Bonusanspruch nach Kündigung durch AN

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
catdriver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonusanspruch nach Kündigung durch AN

Hallo zusammen,

mich interessiert zu meinem Fall einfach mal Eure Meinung.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.01.2020 gekündigt. Der vereinbarte Bonus war 25€ pro Tag, egal wie gut oder schlecht das Geschäft läuft. Die Vereinbarung steht allerdings nicht im Arbeitsvertrag sondern nur im HR System, worauf ich jetzt keinen Zugriff mehr habe.

Der Bonus wurde damals alle drei Monate gezahlt, die letzte Zahlung war November 2019. So hatte ich gedacht, dass der Rest entweder am Ende Januar mit der letzten Gehaltszahlung ausgezahlt wird oder evtl. im Februar...

Da bis April nichts passiert war, habe ich mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen. Die Aussage war, dass ich keinen Anspruch mehr auf den Bonus habe weil ich gekündigt habe.

Im Arbeitsvertrag steht:

Zitat:
Die Gewährleistung sonstiger Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. Monatslohn, etc.) durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird. Der Arbeitgeber behält sich vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er sonstige Leistungen gewährt.)


Habe ich jetzt schlechte Karten? Ich dachte das war der Bonus für die Tage in der Vergangenheit, nicht in der Zukunft gedacht. Und muss der AG uns nicht vorab eine Info geben, wenn er sich anders entschieden hat, oder darf er im Nachgang sagen, dass nix ausgezahlt wird?...

-- Editiert von catdriver am 11.05.2020 13:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

'Schlechte Karten' sicherlich. Und womöglich gibt es gar Ausführungsrichtlinien, die z.B. beinhalten, dass das AV ungekündigt sein muss - es würde aber eine stringente Praxis auch reichen. Nur Willkür ist ausgeschlossen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Die Aussage war, dass ich keinen Anspruch mehr auf den Bonus habe weil ich gekündigt habe.

Wo steht das geschrieben?
In der Freiwilligkeitserklärung zur Zahlung auf jeden Fall nicht! Wenn das nirgendwo steht bzw. wirksam mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist, wäre es eben Willkür und man hat gute Chancen, dagegen zu klagen. Dafür sollte dann aber auch die Ausschlußfrist für gegenseitige Ansprüche im Arbeitsvertrag beachtet werden, die beträgt oft wenige Monate.
Eine Richtlinie, die nirgendwo erwähnt wird, spielt hierbei keine Rolle, da es sich dabei dann um sowas wie eine "überraschende Klausel" handeln dürfte, die den Arbeitnehmer einseitig benachteiligt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catdriver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):

Wo steht das geschrieben?
In der Freiwilligkeitserklärung zur Zahlung auf jeden Fall nicht! Wenn das nirgendwo steht bzw. wirksam mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist, wäre es eben Willkür und man hat gute Chancen, dagegen zu klagen.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Genau, das steht nirgendwo. Es wurde mir heute per Whatsapp mitgeteilt nachdem ich meinen ehemaligen Manager nochmal angeschrieben habe.

Zitat (von altona01):
Dafür sollte dann aber auch die Ausschlußfrist für gegenseitige Ansprüche im Arbeitsvertrag beachtet werden, die beträgt oft wenige Monate.
Eine Richtlinie, die nirgendwo erwähnt wird, spielt hierbei keine Rolle, da es sich dabei dann um sowas wie eine "überraschende Klausel" handeln dürfte, die den Arbeitnehmer einseitig benachteiligt.


Shade, dass ich nicht drauf gekommen war die Klausel über Ausschlussfristen zu lesen. Jetzt sehe ich, dass Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden. Ich denke, jetzt ist es leider zu spät für die Ansprüche in Dez und Jan:-(

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