Brueckentage einfordern?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brueckentage einfordern?

Hallo..
Dieses Jahr macht unser Jahrgang , im Februar , ein Dreiwoechiges Praktikum.

In dieser Zeit , sind drei Bewegliche Ferientage , die wir in unseren Betrieben nicht bekommen.

Koennen wir diese Tage nach unserem Praktikum noch einfordern?
Oder muss uns die Schule diese Tage nicht geben??

Gibt es da vielleicht ein Gesetzchen drueber??

Wir wuerden uns ueber Antworten freuen...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

Dieses Jahr macht unser Jahrgang im Februar ein dreiwoechiges Praktikum. ...

... verstehe ich richtig,dass ihr azubis seid und offenbar woanders ein praktikum macht in einem zeitraum, in dem eure firma wegen einiger 'beweglicher ferientag' - was immer das sei :???: - von haus aus dicht macht? (in der überschrift ist von brückentagen die rede, das wären aber die tage zwischen einem feiertag und dem wochenende).

und ihr wollt die tage, an denen die anderen im betrieb frei haben, dann nachholen können?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Willkommen im Arbeitsleben.

Man kann sich die Tage nicht aussuchen.

Ihr habt Praktikum und müßt genauso arbeiten wie die Leute im Betrieb und könnt keine beweglichen Ferientage aus der Schule einfordern.

Das fällt unter

Pech gehabt!

Meine Frau arbeitet 5 tage die Woche, aber die Firma arbeitet 6 Tage die Woche. Das heißt Sie hat 1 Tag in der Woche frei. Wenn dieser tag auf einen Feiertag fällt, hat Sie Pech gehabt.

Genauso ist es bei Euch.

0x Hilfreiche Antwort

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