Boni-Vereinbarung / Elternzeit

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jura82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Boni-Vereinbarung / Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Klausel und deren Wirksamkeit in Bezug auf etwaige Kürzungen durch Elternzeit.
Die sog. Leistungsvereinbarung ist ein Bonus, der durch 50% persönliche Ziele und deren Erreichung sowie 50% Unternehmensziele errechnet wird.

§ 5. Leistunqsvereinbarung
Ihr direkter Vorgesetzter wird pro Kalenderjahr eine Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung mit Ihnen schließen. Die Ziele konnen sowohl individuelle Leistungsziele als auch Unternehmenskennzahlen umfassen. Demnach wird bei voller Zielerreichung eine Leistungspramie in Hohe von xx % Ihres Jahresgehaltes (Bruttomonatsgehalt x 13) in Aussicht gestellt. Eventuelle Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhaltnisses oder Zeiten einer Freistellung werden vom in Aussicht gestellten Betrag pro-rata-temporis abgezogen. Die Prämie wird jeweils im Marz des Folgejahres ausbezahlt.

Fur das Jahr XXXXX sowie im Austrittsjahr gilt der in Aussicht gestellte Wert pro-rata-temporis, die Bewertung erfolgt entsprechend dem Zielerreichungsgrad.

Wäre es in Ordnung bei z.B. bei Elternzeit zu kürzen? Wenn ja wie? Taggenau?
Schließlich ist ja insbesondere die Erreichung der persönlichen Ziele und der Unternehmensziele völlig unabhängig von der Anwesenheit des Mitarbeiters. Also theoretisch könnte der Mitarbeiter ja innerhalb des Januars alle Ziele schon erreicht haben.

Danke und Gruß für Meinungen.





1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20337 Beiträge, 7363x hilfreich)

Ich verstehe dein Bedenken vll. nicht so richtig: Bei ruhendem AV als auch im Ein-/Austrittsjahr wird der Bonus entsprechend den Fehlzeiten im Jahr gekürzt. Setzt für mich voraus, dass erst einmal der Grad der Erfüllung bekannt sein muss.

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