Brille bei Arbeit beschädigt

11. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Heiko78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille bei Arbeit beschädigt

Hallo,

meine Mutter arbeitet in einer Behinderteneinrichtung.
Jetzt hat sie sich bei der Arbeit mit einem Werkzeug die Brille beschädigt.
Ihr Brillenglas ist stark zerkratzt.
Der´Arbeitgeber (die Einrichtung) weigert sich den Schaden zu übernehmen,
mit dem Komentar:"Da könnte ja jeder kommen".

Nun ist das so?

Oder hat meine Mutter Anspruch auf Ersatz?

Danke für eure hilfe

Heiko

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Warum sollte der AG haften müssen? Oder anders gefragt: Was hat der AG pflichtwidrig versäumt, dass es zu dem Schaden gekommen ist?

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Das müßte als Unfall an die BG gemeldet werden.
Den Fall hatte ich erst kürzlich und die 300.- hat die BG trotz Limitierung auf 250.-€ komplett bezahlt. Ob und welche BG leistet hängt von der BG und der Art der Tätigkeit, Aufgaben und Umständen ab. Ist es eine kontinuierliche Einwirkung auf die Brille, muß evtl. eine Arbeitschutzbrille zusätzlich getragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eine Brille ist ein medizinisches Hilfsmittel und damit ist ein Arbeitsunfall ein Personenschaden der über die Unfallversicherung / BG des Arbeitsgebers zu melden und abzuwickeln ist.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@katzenklo:

Wenn alle Chefs alles wüssten würde es nicht soviele Verlage, Berater, Trainer sowie Gerichtsprozesse geben.

Jedes Unternehmen ist Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft und demnach Unfallversichert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@katzenklo:
Erkundige Dich mal bei der zuständigen BG nach wie langer Zeit Ansprüche an die Unfallversicherung verjähren.

Ggfs. lässt sich noch was machen.

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