Bund zieht Gesellschafter ein - Betriebsausfälle!

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
design_4_u
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Bund zieht Gesellschafter ein - Betriebsausfälle!

Hallo,

Ich weiß gar nicht zu welchem Bereich diese Situation gehört, ich hoffe mal ich bin richtig, ansonsten kann der Beitrag auch gern verschoben werden.

Wenn der Bund einen von 2 Gesellschafter einzieht, obwohl angegeben wurde, dass dieser Teilhaber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, kann die GbR dann vom Bund Schadensersatz bzw. Verdienstausfall verlangen oder ggf. den "Soldaten" aus dem Dienst befreien?

Wer entscheidet, welche Option gewählt wird und anhand welcher Gesichtspunkte wird der Verdienstausfall bemessen?

Kennt sich in diesem Gebiet jemand aus oder weiß zumindest an wen man sich wenden könnte?

Sollte sich die Gesellschaft hierfür einen Anwalt nehmen und wenn ja, was für einen (welches Gebiet)?

Vielen Dank fürs Lesen!

MS

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das ist vermutlich Wehrrecht (weiß ich nicht mit Sicherheit). Mal bei www.recht.de -> Foren -> Wehrrecht fragen.

MfG

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#2
 Von 
design_4_u
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Diese Sektion kann ich nicht finden, bzw. gibt es nicht...

was nun? weiß jemand, wer mir dazu helfen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Doch die gibts dort. Hier die direkte URL

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=51&sid=052668a87fd178ac364d735b34634657

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