Brille Erstattung vom Arbeitgeber

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lalina
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille Erstattung vom Arbeitgeber

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe Kündigung bekommen vom AG. Davor hatte ich eine Arbritsbrille bestellt beim Optiker und die Kosten sollte AG übernehmen. Die Verordnung war vom Arbeitsarzt. Es sind noch 2 Wochen bis Arbeitsende und ich bin freigestellt. Kann ich nicht mehr diese Rechnung beim Arbeitgeber einreichen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20346 Beiträge, 7363x hilfreich)

Gibt es denn eine Zusage des AG, dass er die Kosten übernimmt?
Verpflichtet ist er nämlich i.d.R. dazu nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lalina
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn nicht verpflichtet dann nicht. Es hat für AG natürlich keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von Lalina):
Die Verordnung war vom Arbeitsarzt.
Wenn der Betriebsarzt die Arbeitsplatz-Brille verordnet hat und es eine betriebliche Regelung zu diesem Thema gibt (häufig als Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), dann wird der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen müssen. Wenn nicht, dann wird es schwierig. Frage am besten beim Betriebsrat nach.


-- Editiert von Osmos am 16.01.2020 08:57

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lalina
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann nicht fragen. Ich bin zuhause freigestellt.. und in 2 Wochen endet Arbeirsverhältnis. Ich weiss nicht wen ich fragen kann und will auch nicht mehr dort anrufen . Ich dachte wenn es mir trotz der Kündigung zusteht würde ich es versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Zitat (von Lalina):
will auch nicht mehr dort anrufen


Na dann zahlst du die Brille halt selber. Muss man sich halt leisten können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von Lalina):
Ich dachte wenn es mir trotz der Kündigung zusteht würde ich es versuchen.

Um das herauszufinden wird man kommunizieren müssen. Wie schon geschrieben, kontaktiere den Betriebsrat. Wenn Du nicht weißt wer das ist, dann lasse Dich von der Telefonzentrale durchstellen, die wissen das.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Verpflichtet ist er nämlich i.d.R. dazu nicht.
Das sehe ich anders. Er ist sicherlich nicht immer, aber bei Bildschirmarbeitsplätzen und entsprechender Notwendigkeit durchaus dazu verpflichtet.

Sie Anhang Teil 4 (2) 1. ArbMedVV:
Zitat (von Anhang Teil 4 (2) 1. ArbMedVV):

Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.117 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.