"Bossing" & Diebstahlvorwurf nach Kündigung

10. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2015 04:31:06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
"Bossing" & Diebstahlvorwurf nach Kündigung

Hallo.. und vielen Dank an jeden, der sich die Zeit nimmt diesen Post zu lesen.
Es geht um folgendes:
Mein Freund (22) arbeitet seit vier Jahren in einem Einzelhandel, er ist der einzige Angestellte. Letztes Jahr hatte sein Chef den Laden verkauft und mein Freund ist jetzt ca. 1 Jahr beim neuen Besitzer angestellt. Es lief alles super zwischen den beiden, der neue Chef schien locker drauf zu sein, sie verstanden sich gut. Obwohl mein Freund mit ca 6,30€/Stunde deutlich unterbezahlt war entschied er sich weiterhin in dem kleinen Laden zu arbeiten, da der neue Besitzer vermutlich vollkommen aufgeschmissen wäre ohne jemanden der sich auskennt. (Zitat Chef, Dez.: "Ohne Sie wäre ich letztes Jahr definitiv Pleite gegangen."

Nun haben mein Freund und ich beschlossen, in eine andere Stadt zu ziehen und Anfang Januar teilte mein Freund das seinem Chef mit. Es stand schon lange im Raum, wie lange mein Freund da überhaupt arbeiten würde. Sein Chef hatte immer betont dass er es absolut verstehen würde, bei dem niedrigen Lohn, wenn mein Freund sich anderweitig umschauen würde.

Leider war davon jetzt nicht mehr viel übrig. Zuerst hielt sein Chef ihm nur tägliche Reden darüber wie sinnlos es wäre, in diese Stadt zu ziehen (was ja absolut unsere persönliche Entscheidung ist), aber es wurde immer angespannter, von der "lässigen" Seite war nicht mehr viel übrig. Er wurde feindselig, aggressiv.. mein Freund äußerte mir gegenüber Bedenken, dass sein Chef behaupten könne es fehle Geld aus der Kasse, nur um ihm eins reinwürgen zu können.

Jetzt hat sich die Lage tatsächlich zugespitzt und der Gute behauptet mein Freund hätte eine Ware im Wert von ~400€ entwendet bzw. unter der Hand verkauft (entwenden geht schlecht bei 1m-Spannweite).
Er machte dann erst einen auf Kumpel "Machense sich keine Sorgen, kriegen wa schon." aber nach dem Wochenende hat er heute richtig Psychoterror gemacht. Er würde dafür sorgen, dass mein Freund nie wieder Arbeit findet, er berät sich jetzt mit Anwälten. Er wüsste mehr über meinen Freund als mein Freund denkt, er wüsste genau was mein Freund für einer ist. Es fielen unschöne Wörter, jegliche Lösungsansätze wo die Ware sein könnte wurden abgeblockt.

Mein Freund war diesem Typen das ganze letzte Jahr absolut loyal, hat geholfen wo es ging, wollte nicht woanders arbeiten weil es das Ende für den Laden gehießen hätte.
Ich habe ihn seit 4,5 Jahren Beziehung noch nie so fertig erlebt. Die Sache nimmt ihn sehr mit. Nicht nur der Vorwurf, sondern auch dieses widerliche unprofessionelle Verhalten. Die Sätze die teilweise fielen waren echt nur psycho (von dem was ich gehört habe).

Was wäre das schlimmste, was passieren kann? Inwiefern kann mein Freund sich schützen? Welche Rechte sollte man kennen?

Ich wäre über jeden Tipp oder Gedanken sehr dankbar. Mit Anfang 20 sind wir beide mit so einer Situation definitiv überfordert, in unserem Bekanntenkreis gibt es auch niemanden der sich mit sowas auskennt..

Danke - für's Lesen und ggf. Antworten!

(PS: Sorry für etwaige Tippfehler. Auto-Correct macht das manchmal heimlich)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

quote:
Ich habe ihn seit 4,5 Jahren Beziehung noch nie so fertig erlebt. Die Sache nimmt ihn sehr mit.


Und das ist genau der Moment, in dem sich viele Arbeitnehmer zurecht krankschreiben lassen. Kein Arbeitgeber hat das Recht, einen Arbeitnehmer "fertig zu machen".
Da Ihr Freund ja nichts gestohlen hat, sollte er sich wirklich nicht allzuviele Sorgen machen. Sowas wird eher nicht aufgrund von Gerüchten strafrechtlich verfolgt.
Zu wann hat Ihr Freund gekündigt?


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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6470x hilfreich)

/// Was wäre das schlimmste, was passieren kann? Inwiefern kann mein Freund sich schützen?

Per se ungünstig ist vor allem, dass es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der per se nicht dem KSchG unterliegt. Bei Diebstahl(vorwurf) ist fristlose Kündigung drin; evtl. sogar die bloße Verdachtskündigung (da dein Freund ja der einzige Kandidat ist). Schlimm wäre eine Diebstahlsanzeige.
Da ist nicht viel Beruhigendes drin. Schlimmer geht immer, weiß der Volksmund.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Auch in einem Kleinbetrieb ist eine fristlose Kündigung nicht so ohne weiteres möglich. Auch hier ist der AG in der Beweispflicht, das ist unabhängig, ob es sich um einen Kleinbetrieb handet. Auch gelten die gleichen Regeln für eine fristlose Kdg. wie in einem großen Betrieb (innerhalbvon 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes etc.).

Ob der AG diesen Beweis erbringen kann, kann nur Ihr Freund halbwegs beurteilen.

Bzgl. der Androhung Ihren Freund beruflich fertig zu machen, könnte man u.U. eine Unterlassungserklärung vom AG verlangen bzw. evtl. darauf klagen. Das dumme wird aber sicherlich sein, dass Ihr Freund für diese Aussagen keine Zeugen hat und daher bzgl. der Gründe einer solchen Erklärung in Beweisnot ist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 10.02.2015 08:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch in einem Kleinbetrieb ist eine fristlose Kündigung nicht so ohne weiteres möglich. <hr size=1 noshade>

Warum nicht? Kündigung zustellen, fertig, das wars.



quote:<hr size=1 noshade>Auch hier ist der AG in der Beweispflicht, das ist unabhängig, ob es sich um einen Kleinbetrieb handet. <hr size=1 noshade>

Nö, er muss nichts beweisen bezüglich der Kündigung. Nicht mal in einem Großbetrieb.



Wenn der Arbeitnemehr mit der Kündigung nicht einverstaden ist, muss er frsitgerecht Klage erheben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.12.2015 04:31:06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen vielen Dank für eure bisherigen Antworten!

Eine fristlose Kündigung wäre nicht mal besonders schlimm. Allemal besser, als wenn er jetzt noch ewig da arbeiten muss, nach der ganzen Sache. Er kam die ganzen letzten Wochen so fertig nach Hause, drei weitere Monate davon würden mit Sicherheit Spuren hinterlassen.

altona01: Gekündigt hat er "nur" mündlich (im Nachhinein ein Fehler). Sein Chef war ja immer locker drauf, und hatte ihm mehrmals gesagt dass er sofort gehen kann, sobald er was Neues hat. Da mein Freund gestern seinen freien Tag hatte, wird er seinem Chef erst heute wieder begegnen und ich schätze, dass sich dann heute alles herauskristallisieren wird.

Das schlimmste wäre eigentlich eine Anzeige und sowas wie ein Vermerk in irgendwelchen Akten. Mein Freund hat keinerlei Vorstrafen oder irgendwas, wir sind beide total langweilige normale Bürger. Es wäre einfach so unfair, wenn sein Chef ihm wirklich in irgendeiner Art schaden könnte. Ich bin mir sicher, sein Chef hat irgendwelche psychischen Probleme und kann mit Konflikten nicht richtig umgehen. Ihm ist bewusst, dass durch die Kündigung von meinem Freund seine Existenz in Gefahr ist, und er projiziert jetzt seine Angst auf das Nächstbeste was ihm grad auf- bzw. einfiel.

Wie sieht es denn aus, wenn er ihn anzeigt, ohne jegliche Beweise. Heißt es nicht eigentlich immer "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten? Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.12.2015 04:31:06
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Achja.. wegen der Sache, ob eine fristlose Kündigung ohne "Beweise" möglich ist; ich denke schon. Ich hab schon von vielen Fällen gehört und gelesen, in denen man so ganz einfach unangenehme Arbeitnehmer "entsorgen" konnte. Der Verdacht alleine reicht schon, um das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zerstören, sodass keine weitere Zusammenarbeit möglich ist.

Aber wie gesagt, eine fristlose Kündigung wäre nicht das schlimmste was passieren könnte. Unfair und doof, ja, aber nicht extrem tragisch.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6470x hilfreich)

/// ... ob eine fristlose Kündigung ohne "Beweise" möglich

Das ist es ja im Arbeitsrecht - heißt Verdachtskündigung. Der AG muss darlegen, dass dieser AN mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Täter sein muss, auch wenn er ihn nicht 'mit rauchendem Colt' erwischt hat. Und bei exakt 1 Mitarbeiter ....
Im Strafrecht ist es anders. Da reicht Wahrscheinlichkeit nicht.

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