Branchenzuschlag Metall eingefroren

2. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb401125-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Branchenzuschlag Metall eingefroren

Sehr geehrte Damen und Herren ,
meine Frage bezüglich des Branchenzuschlages ist folgende :

Seit März diesen Jahres habe ich ein Vertrag Abgeschlossen nach einem Zeitarbeiter Tarifvertrag als Helfer. Ich arbeite seit dem Zeitpunkt durchgängig in diesen Betrieb und bezahlt wurde auch ordentlich mit dem Branchenzuschlag nach dem Prozenten . Seit vorletzen Monat ist mir in meiner Abrechnung aufgefallen das der Zuschlag Prozentual erhöht wurde aber der Faktor gleich blieb . Das habe ich natürlich hinterfragt und dann hieß es das der Betrieb in dem ich arbeite einen Stopp veranlasst hat. Nun meine Frage ist das Rechtens das der zu ausleihende Betrieb über meinen Vertrag zwischen mir und der Zeitarbeiterfirma einfach so ändern kann.Die Zeitarbeiterfirma meinte es heißt Equal Pay oder so. Die Auszuleihende Firma meinte sie kümmert sich drum aber bis dato nichts mehr dazu gehört . Denn ich habe nichts unterschrieben dergleichen das ich damit einverstanden zB wäre .D.h die reduzieren mein Zuschlag monatlich denn der Faktor bleibt beim steigendem Prozentsatz .Die Summen belaufen sich derweil um 200-300 Euro monatlich die ich hätte ich mehr bekommen müssen. Schalte ich aber einen Anwalt ein bin ich mein Job los .Die Sache ist zudem ich arbeite wie Festangestellte und mehr genau den gleichen ****** nichts anderes. Bekomme Aufträge die ich zu erledigen habe. Das wird mir langsam zu Bunt aber das Geld brauche ich will kein auf Arbeitslos machen .


MfG

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9 Antworten
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#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Was meinst du genau mit Faktor? Erklär mir das bitte, ich glaube ich habe eine Idee an was es liegt!

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#2
 Von 
fb401125-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Abrechnung steht doch zB 30% Zuschlag Faktor 1,40 und jetzt 40% Zuschlag auch 1,40 zB da gibt es eine Tabelle und für meine Einstellung geht diese Tabelle bis 12,90 oder so ich stehe aber jetzt fest bei 9,90 gesamt . Der Faktor ist die Differenz Zwischen Stundenlohn und Branhcenzuschlag .

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Also Geld? Euro? Okay, dann habe ich es verstanden.

Ich lese mir gerade den Tarifvertrag durch (hast du das auch gemacht?). 40% gibt es hier aber nicht, ab sieben Monaten sind es 45%.

An diesem Satz könnte der Erhöhungsstopp liegen: "Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz zum laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs beschränkt."

D.h. wenn die festangestellten Kollegen dort auch nicht mehr verdienen, dann kann der Branchenzuschlag auch nicht weiter ansteigen. Du darfst nicht mehr verdienen als Festangestellte in diesem Betrieb.

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#4
 Von 
fb401125-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das wurde mir auch gesagt wie du es mir gerade beschrieben hast . Ja das mit den 40 % war aus dem Kopf auf die schnelle wollte das nur im Prinzip vorstellen . Wenn das so ist dann darf aber trotzdem in der Abrechnung nicht die Pronzentzahl erhöht werden bei gleichem Faktor . Das bedeutet ja für mich das der Zuschlag reduziert wird oder sehe ich das falsch dann müsste ja 30% oder was auch immer dauern da stehen bleiben . Müsste ich Zb nicht informiert werden ? Mir wäre es sonst gar nicht aufgefallen.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Wie das System das abbildet bzw. abbilden kann ist wohl das kleinste Problem. Die 45% stehen nunmal da, weil die jetzt 7 Monate dabei bist. Aber der Anspruch besteht nicht, weil der Zuschlag gedeckelt ist (es heißt ja equal pay). Wenn der Entleiher nicht lügt (und du das beiweisen könntest), dann hast du keine Chance auf mehr Geld. Und eine Übernahme wäre auch nicht lukrativ, weil dort ja auch nicht mehr zu holen ist...

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#6
 Von 
fb401125-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja allerdings. Das ist eine Schiffsreperaturwerft für KriegsGerätschaften wie Blohm und Boss da kann mir keiner erzählen das das ein Stundenlohn ist.

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Du musst heraus finden, ob beim Entleiher ein TV angewendet wird und wie die Löhne/Gehälter der vergleichbaren AN liegen.
Vielleicht kann der BR des Entleihbetriebes hlefen, wenn es einen gibt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Müsste ich Zb nicht informiert werden ? <hr size=1 noshade>

Es dürfte ausreichend sein, wenn das wie üblich in den vertraglichen Vereinbarungen zu finden ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#9
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

1.) in welcher entgeltstufe sind sie lt. arbeitsvertrag eingeordnet ? (arbeitsvertrag) tarifgebiet ost oder west ? bap oder igz ?
ihre zahlen sind für mich etwas verwirrend.
bekommen sie 9,90 incl. Branchenzuschlag ?
bekommen sie sonstige freiwillige zulagen?

abgesehen von diesen fragen besteht die problematik der sogenannten deckelung (equal pay)

http://www.igmetall.de/ratgeber-leiharbeit-antworten-rund-um-die-branchenzuschlaege-11469.htm

"(4) Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz zum laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt
eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs beschränkt. Bei der Feststellung des Vergleichsentgelts im Kundenbetrieb bleibt das Äquivalent einer
durchschnittlichen Leistungszulage der Branche unberücksichtigt.
Der Kundenbetrieb hat das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren
Arbeitnehmers nachzuweisen"
(tv bz me)(tarifvertrag branchenzuschlag metall und elektro)
die frage ist was unter regelmäßig und vergleichbar zu verstehen ist

da diese regelung m.e. ziemlich "schwammig" ist war zu erwarten das es zu klagen und demzufolge zu urteilen kommen wird:
z.b.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17515

leider sind die entscheidungen der arbeitsgerichte oldenburg bzw. osnabrück nicht veröffentlicht

was heißt nun regelmäßig:

was einem stammarbeiter lt. tarifvertrag bzw. haustarif zusteht ?
anmerkung:
(aus eigener erfahrung: entleiher stammarbeiter schweißer grundlohn 13,50€, verleiher grundlohn 10,20€ (eg 3) damit wäre bei ca. 30 % branchenzuschlag ende
nun war es aber so: auf den grundlohn stamm 10% (betriebsvereinbarung)= 14,85€ zudem wurde die akkordzulage anders berechnet (details auf nachfrage)

was ich sagen will: regelmäßig heißt ?

"vergleichbar"
z.b.: der eine hat eine berufsausbildung der andere ist "nur" angelernt, beide üben dieselbe tätigkeit aus
die eingruppierung ist aber nicht "gleich"













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