Bonuszahlung ohne Zielfestlegung?

13. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2026 09:19:41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlung ohne Zielfestlegung?

Hallo, ich habe im November 2025 einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, da die Anlehnung an den Tarifvertrag erfolgte. Dieser neue Vertrag sieht unter anderem einen Performance Bonus mit Auszahlung im April vor, insofern das EBITDA des Vorjahres erfüllt wurde. Für das Jahr 2025 erfolgte vom Geschäftsführer allerdings keine Festsetzung des Ziels. Habe ich dennoch Anspruch auf eine Bonuszahlung und wenn ja, an welcher Höhe?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Für das Jahr 2025 erfolgte vom Geschäftsführer allerdings keine Festsetzung des Ziels.


Zitat (von Hafenarbeiter2026):
insofern das EBITDA des Vorjahres erfüllt wurde


Ist das Ziel dann nicht immer erreichen des EBITDA?

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#2
 Von 
guest-12315.02.2026 09:19:41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich ist das grundsätzlich das Ziel, es wurde aber kein für 2025 kein EBITDA festgelegt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20444 Beiträge, 7387x hilfreich)

In 26 warst du gerade mal 2 Monate bei deinem neuen AG.
Greift da überhaupt schon Bonuszahlung?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
es wurde aber kein für 2025 kein EBITDA festgelegt.

Doch, nämlich mindestens das Erreichen des EBITDA des Jahres 2024.
Kann es sein, dass nicht bekannt ist was das EBITDA ist?

Das EBITDA ist das Unternehmensergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).
Es ergibt sich also ganz automatisch aus dem regulären Geschäftsbetrieb, da gibt es nichts festzulegen.

Anderes ergibt sich eventuell, wenn dieser Bonus neu eingeführt wurde.

Ob Dir eine Bonuszahlung zustehen würde, hängt von mehreren Faktoren ab.
Vor allem, gab es den Bonus schon länger und was steht im entsprechenden Tarifvertrag, an den Dein Arbeitsvertrag angelehnt ist?

Denn ich habe , wie blaubär wohl auch, Zweifel daran, dass die kurze Betriebszugehörigkeit den Bonus bereits auslösen würde.

-- Editiert von User am 13. Februar 2026 11:58

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41252 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Für das Jahr 2025 erfolgte vom Geschäftsführer allerdings keine Festsetzung des Ziels.
Evtl. findet sich ein Passus dazu, wie das im ersten Jahr der Anpassung an den TV berechnet/bemessen werden soll?
Oder der GF überlegt sich bis April noch was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Antananarivo85
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
insofern das EBITDA des Vorjahres erfüllt wurde
Was genau soll das bedeuten? Soll sich der Bonus in April 2026 auf das EBITDA in 2025 beziehen, indem ein bestimmer, aktuell noch nicht festgelegter Zielwert (z.B. > 1 mio €) für das Geschäftsjahr 2025 erreicht wird? Oder bezieht sich der Bonus in April 2026 auf ein im Jahr 2025 gegenüber 2024 gesteigertem EBITDA Ergebnis? Gibt es im Vertrag hierzu genauere Angaben?

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Habe ich dennoch Anspruch auf eine Bonuszahlung und wenn ja, an welcher Höhe?
Ohne Kenntnis der genauen Regelungen zum Bonus nicht seriös zu beantworten. Gibt es z.B. Mindestfristen zur Betriebszugehörigkeit, ab wann ist die Bonusregelung gültig etc.

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#7
 Von 
guest-12315.02.2026 09:19:41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht hilft der genaue Wortlaut:
Die Tantieme orientiert sich an den EBITDA-Ergebnissen des jeweiligen Geschäftsjahres. Wird das festgelegt Unternehmensziel zu weniger als 80 % erreicht, verfällt ein Bonus Anspruch. Ab einem Zielerreichungsgrad von 80% entspricht die Höhe des Bonus dem Prozentsatz der Zielerreichung, gemessen an einem Monatsgehalt.
Eine Überfüllung des Unternehmensziel ist nicht begrenzt. Der Bonus kann daher auch 100 % überschreiten.
Für Mitarbeitende, die im Laufe des Geschäftsjahres eintreten, wird der Bonus Zeit anteilig berechnet. Die Auszahlung erfolgt im April des Folgejahres.
Die Bemessungsgrundlage für die Sondergratifikation des jeweiligen Arbeitnehmers ist das brutto Grundgehalt des Paragrafen fünf Abs. 1 dieses Arbeitsvertrages.

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#8
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Regelung...

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Die Tantieme orientiert sich an den EBITDA-Ergebnissen des jeweiligen Geschäftsjahres. Wird das festgelegt Unternehmensziel zu weniger als 80 % erreicht, verfällt ein Bonus Anspruch. Ab einem Zielerreichungsgrad von 80% entspricht die Höhe des Bonus dem Prozentsatz der Zielerreichung, gemessen an einem Monatsgehalt.


...ist doch eine ganz andere als:

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Dieser neue Vertrag sieht unter anderem einen Performance Bonus mit Auszahlung im April vor, insofern das EBITDA des Vorjahres erfüllt wurde.


So kann man Helfende in die Irre führen.

-- Editiert von User am 13. Februar 2026 13:21

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Matrose74 ):
Die Regelung...

Ich hab eine recht genau Vorstellung davon, was das Unternehmen damit regeln wollte, wenn das der genaue Wortlaut sein sollte, hat es das Regelungsziel aber vollkommen verfehlt.

Das EBIDTA hat so nichts mit selbst festgelegten Unternehmenszielen zu tun.



-- Editiert von User am 13. Februar 2026 13:39

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
Die Tantieme orientiert sich an den EBITDA-Ergebnissen des jeweiligen Geschäftsjahres. Wird das festgelegt Unternehmensziel zu weniger als 80 % erreicht, verfällt ein Bonus Anspruch.


Um es mal zu konkretisieren, korrekt und nicht sinnfrei wäre in etwas folgende Formulierung:

Die Tantieme orientiert sich am festgelegten Unternehmensziel, wird das festgelegt Unternehmensziel zu weniger als 80 % erreicht, verfällt ein Bonus Anspruch.... Zur Ermittlung, ob das festgelegte Unternehmensziel zu mindestens 80% erreicht wurde werden die EBITDA-Ergebnisse des jeweiligen Geschäftsjahres herangezogen.....

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41252 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Hafenarbeiter2026):
ich habe im November 2025 einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, da die Anlehnung an den Tarifvertrag erfolgte
Seit wann bist du dort Mitarbeiter/Betriebsangehöriger ?
Gab es VORHER keine Zielerreichungsvorgaben?
Gab es VORHER keine Tantiemen/Boni/Gratifikationen?
Gab es VORHER geringere %-Maßgaben?

Stammt der Wortlaut aus dem TV oder aus deinem neuen Arbeitsvertrag?
Welchem Tarifvertrag hat sich dein AG nun angelehnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12315.02.2026 09:19:41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin am 01.03.25 seit einem Jahr angestellt.
Nein, es gab bisher keine Zielvereinbarung, keine Boni und keine prozentualen Maßgaben. Es wurde im neuen AV komplett neu aufgenommen. Angelehnt ist dieser AV an den Tarif der IG Metall. Die waren auch mehrfach bei unserem BR zur Abstimmung des neuen Vertrages.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41252 Beiträge, 6648x hilfreich)

Dann empfehle ich:
Warte ab, was du im April bekommst.
Bis dahin dürfte dein AG klar haben, wem wieviel und warum zu zahlen ist.
Bereits jetzt ist klar, dass du (falls die Betriebszahlen von 2025 es hergeben) einen anteiligen Bonus für deine 10 Monate Beschäftigungszeit erhältst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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