Bonuszahlungen - Gleichberechtigungsgrundsatz

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480712-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlungen - Gleichberechtigungsgrundsatz

Guten Tag,

ich habe folgende Fragestellung und folgenden Sachverhalt
Firma XY zahlt zum Ende 2017 einen Bonus aus. Hierbei wird ein pauschaler Betrag von 1500 euro gezahlt, wobei einige Mitarbeiter aufgrund von Reisebereitschaften oder Erfolgen mehr erhalten.

Der Betrieb hat 8 Festangestellte.
Frau XY ist schwanger, dies weiß der Chef seit Oktober.
Nach Erhalt der Lohnunterlagen, welche auch Frau XY bearbeitet, sieht sie, dass sie die einzige ist, welche keinerlei Boni erhalten hat. Im Mitarbeitergespräch "bemängelte" die durchschnittlich höhere Anzahl von Krankheitstagen bei Frau XY. ( durch Schwangerschaft, durch Krankheit und durch 2 vorhandene Kinder)

Wie ist der Sachverhalt zu deuten und zu betrachten, dass Frau Xy keinerlei Bonus als einzige Mitarbeiterin im Unternehmen erhält?

Danke und einen angenehmen Tag

JL

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Der Gleichberechtigungsgrundsatz regelt klar das Verhältnis Staat/Bürger, die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen grenzen diesen Grundsatz auf ganz bestimmte Gegebenheiten ein. Rasse, Geschlecht, Religion u.s.w.

Ob Du einen Anspruch hast, da schaust Du in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn da nichts drinne steht, dann kann der Arbeitgeber in der Regel entscheiden, wem er noch ein "Weihnachtsgeschenk" zukommen lässt und wem nicht. Vor einigen Jahren gab es da mal eine Welle von Klagen, die Entscheidungen waren relativ eindeutig zu Gunsten der Arbeitgeber. So kann eine freiwillig gezahlte Prämie eben wegen Krankheit wegfallen. Auch können hervorragende Leistungen prämiert werden, auch wenn alle anderen Mitarbeiter die geschuldete Arbeit "mittlerer Art und Güte" erbracht haben, eben nur nicht hervorragend waren.

Also, mal in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung schauen.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn du in den Jahren zuvor diese Boni erhalten hast, stellt sich in der Tat die Frage, wieso heuer nicht. Dann gilt es festzustellen, auf welcher Grundlage diese Zahlungen erfolgen - wenn sie als stets freiwillige Leistungen deklariert sind oder an Leistungen geknüpft, schaut es schon eher schlecht aus.

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