte stets die erforderliche Eigeninitiative.


Zitat:
Das Verhalten von Herrn XXXX gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.


Zitat:
Das Arbeitsverhältnis mit Herrn XXXX endet auf eigenen Wunsch.


Zitat:
Wir wünschen Herrn XXXX sowohl beruflich als auch persönlich für die Zukunft alles Gute.




-- Editiert von Tim1818 am 16.02.2020 03:16

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
das Zeugnis attestiert gute Arbeitsleistungen und -ergebnisse, sehr gute Fachkenntnisse und ein gutes Sozialverhalten, Gute Wünsche für die Zukunft sind drin. Es wird aber das Ausscheiden nicht bedauert und sich nicht für die Arbeit bedankt. Eventuell hat der Arbeitgeber die vergessen? Dann würde ich noch mal nachfragen...
Insgesamt ist es aber ein gutes Arbeitszeugnis.
Herzliche Grüße,
A.M.

-- Editiert von Alter Mann am 16.02.2020 09:58

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Der Personaler liest von hinten:

Das Arbeitszeugnis enthält keine Dankes- und Bedauernsformel. Hierauf besteht jedoch bedauerlicherweise kein Anspruch. Im Übrigen wird lediglich Erfolg, nicht jedoch weiterhin Erfolg gewünscht.

Ist das Arbeitsverhältnis denn fristgerecht aufgelöst worden und weswegen genau erfolgte die Auflösung?

Die Leistungsbeurteilungen weisen nicht die klassische Reihenfolge auf.

Das Arbeitszeugnis ist ziemlich kurz ausgefallen. Ob es zu kurz ist, hängt auch von der Dauer der Beschäftigung, die wir hier nicht kennen, ab.

Hat es möglicherweise in dem Arbeitsverhältnis Differenzen gegeben?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 16.02.2020 10:09

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Vor allem erscheint das Zeugnis lieblos - wie aus einem automatisierten Zeugnis-Generator.
Die Mühe, die sich ein Ex-Arbeitgeber bei der Formulierung des Zeugnisses macht, ist meist proportional zur Wertschätzung.
Aus der Tatsache, dass das Zeugnis zwar formal OK ist und auch mit guten Noten ausgestattet ist, aber sich der Ex-Arbeitgeber erkennbar wenig Mühe gemacht hat, kann man schließen, dass der Ex-Arbeitgeber nicht sonderlich traurig über den Weggang des Arbeitnehmers ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

drkabo: das ist doch das Problem heute. Jeder weiss, wie ein Zeugnis aussehen muss. Und wenn das Zeugnis nicht genauso aussieht, wenn irgendein banaler Wunsch fehlt, dann ist es halt falsch. Okay, dann entspricht man halt den Arbeitnehmern, was soll man sich an einer Formulierung hochziehen? Jedem Kind seine Blechtrompete.

Bei mir hat sich eines in der Bewertung mental breitgemacht: bei Einstellungen lieber ein Zeugnis mit Ecken und Kanten, ohne Wünsche für die persönliche Zukunft, den guck ich mir an. Bei Ausscheidenden: wenn es ihnen hilft, mit den Wünschen, okay, dann kriegen sie die. Wozu Stress, der vermeidbar ist?

Bei Retortenzeugnissen rufen ja die möglichen neuen Arbeitgeber ohnehin beim alten AG an, sehr häufig zumindest. Dann wird bei uns nur gesagt, das Retortenzeugnis sei erwünscht gewesen. Was dann daraus geschlossen wird, auch egal. Uns zumindest.

wirdwerden

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