Hallo,
ich denke in diesem Forum hier bin ich richtig.
Ich bin Student und finanziere mich und mein Studium durch Hiwi-Jobs.
Nun habe ich ein gutes Angebot bekommen von einer Bundesbehörde, ab dem 1.April dort für 5 Stunden pro Woche als Hiwi zu arbeiten. Dieses Angebot habe ich angenommen und dafür meinen alten Job zum 31.3. aufgegeben (war selbstständiger Fahrradkurier).
Nun habe ich den Vertrag am 1.4. mit meinem neuen Arbeitgeber unterschrieben und vereinbart, dass ich mein Geld immer am Ende des Monats bekomme, ca. 200€.
Am 3.5. war noch immer kein Geldeingang auf dem Konto, also habe ich die Verwaltung kontaktiert, die mir am 4.5. antwortete, meine Unterlagen seien auf dem Weg zum Bundesverwaltungsamt verloren gegangen. Sie kümmert sich darum und in den nächsten Tagen würde ein Abschlag gezahlt werden.
Am 12.5. bekomme ich von meinem Telefonanbieter eine SMS, dass die Überweisung nicht eingelöst werden konnte und ich innerhalb von 3 Tagen zahlen solle (Zahlungseingang beim Anbieter), sonst würde mein Anschluß (2 Handies und DSL) gesperrt. Also habe ich angerufen und gesagt, dass ich nicht wisse, wann ich mit meinem Geld rechnen könne. Nach dem Telefonat habe ich erfahren, dass meine Mutter mir das Geld leiht und direkt an den Anbieter überwiesen. 3 Stunden später wurde mein Anschluß gesperrt. Ich habe eine Mail an meinen Arbeitgeber geschrieben, dass das Geld noch nicht da sei und mein Handy nun gesperrt sei.
Am 13.5. war Feiertag, dann der Freitag normal und Wochenende. Heute am Dienstag, 18.5. wurde der Anschluß wieder freigeschaltet.
Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass insgesamt 45€ an Kosten (15€ für die Rückbuchung, und jeweils 10€ für die Verträge) entstanden sind.
Das Geld von meinem Arbeitgeber ist noch immer nicht da, also habe ich angerufen und den Vorfall geschildert. Mir wurde gesagt, dass die entstandenen Kosten nicht das Problem des AG sei, sondern meines. Es ist immerhin 1/4 meines Lohns, den ich dafür zahlen soll. Ist das ok?
Sie meinte noch, gerade wenn man so kurzfristig mit einem Job anfange, dann sei das schon mal so, dass etwas mit den Lohnzahlungen schiefgehe.
Wie verhalte ich mich da jetzt am Besten?
-----------------
""
Bundesbehörde - Gehalt nicht bekommen - Folgekoste
18. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2010 | 10:46
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 19x hilfreich)
Bundesbehörde - Gehalt nicht bekommen - Folgekoste
#1
Antwort vom 18. Mai 2010 | 10:50
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
... vergiss es. für die folgekosten wirst du die behörde nicht haftbar machen können.
-----------------
"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 18. Mai 2010 | 12:39
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Hier sind noch Infos zum Thema:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#tocitem4
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2010 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 562x hilfreich)
quote:
und vereinbart, dass ich mein Geld immer am Ende des Monats bekomme
Der Arbeitgeber befindet sich ab diesem Datum automatisch im Verzug und ist selbstverständich zum Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verpflichtet.
quote:
Sie meinte noch, gerade wenn man so kurzfristig mit einem Job anfange, dann sei das schon mal so, dass etwas mit den Lohnzahlungen schiefgehe.
Unverschämtheit.
quote:
Wie verhalte ich mich da jetzt am Besten?
Falls das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist: Schriftlich beim AG mit Fristsetzung einfordern und gleich dabei darauf hinweisen, dass durch den Verzug bereits jetzt Schaden entstanden ist, der demnächst eingefordert wird.
Abschließend die Belege des Telefonanbieters über die Kosten in Kopie einreichen mit der Bitte um Erstattung (ebenfalls mit Fristsetzung).
-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
#4
Antwort vom 20. Mai 2010 | 12:25
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 19x hilfreich)
Es gibt folgende Neuigkeiten:
Nach einem längeren Telefonat mit meinem Handyanbieter will dieser nun nurnoch 25€ Gebühren für die Sperrung.
Und die Behörde hat mir inoffiziell zugesagt, dass die Kosten übernommen werden.
Danke für die Unterstützung hier!
Viele Grüße
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.151
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
11 Antworten