Hey Leute,
ich hab' meinen Job aufgegeben, weils mir psychisch echt mies geht durch das hohe Arbeitspensum, bin auch ständig am Überstunden aufbauen und arbeite 55 Stunden die Woche in meinem Bürojob - hab' auch 'nen Attest vom meinem Arzt dafür, also das Arbeitsamt könnte mir wahrscheinlich die Sperre sparen.
Jetzt kommt mein Chef um die Ecke, super schlau, und will, dass ich 'nen Aufhebungsvertrag unterschreibe. In dem Ding soll ich auf alles weitere verzichten, aber er gibt mir 500 Euro dafür.
Ich würd' echt gern mal mit euch drüber quatschen, ob ich das Ding unterschreiben soll oder nicht.
Was würde dann mit meinem Arbeitslosengeld 1 passieren? Könnte ich trotzdem 'ne Sperre kriegen, oder würde der Aufhebungsvertrag eher helfen, die Sperre zu umgehen?
Und was, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht klar komme, kann ich dann trotzdem noch dagegen klagen?
Wär echt korrekt wenn ihr mir mit euren Ratschlägen helfen könnt.
-- Editiert von User am 4. Juli 2023 17:39
Brauche Rat: Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht
4. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2023 | 17:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Rat: Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juli 2023 | 17:48
Von
Status: Unbeschreiblich (39916 Beiträge, 14223x hilfreich)
D.h., Du hast gekündigt? Oder wie sollen wir das verstehen? Warst Du lange vorher krank, oder wie? Stehen Dir vielleicht noch finanzielle Ansprüche zu, etwa aus Mehrarbeit oder Vergütung für nicht genommenen Urlaub? So viel Menschenfreundlichkeit stimmt mich immer nachdenklich.
wirdwerden
#2
Antwort vom 4. Juli 2023 | 18:04
Von
Status: Lehrling (1128 Beiträge, 195x hilfreich)
Wie lange arbeitest du denn schon da?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Juli 2023 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (35080 Beiträge, 5990x hilfreich)
Ja, eine Sperrzeit wäre mit dem Aufhebungsvertrag trotzdem möglich. Aufhebung ist schließlich eine beiderseitig einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.ZitatWas würde dann mit meinem Arbeitslosengeld 1 passieren? Könnte ich trotzdem 'ne Sperre kriegen, oder würde der Aufhebungsvertrag eher helfen, die Sperre zu umgehen? :
Ohne Sperrzeit dürfte das Malheur noch am ehesten mit einem sehr deutlichen ärztlichen Attest und der vorherigen Rücksprache deshalb mit der Arbeitsagentur zu umschiffen sein.
Es wird ja im Aufhebungsvertrag vermutlich nicht drinstehen, dass du jedes Arbeitszeugnis akzeptierst, oder?ZitatUnd was, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht klar komme, kann ich dann trotzdem noch dagegen klagen? :
500€--- soll dann was ersetzen?
#4
Antwort vom 5. Juli 2023 | 10:04
Von
Status: Gelehrter (11339 Beiträge, 4314x hilfreich)
ZitatEs wird ja im Aufhebungsvertrag vermutlich nicht drinstehen, dass du jedes Arbeitszeugnis akzeptierst, oder? :
Muss es auch nicht, da in Aufhebungsverträgen regelmäßig der Passus steht, dass mit diesem Vertrag beidseitig auf jedwede Ansprüche verzichtet wird.
#5
Antwort vom 5. Juli 2023 | 10:11
Von
Status: Lehrling (1354 Beiträge, 156x hilfreich)
Zitatich hab' meinen Job aufgegeben, weils mir psychisch echt mies geht durch das hohe Arbeitspensum, bin auch ständig am Überstunden aufbauen und arbeite 55 Stunden die Woche in meinem Bürojob - hab' auch 'nen Attest vom meinem Arzt dafür, also das Arbeitsamt könnte mir wahrscheinlich die Sperre sparen. :
Jetzt kommt mein Chef um die Ecke, super schlau, und will, dass ich 'nen Aufhebungsvertrag unterschreibe. In dem Ding soll ich auf alles weitere verzichten, aber er gibt mir 500 Euro dafür.
Das heißt, Du hast gekündigt und Dein Chef will Dich schon innerhalb der Kündigungsfrist loswerden?`Wie lange ist diese denn?
ZitatUnd was, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht klar komme, kann ich dann trotzdem noch dagegen klagen? :
Das könnte man ja im Aufhebungsvertrag mit einbauen, dass Du den Zeugnistext vorgibst
ZitatJa, eine Sperrzeit wäre mit dem Aufhebungsvertrag trotzdem möglich. :
Sobald der ärztliche Rat vorliegt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt das kein Problem, sollte man aber vorab schonmal mit dem Amt kommunizieren.
#6
Antwort vom 5. Juli 2023 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (35080 Beiträge, 5990x hilfreich)
So einfach ein ärztlicher Rat zur Aufgabe des Jobs muss nicht unbedingt helfen.ZitatSobald der ärztliche Rat vorliegt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt das kein Problem :
Man liest hier nicht, was der Arzt ins Attest schrieb. Deshalb empfahl ich zur Absicherung gegen das Sperrzeitrisiko:
ZitatOhne Sperrzeit dürfte das Malheur noch am ehesten mit einem sehr deutlichen ärztlichen Attest und der vorherigen Rücksprache deshalb mit der Arbeitsagentur zu umschiffen sein. :
Ja, leider weiß ich nicht, was in diesem Aufhebungsvertrag von diesem AG stehen wird. Du schon?ZitatMuss es auch nicht, :
#7
Antwort vom 5. Juli 2023 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1354 Beiträge, 156x hilfreich)
ZitatMan liest hier nicht, was der Arzt ins Attest schrieb. :
Die Diagnose geht keinen was an, er muss lediglich bestätigen, dass es gesundheitlich erforderlich ist
#8
Antwort vom 5. Juli 2023 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (35080 Beiträge, 5990x hilfreich)
Schon klar, dass die Diagnose keinen was angeht. Der Arzt muss nicht mal eine stellen.ZitatDie Diagnose geht keinen was an, er muss lediglich bestätigen, dass es gesundheitlich erforderlich ist :
Aber eine einfache Bestätigung vom Hausarzt oder Facharzt, dass die Jobaufgabe erforderlich sei--- muss die Arbeitsagentur dennoch nicht akzeptieren.
Deshalb mit dem Attest ---vorher-- bei der Agentur wegen des evtl. wichtigen Grundes aufschlagen.
uU das Attest nochmal ändern lassen.
Ist die Sperrzeit erstmal drin, kommt sie schwer wieder raus, vor allem nicht schnell.
Hat alles gar nichts mehr mit Arbeitsrecht zu tun.
#9
Antwort vom 5. Juli 2023 | 12:54
Von
Status: Gelehrter (11339 Beiträge, 4314x hilfreich)
ZitatJa, leider weiß ich nicht, was in diesem Aufhebungsvertrag von diesem AG stehen wird. Du schon? :
Habe ich nicht behauptet, ich schrieb ->
Zitatda in Aufhebungsverträgen regelmäßig der Passus steht :
Du kannst das regelmäßig auch gerne durch "überlicherweise", "normalerweise", "häufig", oder "fast immer" beliebig ersetzen.
Es wäre aber immer noch äußerst ungewöhnlich, wenn es nicht drin stehen würde.
Ein Aufhebungsvertrag hat nicht nur den Sinn das Arbeitsverhältnis, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden, sondern eben auch das Ziel zu verhindern, dass nach Abschluss eines solchen Vertrages für "jeden übrigen Furz" das Arbeitsgericht eingeschaltet wird.
Ob es Sinn macht diesen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann man ohne Kenntnis des genauen Inhalts des Aufhebungsvertrags, des Arbeitsvertrags, der Länge Kündigungsfrist und ohne Antworten auf die Fragen aus #1 und #2 nicht abschließend beurteilen.
ZitatIn dem Ding soll ich auf alles weitere verzichten, aber er gibt mir 500 Euro dafür. :
Mit den wenigen gegebenen Informationen, riecht es bislang aber nach einer einseitig eleganten Lösung für den Arbeitgeber.
Was aus meiner Sicht gegen den "500€ Aufhebungsvertrag" spricht,
was ist mit ? :
1. restlicher Gehaltszahlung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist
2. Aufgelaufenen Überstunden (Bezahlung / Freizeitausgleich=
3. Erworbenen Urlaubsansprüchen die nicht mehr genommen werden können?
Und wenn ich mich länger damit beschäftigen würde, würden mir bestimmt noch ein halbes dutzend weitere Punkte einfallen, welche bei "auf alles weitere für 500€ verzichten", nur nachteilig für den Arbeitnehmer wären.
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 13:00
Und jetzt?
Schon
280.846
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
17 Antworten
-
18 Antworten
-
12 Antworten