Brauche dringend Hilfe!

8. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
clst12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Brauche dringend Hilfe!

Hallo,
ich arbeite in für eine Zeitarbeitsfirma, welche 6-Monatsverträge ausstellt. Dort bin ich auf 151,7Std. drauf mit einem Vertrag der ab dem 01.02.2011 startete.

Nun zu meinen Problemen.

1. Ich war im ersten Monat 3-Tage Krank. Diese wurden auch bezahlt. Nun bekam ich folgende E-Mail:

"uns liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum vor, der
in den ersten 4 Wochen Ihrer Beschäftigung bei uns liegt. Diese ist laut
Gesetz (§3 EntgFG ) im Bezug auf die Lohnfortzahlung von uns nicht zu
berücksichtigen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre Krankenkasse,
denn die ist für die Auszahlung des entsprechenden Lohnes zuständig.

Sofern dies bisher noch nicht in Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt wurde,
werden wir eine Korrektur vornehmen."

Darf er das Geld einfach wieder einholen bzw. mit dem nächsten Gehalt verrechnen?

2. Ich war auch im März 7-Tage Krank, diese Tage wurden jedoch nicht bezahlt. Er vertrostet mich seit dem 20.04. damit, er würde sich drum kümmern. Immer noch nichts.

3.Ich bin bei einer Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen, wo die zuständige Stadt der Firma Verdienstausfall zahlt. Das Geld hat meine Firma von der Stadt erhalten, mir aber nicht mit ausgebezahlt.
Auch hier werde ich seit dem 20.04. vertröstet.


Bitte helft mir.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Darf er das Geld einfach wieder einholen bzw. mit dem nächsten Gehalt verrechnen?


Formal hat der AG im Sinne des EntGFG recht. Ob er das Geld einfach einbehalten darf, hängt von der Ausschlussfrist im angewendetem AV bzw. TV ab. Welcher Tarifvertrag greift hier?

Davon abgesehen, wird der AG das Geld auch einbehalten, wenn er es wegen einer abgelaufenen Ausschlussfrist nicht mehr dürfte. Sollten Sie nur in der niedrigsten Lohngruppe E1 eingestellt werden, dann müsste der AG mit Sicherheit auch die Pfändungsgrenzen beachten. Aber auch das juckt die Leih-AG in der Regel nicht.

Rechenen Sie zusätzlich mit Schwieirgkeiten bei der Krankenkasse. Ich weiss nicht, ob es da auch Fristen für den Antrag auf Krankengeld gibt.


quote:
2. Ich war auch im März 7-Tage Krank, diese Tage wurden jedoch nicht bezahlt. Er vertrostet mich seit dem 20.04. damit, er würde sich drum kümmern. Immer noch nichts.


Haben Sie eine AU für diese Tage? Wenn sich der AG überhaupt darum kümmert und das nicht nur Taktik ist, dann werden Sie erst bei der nächsten Abrechnung das Nachgezahlt bekommen.
Gerade in so einem Fall ist es für den LAN extrem wichtig, die tarifvertraglichen zum Teil sehr kurzen Ausschlussfristen zu beachten. Deshalb solche sachen immer schriftlich mit dem AG klären und sich eine Bestätigung des Eingangs auf einer Kopie des Schreibens geben lassen.

bei 3. gilt im Prinzip dieselbe Antwort, wie zu 2.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clst12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort.
Die Ausschlussfrist beträgt 4-Wochen. Ist demnach also abgelaufen. Darf er das trotzdem noch irgendwie verrechnen?

Zu der Frage bzgl. der EG: EG 1 7,60 (bis 01.05.2011)

ist also ein Tarifvertrag der iGZ-DGB

Für die Tage im März habe ich eine AU natürlich zugeschickt. Leider aber keine Kopie mehr.

-----------------
""

EDIT:

Frage noch dazu: MUSS auf den Lohn-/Gehaltsabrechnungen die erarbeitete Stundenzahl stehen?

-- Editiert am 08.05.2011 17:41

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die Ausschlussfrist beträgt 4-Wochen. Ist demnach also abgelaufen. Darf er das trotzdem noch irgendwie verrechnen?


Dann dürfte der AG dies nicht mehr verrechnen. Man braucht aber keine Glaskugel, um zu wissen, das er es trotzdem machen wird.

quote:
Für die Tage im März habe ich eine AU natürlich zugeschickt. Leider aber keine Kopie mehr.


Eine Kopie könnten Sie von der Krankenkasse bekommen, wenn der AG dies als Grund angibt. Da die Ausschlussfrist auch für Sie gilt, sollten Sie meine Antwort aus dem ersten Beitrag berücksichtigen. Wenn der AG im 2. Monat die Korrektur ablehnt oder sich nicht äussert, dann müssten Sie lt. iGZ-TV zwingend innerhalb diess 2.Monats den Anspruch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Das man dabei den AV oder bei befristeten Verträgen die Fortführung aufs Spiel setzt, ist logisch aber nicht zu umgehen. Bedanken dürfen Sie sich bei den DGB-Gewerkschaften für den Inhalt des iGZ-Tarifvertrages.


quote:
Frage noch dazu: MUSS auf den Lohn-/Gehaltsabrechnungen die erarbeitete Stundenzahl stehen?


Das kann ich leider nicht beantworten. Um die korrekte Abrechnung überprüfen zu können, müsste es eigentlich drinn stehen. Man könnte damit vielleicht die Ausschlusfrist anfechten, wenn der AN die Abrechnung gar nicht fristgemäss überprüfen kann. Wie die Arbeitsrichter hier im Streitfall entscheiden, vermag ich nicht einzuschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

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