Hallo,
ich nehme demnächst an einer mehrwöchigen Fortbildungsmaßnahme teil, die während meiner "normalen" Arbeitszeit unter Gehaltsfortzahlung stattfindet.
Mein Chef will nun einen Vertrag mit mir vereinbaren, in dem er sicherstellt, dass ich die Kosten für die Fortbildung, sowie das während der Fortbildung erhaltene Gehalt zurückzahlen muss, sofern ich im Anschluss an die Fortbildung kündigen sollte.
Soweit so gut.
Allerdings verlangt er, dass ich mein Brutto-Gehalt zurückzahle. D.h. im Falle einer Kündigung müsste ich Geld an meinen Arbeitgeber zurückzahlen, dass ich tatsächlich nie "verdient" habe, da mein Netto-Gehalt ja tatsächlich nur etwas mehr als die Hälfte des Brutto ist.
Ist so eine Vereinbarung rechtmäßig?
Vielen Dank für jede Antwort.
Brutto-Gehaltsrückzahlung rechtmäßig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Frank,
hört sich eigentümlich an, da wird sich das Finanzamt aber freuen, und erst die Sozialversicherungsträger... Und überhaupt, dann könnte er ja seine Lohnnebenkosten auch gleich noch retoure verlangen...
Ich persönlich glaube ja nicht, das man gezahlte Gehälter butto komplett "rückabwickeln" kann, aber vielleicht belehrt uns jemand hier eines Besseren...
Brutto-Gehaltsrückzahlung ist quatsch. Selbst wenn dein AG dir mal zuviel Gehalt auszahlt, erhälst du dieses netto und musst es netto wieder zurückzahlen.
Ich glaube eher, dass dein Chef dies als "Strafe" gerne sehen würde... denn wie schon gesagt die zuviel bezahlte Sozialversicherung erhält er automatisch von der Krankenkasse zurück, wie sich es mit den Steuern verhält, weiß ich nicht genau.
Ich bin so uns so der Meinung, das ist nicht rechtens. Dein Gehalt erhälst du ja, weil du bei deinem Chef angestellt bist und nicht weil du zur Fortbildung musst. Solltest du nach der Weiterbildung kündigen, so kann er evtl. die Rückzahlung der Kosten von dir fordern, aber nur wenn du dich vorher dazu verpflichtest und dann auch nur, für einem angemessenen Zeitraum nach der Weiterbildung.
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Das sehe ich völlig anders.
Bei so einem Vertrag darf vereinbart werden, dass die Kosten, die der Arbeitgeber für die Fortbildung hatte, zurückgezahlt werden. Er darf also neben dem BRUTTOgehalt auch noch Kosten der Fortbildungsmaßnahme aufführen, wenn er sie getragen hat.
Die Rückforderung darf aber nur für einen angemessenen Zeitraum gelten und muss auch stufenweise reduziert werden in Abhängigkeit von der Dauer, die Du nach der Fortbildung noch bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt bist.
wenn eine Rückzahlung des Bruttogehalts erfolgt, geschieht dies i. d. R. durch Abzug auf der letzten Gehaltsabrechnung und somit reduzieren sich Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw., so dass die Zahlung ebenfalls netto erfolgt.
Ich habe ein ähnliches Problem. Bin Ende Nov. aus dem Dienst ausgeschieden. Habe anschließend aber 2 Monata Bezüge erhalten. Jetzt soll ich auch die Brutto-Bezüge zurückzahlen.
Was ist dann mit der Differenz zum Netto?
Kann ich darauf bestehen, dass ich das Netto zurückzahle? Ist ja immerhin das Verschulden des Besoldungsamtes.
@hh: Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Warum darf der AG das BRUTTOgehalt, das während der Fortbildung (im Rahmen des normalen Beschäftigungsverhältnisses) gezahlt wurde, bei einer Kündigung des AN nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme zurückgefordern?
Das Gehalt wurde doch nicht für die Teilnahme an der Fortbildung gezahlt, sondern im Rahmen des weiterbestehenden Arbeitsverhältnisses. Und in dessen Rahmen hat der AG den AN zu dieser Fortbldungsmaßnahme geschickt.
Und wieso sollte der AN verpflichtet sein, das BRUTTOgehalt zurückzuzahlen, obwohl er selbst doch nur das NETTOgehalt während der Teilnahme an der Fortbildung ausgezahlt bekommen hat?
Sitze vielleicht auch nur auf der Leitung, aber Aufklärung wäre klasse...
Vielen Dank!
Der Ritter
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