Bundeswehr Vorstrafen

20. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Sndx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeswehr Vorstrafen

Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Freundin hat sich bei der Bundeswehr als Feldwebel beworben, aktuell ist Sie 23 Jahre alt und wird im 1. Quartal 2027 24 Jahre alt. Sie hatte vor 7-8 Jahren ein paar Jugenddelikte begangen, die wurden alle eingestellt. Einmal wurde sie zu 30 Sozialstunden + Suchtberatung angewiesen, das war 2017, diese Verfahren wurde dann nach Erfüllung eingestellt. Im Bewerbungsbogen hat sie nur das Verfahren von 2017 angebegeben, da dort nur nach Verfahren gefragt wurde. Jetzt möchte sie dann aber ihren Job kündigen um bei der Bundeswehr zu unterschreiben. Was muss sie bei der Sicherheitsüberprüfung dann angeben? Alle Verfahren, auch eingestellte? Wie kommt Sie an all die Daten da sie damit bereits abgeschlossen hat. Müsste Sie nichts angeben, wenn das Erziehungsregister 2027 dann gelöscht wurde?

-- Editiert von Moderator topic am 20. April 2026 15:12

-- Thema wurde verschoben am 20. April 2026 15:12




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7517 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Sndx):
Was muss sie bei der Sicherheitsüberprüfung dann angeben? Alle Verfahren, auch eingestellte?

Das sagt einem die Behörde, die die Sicherheitsüberprüfung durchführt. Einfach dort nachfragen, sinnvollerweise telefonisch, dann hat man das geklärt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20215 Beiträge, 7318x hilfreich)

Es wird auf die Fragestellung ankommen; auf eine Frage a la 'hattest du jemals Stress mit der Polizei' wird die Antwort anders lauten als bei 'bist du rechtskräftig verurteilt worden'-

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von Sndx):
Müsste Sie nichts angeben, wenn das Erziehungsregister 2027 dann gelöscht wurde?

Wenn sie sich erst nach dem 24. Geburtstag bewirbt, müsste sie überhaupt nichts angeben.

Das Problem ist, dass die Bundeswehr vor dem 24. Geburtstag auch eingestellte Verfahren sehen kann.
Wenn man weniger selbst angibt, als die Bundeswehr sehen kann, macht das einen schrägen Eindruck.

Zitat (von Sndx):
Einmal wurde sie zu 30 Sozialstunden + Suchtberatung angewiesen, das war 2017, diese Verfahren wurde dann nach Erfüllung eingestellt.

Zumindest zu meiner Zeit (also schon lange her), war alles was mit Drogen und Sucht zu tun hat, ein Ausschlusskriterium.

Zitat (von Sndx):
Wie kommt Sie an all die Daten da sie damit bereits abgeschlossen hat.

Eine Auskunft nach §42 BZRG beim Bundesamt für Justiz beantragen:

BfJ - Bundeszentralregister https://share.google/DJnrn39AYirmoL23L
Unten das Feld "Wie erhält man Auskunft aus dem Register?" ausklappen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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