Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe Kündigung bekommen vom AG. Davor hatte ich eine Arbritsbrille bestellt beim Optiker und die Kosten sollte AG übernehmen. Die Verordnung war vom Arbeitsarzt. Es sind noch 2 Wochen bis Arbeitsende und ich bin freigestellt. Kann ich nicht mehr diese Rechnung beim Arbeitgeber einreichen?
Brille Erstattung vom Arbeitgeber
16. Januar 2020
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Frage vom 16. Januar 2020 | 07:37
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille Erstattung vom Arbeitgeber
#1
Antwort vom 16. Januar 2020 | 08:12
Von
Status: Heiliger (20346 Beiträge, 7363x hilfreich)
Gibt es denn eine Zusage des AG, dass er die Kosten übernimmt?
Verpflichtet ist er nämlich i.d.R. dazu nicht.
#2
Antwort vom 16. Januar 2020 | 08:47
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn nicht verpflichtet dann nicht. Es hat für AG natürlich keinen Sinn.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2020 | 08:57
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 623x hilfreich)
Wenn der Betriebsarzt die Arbeitsplatz-Brille verordnet hat und es eine betriebliche Regelung zu diesem Thema gibt (häufig als Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), dann wird der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen müssen. Wenn nicht, dann wird es schwierig. Frage am besten beim Betriebsrat nach.Zitat :Die Verordnung war vom Arbeitsarzt.
-- Editiert von Osmos am 16.01.2020 08:57
#4
Antwort vom 16. Januar 2020 | 11:12
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich kann nicht fragen. Ich bin zuhause freigestellt.. und in 2 Wochen endet Arbeirsverhältnis. Ich weiss nicht wen ich fragen kann und will auch nicht mehr dort anrufen . Ich dachte wenn es mir trotz der Kündigung zusteht würde ich es versuchen.
#5
Antwort vom 16. Januar 2020 | 11:14
Von
Status: Junior-Partner (5949 Beiträge, 2620x hilfreich)
Zitat :will auch nicht mehr dort anrufen
Na dann zahlst du die Brille halt selber. Muss man sich halt leisten können.
#6
Antwort vom 16. Januar 2020 | 11:24
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 623x hilfreich)
Zitat :Ich dachte wenn es mir trotz der Kündigung zusteht würde ich es versuchen.
Um das herauszufinden wird man kommunizieren müssen. Wie schon geschrieben, kontaktiere den Betriebsrat. Wenn Du nicht weißt wer das ist, dann lasse Dich von der Telefonzentrale durchstellen, die wissen das.
#7
Antwort vom 16. Januar 2020 | 11:39
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Das sehe ich anders. Er ist sicherlich nicht immer, aber bei Bildschirmarbeitsplätzen und entsprechender Notwendigkeit durchaus dazu verpflichtet.Zitat :Verpflichtet ist er nämlich i.d.R. dazu nicht.
Sie Anhang Teil 4 (2) 1. ArbMedVV:
Zitat :
Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;
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