Bundesurlaubsgesetz Zwangsurlaub

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundesurlaubsgesetz Zwangsurlaub

Was ist, wenn ein AG vorsätzlich gegen das Bundesurlaubsgesetz verstößt. Man kann es durch einen RA für 250€ durchsetzen lassen. Kann man gegen so einen AG juristisch vorgehen, um wenigstens die 250€ zurück zu erhalten? Darf man anschließend sagen, dass der AG gegen das Gesetz verstoßen hat?

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32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Kann man gegen so einen AG juristisch vorgehen, um wenigstens die 250€ zurück zu erhalten?

Nö, so wa ist im Arbeitsrecht nicht durchsetzbar, da man das auch ohne Anwalt kann.



Zitat (von Zippozapp):
Darf man anschließend sagen, dass der AG gegen das Gesetz verstoßen hat?

Das sollte man sinnigerweise vorher sagen, denn das ist ja Grundlage der rechtlichen Durchsetzbarkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Man kann es durch einen RA für 250€ durchsetzen lassen.

Kann man so machen - ist aber vollkommen unnötig. Und dann greift eben der Grundsatz, dass in erster Instanz jeder seine Kosten selber trägt.
Und was soll 'Zwangsurlaub' in der Überschrift? Besteht darin das Vergehen, dass der AG Urlaub angeordnet hat?

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#3
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, und das obwohl ihm mehrfach gesagt wurde, dass das nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz vereinbar ist. War der 22.05 ein Werktag und davor ein Feiertag. Kunden und alle Kollegen im Ausland anwesend und ich sitze in einem Kundenbüro.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Vielleicht möchten Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt mal so schildern, dass ein Außenstehender es versteht.
Was hat der Arbeitgeber denn böses angestellt, was gegen das BUrlG verstößt?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was hat der Arbeitgeber denn böses angestellt, was gegen das BUrlG verstößt?


Ich vermute / rate mal aus dem Wirren was steht.
Der AG hat Urlaub für den 22.05. angeordnet/abgerechnet, obwohl an diesem Tag gearbeitet wurde.

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#6
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau. Es gab für den Tag keinen Grund für einen Zwangsurlaubstag.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Du bist nicht gerade informationsfreudig.
'Zwang' und 'Urlaub' gehen nicht zusammen.
Wenn der Chef an dem Tag die Leute nach Hause geschickt hat, kann er das machen - das ist dann aber kein Urlaubstag sondern Arbeitsbefreiung - und die geht zu Lasten der Firma.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Es gab für den Tag keinen Grund für einen Zwangsurlaubstag.

Ob der Arbeitnehmer den Grund mag oder als Grund anerkennt ist irrelelvant.



Zitat (von blaubär+):
Wenn der Chef an dem Tag die Leute nach Hause geschickt hat, kann er das machen - das ist dann aber kein Urlaubstag sondern Arbeitsbefreiung - und die geht zu Lasten der Firma.

Falsch - Betriebsferien gibt auch durchaus auch mal für einen Tag...


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#9
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde natürlich ein Urlaubstag dafür abgezogen, sonst wäre es natürlich egal.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Und warum haben Sie gearbeitet?
Waren in der Firma nun "eintägige Betriebsferien" angesetzt oder nicht?
Wenn Betriebferien sind, und der Arbeitnehmer kommt freiwillig zum Arbeiten, dann kann trotzdem ein Urlaubstag abgezogen werden. Da ist er Arbeitnehmer dann selbst schuld.

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#11
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe an dem Tag nicht gearbeitet, da war ich schon freigestellt. Es geht darum, was juristisch der Fall ist, wenn der AG vorsätzlich willkürlich einen Zwangsurlaub anordnet und einträgt. Eine RA hat ihm mehr oder weniger den Befehl gegeben diesen herauszunehmen, da dies nicht statthaft ist. Die RA hat 226€ gekostet.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber durchaus einseitig Betriebsferien ausrufen. Dann müssen die Mitarbeiter eben zu Hause bleiben.

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#13
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Anscheinend ja nicht. Wurde doch von einer RA geklärt. Es müssen wohl irgendwelche betrieblichen Gründe geben, aber Willkür geht nicht. Die Begründung davor sei ein bundesweiter Feiertag ist kein Argument. Büros in denen kaum mehr einer anwesend wäre, können schließen. Aber ich habe beim Kunden mein Büro. Alle Personen mit denen zusammengearbeitet wird, standen zur Verfügung. Es war ein normaler Arbeitstag.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Eine RA hat ihm mehr oder weniger den Befehl gegeben diesen herauszunehmen, da dies nicht statthaft ist.

Und wurde dem Folge geleistet?



Zitat (von Zippozapp):
Die RA hat 226€ gekostet.

Das nennt man dann wohl "Pyrrhussieg"...


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#15
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dem wurde Folge geleistet. Eine Firma, die unsere Kurz vorher übernommen hatte, hat ihm dann wohl eh gesagt, dass sie solche Zwangsurlaubtage haben außer Weihnachten. Womit er dann kaschieren wollte.
Die Frage war: Darf man sagen, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat.
RA erzählt etwas von problematisch, und das Verhalten vom AG unmoralisch.
Das hilft nicht richtig.

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Darf man sagen, dass er gegen das Gesetz verstoßen hat

Bislang nicht.
Zumindest haben Sie es bislang nicht geschafft, mich davon zu überzeugen, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt.
Das kann aber daran liegen, dass mir immer noch nicht ganz klar ist, wo das Problem ist.
Was ich bislang verstanden habe, ist, dass es wohl Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Kundenbetrieb bezüglich freier Tage gibt.

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#17
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Büro kann schließen, wenn z Bsp. viele Urlaub nehmen. Ich sitze aber nicht in dem Verwaltungsbüro, sondern beim Kunden im Büro. Also quasi Außendienst. Ich könnte einen Zwangsurlaubstag ggf. Rosenmontag kriegen, wenn dann ggf. kein richtiges Arbeiten möglich ist. Dies war aber alles nicht gegeben. Das kundenseitige Büro, in dem ich sitze, hatte einen normalen Werktag, und meine Kollegen, mit denen ich zusammen arbeite, sitzen in Nordamerika. Ein normaler Arbeitstag war gegeben. Nur das Verwaltungsbüro hatte geschlossen, was ggf. Ok ist. Wenn es keine betriebliche Begründung gibt, darf ein Zwangsurlaubstag nicht auferlegt werden. So hatte ich den Brief der RA verstanden.

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zum einen: Das liest sich nicht, wie eine klare Anordnung, sondern eher so wie "wer sowieso nichts zu tun hat, kann auch gleich Urlaub nehmen und zu Hause bleiben."

Zum anderen: Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber in Betrieben ohne Betriebsrat schon die Lage der Betriebsferien bestimmen - auch ohne betrieblichen Grund.

Das Problem scheint eher darin zu liegen, dass die Arbeitszeiten von Ihrem Arbeitgeber und dem Kundenbetrieb nicht zueinander passen.

Aber Ihre Frage war ja, was mit den Anwaltskosten ist: Keine Chance auf Erstattung.

Dann wollten Sie noch wissen, ob Sie den Arbeitgeber eines Gesetzesverstoßes beschuldigen dürfen: Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG hat einen Urlaubstag in den Urlaubskalender des AN eingetragen. Das darf er nicht, wenn keine entsprechende Gründe vorliegen. Er musste ihn herausnehmen. Das wurde von RA veranlasst und bestätigt. Das war mein gutes Recht, so die Aussage von RA2. Also anscheinend wohl ein Verstoß.

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Nicht alles, was man nicht darf, ist gleich ein Gesetzesverstoß.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#21
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es heißt Bundesurlaubsgesetz. Im Netz ist oft von Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz die Rede.

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#22
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

@Zippozapp

Was willst Du denn erreichen?

Der AG hat einen Zwangsurlaub angeordnet, der für deine spezielle Tätigkeit kontraproduktiv war weil diese Tag für die betreuten Kunden ein ganz normaler Arbeitstag war. Damit hat sich doch der AG auch selbst ins eigene Fleisch geschnitten. Wäre es da nicht ratsamer im Sinne einer Verbesserung der Arbeitsabläufe auf solche unsinnigen Maßnahmen hinzuweisen damit diese in der Zukunft vielleicht unterbleiben. Kein AG wird doch ein Interesse daran haben seine Kunden zu vergraulen.

Du hast jetzt per RA gefordert das der berechnete Urlaubstag wieder gutgeschrieben wurde, der AG hat dieser Forderung nachgegeben, aber eine wirklich rechtliche Klärung hat nicht stattgefunden. Die Kosten für den Anwalt wirst du selbst bezahlen müssen.

Warum in aller Welt willst du jetzt auch noch umposaunen das der AG gegen ein Gesetz verstoßen hätte. Das ist erstens abschließend gar nicht geklärt, und zweitens, was bringt Dir das?

PS: Liegt dir eigentlich noch was an deinem Arbeitsplatz oder würdest du ohnehin lieber heute als morgen die Stelle wechseln? Dann hingegen könnte ich dein Verhalten verstehen.



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#23
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau. Für den AG ist das kontraproduktiv. Doch mancher Manager handelt nach ganz anderen Kriterien. Ein Vergleich mit Trump sei erlaubt. Ich vermute mal, dass er seine Macht demonstrieren will. Wer aufmüpfig erhält eine einseitige unwiderrufliche Freistellung. Damit kann er eventuell Zwangsurlaubstag ergattern. Es gibt auch bei manchen Menschen auch psychologische Auffälligkeiten. Der Konzern, welchen den Konzern in dem ich war, im November übernommen hatte, hat den so einen Zwangsurlaubstag eh untersagt, wurde erst nachher bekannt. Der Manager hatte wohl eh die Aufgaben Personal zu entlassen. Er versucht damit wohl auch um Abfindungen herum zukommen, oder niedriger gestaltet zu bekommen. Das ist nicht der einzige Ärger den er versucht. Er hat auch Entgeltumwandlungsbeträge nicht gezahlt. Das ist noch in Bearbeitung. Bei so einem AG macht es eh keinen Sinn zu bleiben. Dementsprechend hoch war dort schon immer die Fluktuation. Bewertungen fielen bei Kununu entsprechend aus, welche sogar herausnehmen lassen konnte. Dort stehen nur noch Bewertungen, welche durch besondere Motivation der Büroangestellten erstellt wurden.
Mir geht es nur um Klärung von Sachverhalten um die Welt um mich zu verstehen. Dies wurde von eigenen Anwälten nicht geleistet. Ich bin halbwegs unbeschadet raus, aber nichtsdestotrotz interessieren mich Sachverhalte.
Meine Anwältin sagte es sei problematisch zu sagen, dass er sich nicht an das Gesetz hält.
Bürger haben aber teilweise die Pflicht Gesetzesverstöße zu melden. So sollte es bei geringeren Vergehen nicht verboten sein diese zu benennen, oder halt problematisch sein.
Ich finde es schon merkwürdig, dass es VerstößE gibt mit garantierter Straffreiheit. Wahrscheinlich gibt es dies nur für Gesetze gegen die nur ein AG verstoßen kann. Das ein AN die Durchsetzung bezahlen muss, hat auch Geschmäckle.
Gespräche mit so einem Manger sind natürlich nicht möglich, Versuche gab es natürlich.
Da gibt es nur eine Sprache.

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Meine Anwältin sagte es sei problematisch zu sagen, dass er sich nicht an das Gesetz hält.
Damit hat sie Recht.
Zitat (von Zippozapp):
Das ein AN die Durchsetzung bezahlen muss, hat auch Geschmäckle.
Quatsch. Man bezahlt zunächst seinen Anwalt selbst. Eine anwaltliche Leistung, hier die für 250,-, hat derjenige dem Anwalt zu zahlen, der partout darauf aus ist, seinem Manager mal endlich die rote Karte zu zeigen. Der dann aber nicht weitergeht als 250,- einzusetzen und die sogar zurückhaben will.
Der falsche Urlaubstag wurde herausgenommen, die Leistung der Anwältin hatte Erfolg und war überaus preiswert.
Zitat (von Zippozapp):
Ich finde es schon merkwürdig, dass es VerstößE gibt mit garantierter Straffreiheit.
Ja, so ist das.
Zitat (von Zippozapp):
Da gibt es nur eine Sprache.
Genau. Du kriegst die 250,- nicht wieder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau die 250 sind wohl weg. Hätte ja sein können das es noch Wege und Gesetze gibt.
Genau jeder Zahl seinen Anwalt selbst, so ist das System im Arbeitsrecht.
Quintessenz ein AN der sein gutes Recht haben will, muss er dafür zahlen. Theoretisch könnte sich der AG jetzt den nächsten Tag raussuchen, und das Spiel beginnt von vorne.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Das ein AN die Durchsetzung bezahlen muss, hat auch Geschmäckle.

Muss er ja gar nicht.
Nur wer die Luxus-bequem-Variante wählt statt sich selber zu kümmern, der muss dann halt dafür bezahlen.
In der Bahn kostet die 1. Klasse auch mehr als die 2. Klasse ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
Das ein AN die Durchsetzung bezahlen muss, hat auch Geschmäckle.


Kann man so sehen, muss man aber nicht!

Das jede Partei im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsprozess seine Anwaltskosten selber zahlen muss ist eigentlich ein Vorteil für den wenig betuchten AN. Hiermit kann jeder AN ohne großes Kostenrisiko einen Prozess gegen seinen AG führen. Im Falle einer Niederlage muss er nur die relativ geringen Gerichtsgebühren bezahlen und trägt nicht das Risiko der gegnerischen Anwaltsgebühren.

Ich denke den meisten AG ist diese Regelung ein Dorn im Auge sein!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein AN kann seinem AG nicht mehr als sagen, dass man glaubt, dass sein Verhalten wohl nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz in Einklang zu bringen ist. Wenn die Antwort dann lautet, dass der Tag ImUrlaubskalender bleibt, kann sich der AN nur bei einem RA informieren. Dann weiß er mehr. Aber durchgesetzt ist das gute Recht dann noch nicht. Was soll der AN anderes machen als den RA zu beauftragen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Zippozapp):
kann sich der AN nur bei einem RA informieren.

Zitat (von Zippozapp):
Was soll der AN anderes machen als den RA zu beauftragen?

Nö, er kann auch einfach die Gesetze selber lesen, seine Forderungen selber formulieren.
Er kann auch selber zum Arbeitsgericht gehen und beim Rechtspfleger die Klage formulieren lassen.

Und natürlich kann er auch in solchen Foren wie hier fragen ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Zippozapp
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Gesetze selber lesen und interpretieren kann Tücken haben. Ok gegebnenfalls wäre der Aufwand dann etwas geringer, aber etwas mehr Rennerei. Dann war das halt der etwas teurere Weg.

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Und jetzt?

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