Büro abschließen verboten

6. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
HROM
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Büro abschließen verboten

Hallo, meine Chefin hat die Weisung gegeben, dass das Büro nicht abgeschlossen werden darf. Als Grund nannte sie die Tatsache, dass noch weitere Arbeitsplätze im Büro sind. Das Aufschließen sei jedesmal ein Aufwand. Darf eine solche Anweisung, die gegen den Datenschutz verstößt und Dieben Tür und Tor öffnet. Ich mache mir insbesondere Sorgen um die Akten in meinem Büro, für die ich die Verantwortung habe.

MfG
HROM





















































































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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

:forum:

Zitat (von HROM):
Darf eine solche Anweisung, die gegen den Datenschutz verstößt und Dieben Tür und Tor öffnet.
Dann frag doch bitte im Forum *Datenschutzrecht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Was für "Datenschutz" soll denn da betroffen sein?

Gibt es die Anweisung schriftlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
HROM
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

1, in den Büros werden unter anderem Kundenanfragen bearbeitet.
2. Die Anweisung gibt es nicht schriftlich.

Ich habe außerdem Angst, dass Akten verschwinden, für die ich die Verantwortung habe.

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wieso sollen Akten abhanden kommen, nur weil eine Bürotür nicht abgeschlossen ist?

Sind diese nicht Datenschutzkonform in abschließbaren Aktenschränken verschlossen?

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#5
 Von 
HROM
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Kollegin hat mich auf dem Kieker und sucht ständig Gelegenheiten, mich anzuschwärzen. Akten verschwinden zu lassen, wäre so ein Leichtes. Ausgerechnet diese Kollegin hat das mit dem Abschließen der Chefin eingeflüstert.

Es gibt keinen abschließbaren Schrank, der nicht anderweitig (z. B. als Lager für Büromaterial seitens der Geschäftsführung) verwendet wäre.

-- Editiert von HROM am 06.08.2019 20:54

-- Editiert von HROM am 06.08.2019 21:00

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#6
 Von 
HROM
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe: ich brauche bei der Arbeit behinderungsbezogene Hilfsmittel im Wert von mehreren Tausend Euro. Da diese mein Eigentum sind, würde ich diese gern schützen.

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Also,
das Tür abschließen darf der Chef so handhaben wie er möchte.

Den Chef auf die Akten hinweisen und vor die Wahl stellen:

1.) Büro weithin abschließen.
2.) Verschließbaren Aktenschrank besorgen
3.) Bei nein zu 1 und 2 schriftlich auf Deine Sorgen hinweisen und mitteilen, dass Du keine weitere Verantwortung für die Akten übernimmst, da Du in Deiner Abwesenheit deren sichere Verwahrung nicht mehr gewährleisten kannst.
Dies Deinen Chef gegenzeichnen lassen.

Zu den behinderungsbezogenen Hilfsmitteln:
Auch hier schriftlich Deinen Chef um Klärung bitten, wie diese Dinge gesichert werden sollen in Deiner Abwesenheit.
Allerdings, wenn Diese Dein Eigentum sind, wirst Du Dich darum kümmern müssen, wobei ich nicht verstehe, wenn Du diese für Deinen Arbeitsplatz benötigst, warum Du die bezahlt hast und nicht Dein Chef.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

Ich meine: wenn die Chefin diese Anweisung so gibt, kann dich das doch nur entlasten, falls was passiert. Deine Bedenken sind ja insbesondere dann nicht von der Hand zu weisen, wenn der Raum für Dritte zugänglich wird.
Was ich nicht so recht verstehe: Abschließen verstünde sich, wenn dann/sonst niemand mehr in dem Raum ist.

Der Vorschlag von Jonathan scheint mir eigentlich richtig mit der Einschränkung, dass es ausreichen sollte, wenn du deine Bedenken schriftlich niederlegst; 1 und 2 halte ich für unangemessen - für die Lösung ist der Betrieb zuständig, also der Chef. Chefs mögen es i.d.R., wenn man sie fragt, und mögen es nicht, belehrt zu werden.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Warum sollte das verschließen der Tür gegen die DSGVO verstoßen? Das erschließt sich mir nicht. Was steht in diesen Akten was deine Kollegen nicht wissen dürfen?
Wie bereits geschrieben wurde: Dem Chef deine Bedenken mitteilen und fertig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Man kann auch aus allem ein Problem machen.

Chefin weist weder unbillig noch ungerecht an: Anweisung ist Folge zu leisten. Fertig.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Datenschutzbeauftragte sollte immer hinzugezogen werden bei Fragen zum Datenschutz.
Tatsächlich sollte man seinen AG nicht vor eine Wahl stellen, das geht eher nach hinten los. Aber die Bedenken und Fragen sollte man schriftlich mitteilen. Gibt es einen Betriebsrat?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nö, wir müssen Büros nicht zu unzugängig verschlossenen Festungen ausbauen. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun, wirklich nicht. Es ist einfach eine unternehmerische Entscheidung, wie in der Richtung was gehandhabt wird. Es gibt aus guten Gründen in vielen Behörden/Betrieben das System der offenen Tür. Abgesehen davon, dass Daten auch heute üblicherweise anders als (nur) in Hardcopies gespeichert werden. Und - falls was abhanden kommt, dafür ist der Betrieb verantwortlich, ist doch auch kein Problem.

Zu einer anderen Einschätzung käme ich nur, wenn die Büros für uneingeschränkten Publikumsverkehr zugängig wären und irgendwelche Akten ungesichert frei rumliegen würden.

wirdwerden

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