Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mir heute das Datum für meinen ersten Arbeitstag nach der Elternzeit mitgeteilt und leider bin ich mit ihm darüber nicht einig geworden, da er 3 Tage weniger berechnet hat als ich.
Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel gefunden, mit der ich die 3 Tage Differenz erklären könnte, bin mir aber nicht sicher, ob ich diese richtig verstehe.
Hier mal ein paar Daten:
12 Tage Urlaub bei 3-Tage-Woche
+3 Tage zusätzlich bei 3-Tage-Woche (Um diese Tage geht es hier)
genommener Urlaub 6 Tage
In der Klausel steht folgendes:
"...Mit der Urlaubserteilung wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen (bei 5-Tage-Woche) erfüllt; nach Erfüllung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs werden dann die vertraglich vereinbarten 5 weiteren Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) erfüllt."
Verstehe ich das richtig, dass ich die zusätzlichen Tage nur bekommen hätte, wenn ich meine 12 Urlaubstage komplett genommen hätte?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Gruß
Heidi
Brauche Hilfe bei Urlaubsanspruch/ Elternzeit/ Mutterschutz
6. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2016 | 16:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Brauche Hilfe bei Urlaubsanspruch/ Elternzeit/ Mutterschutz
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2016 | 16:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Noch eine Frage.
Ich habe für dieses Jahr für 3 Monate (Oktober, November, Dezember) auch noch Urlaubsanspruch.
Müsste ich den auf Basis der
"12 Tage Urlaub bei 3-Tage-Woche"
oder auf Basis der
"12 Tage Urlaub bei 3-Tage-Woche +3 Tage zusätzlich (also 15 Tage)"
berechnen?
Und noch eine Frage:
Wie rundet man Urlaubstage?
Und jetzt?
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