zu meinem Problem:
Ich mache bei Rewe eine Abiturienten Ausbildung zum Einzelhandelsmann und im Anschluss werde ich zum Handelsfachwirt ausgebildet.
Ich habe jetzt meine 18 monatige Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit 2,2 abgeschlossen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber zu mir wir lassen sie nicht weiter in die Ausbildung, weil wir nicht das Potenzial in Ihnen sehen usw usw. Ich habe 6 Tage die Woche gearbeitet, am Tag mit mindestens 10 Stunden und habe maximal 20 Minuten pause gehabt. gearbeitet wie ein Tier und meien freien und Urlaubstage geopfert und die sehen das potenzial nicht??? Ich habe mich dort gerade wegen dieser Gesamtausbildung beworben und nicht um nach 18 Monaten als Einzelhandelskauffrau da zu stehen. Als ich mich angemeldet habe kam nichts von wir überlegen uns das am Ende etc.
Wer kann mir da helfen
-----------------
""
Brauche mal rechtlichen Beistand!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
--- editiert vom Admin
Ich weiß jetzt nicht in welch einer Art meine Rechtschreibung hier eine Rolle spielt??? Ist das ein Diktat hier ?? Ist halt typisch deutsch auf Klugscheiser und Besserwisser zu machen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
;-) rechtschreibung bei abiturienten ist ein thema, gewiss aber kein arbeitsrechtliches.
zu deiner frage: aus deiner darstellung ist nicht zu erkennen, ob dir verbindliche zusagen gemacht worden sind, die du ggf. auch einklagen könntest. dazu bedarf es des wortlautes deines jetzigen vertrages, evtl. aber sind auch andere schreiben, prospekte u.dgl. wichtig. da das fraglos einer rechtsberatung bedarf, solltest du dir gleich einen fachanwalt suchen.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Ich schließe mich blaubär49 an: Ein Ausbildungsvertrag in der Erstausbildung "Kauffrau im Einzelhandel" ist die eine Sache. Sollte dir aber keine schriftlich Zusage der Fortbildung zur Handelsassistentin im Anschluss gemacht worden sein, kannst du diesen Anspruch nicht durchsetzen.
-----------------
" "
Schriftlich nicht. Ich muss jedoch sagen, dass auf der Homepage Rewe steht "Nach der Einzelhandelslehre, werden sie direkt im Anschluss zum Handelsfachwirt ausgebildet" ohne irgendwelche Einschränkungen.Ich würde es ja verstehen, wenn ich mit 4,0 bestanden hätte aber 2,2 ist doch kein Beanstandungsgrund. Ich mein ob die Potenzial sehen oder nicht. Es muss doch laut Rewe, eine rechtliche Begründung geben.
-----------------
""
... tja, und dann enden die möglichkeiten eines laienforums.
ich würde aber auch argumentieren, dass hier eine undbedingte zusage gemacht worden ist - in anderen zusammenhängen spricht man von prospektzusagen. für genaue abklärung wirst du einen fachanwalt brauchen. m.e. ist auch ein punkt, dass man dir am ende sagt 'nein, danke', ohne dass anscheinend vorher schon kritik an deiner arbeit laut geworden wäre.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
neeee vorher alles in Ordnung,,, durfte halt immer großzügig Überstunden machen mit cirka 65 Stunden die Woche.
-----------------
""
Irgendeinen "Beweis" das man dir eine zweite Ausbildung versprochen hat muss du schon haben.
"Nach der Einzelhandelslehre, werden sie direkt im Anschluss zum Handelsfachwirt ausgebildet"
Daraus ist aber nicht zu entnehmen das man die einen Ausbildungsvertrag angeboten hat. Es steht dir doch frei Handelsfachwirt zu werden.
Das die dich ausgenutzt haben ist Pech, man lässt sich Zusagen schriftlich geben.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Das was die wollten haben sie bekommen: billige und fast uneingeschränkte Arbeitskraft.
Die Aussage
quote:
"Nach der Einzelhandelslehre, werden sie direkt im Anschluss zum Handelsfachwirt ausgebildet"
wird durch diese
quote:
'Aus diesem Grund bietet die REWE ein spezielles mehrstufiges Programm für Abiturienten an, das sie unter bestimmten Voraussetzungen befähigt, sich...'
wieder relativiert.
Da du in deinem Vertrag nichts schriftliches vorligen hast, stehen die juristischen Möglichkeiten eher schlecht.
quote:
weil wir nicht das Potenzial in Ihnen sehen weil wir nicht das Potenzial in Ihnen sehen usw usw.
Eventuell mal das 'usw usw. ' näher ausführen, eventuell lässt sich daraus noch etwas ableiten.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Also im vetrag steht nichst, es wird halt immer gesagt wer besser als 3,0 besteht ist automatisch drin und wer schlechter besteht, arbeitet 1 Jahr als (Strafe) und wird dann zugelassen. Was mich halt nur aufregt ist, dass wirklich einige Azubis bei uns ihre 37 Stunden Woche haben und übernommen werden und ich 60 Stunden Woche aber nix da.
-----------------
""
Frag doch den "Entscheider" einfach mal ? Und danach stell die "Überstunden" ein und arbeite wie vereinbart.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten