Guten Tag zusammen,
Ich hätte gleich 2 Fragen die dieses Thema betreffen.
Bei mir in der Firma wird es so gehandhabt das wenn man geblitzt wurde, die Firma den Betrag bezahlt und dann vom Lohn abzieht + einer Bearbeitungsgebühr von 15€.
Haben sie das Recht dieses zu tun? Vor allem die Bearbeitungsgebühr finde ich sehr fragwürdig.
Und wenn sie das Verwahngeld/Bußgeld einfach bezahlen nehmen sie mir ja auch jegliche Möglichkeit eines Einspruchs.
Ich kenne mich damit leider nicht sehr gut aus und konnte für diesen speziellen Fall keine eindeutigen Antworten im Internet finden.
Danke schon einmal für eure Zeit und Antworten.
-- Editiert von Moderator am 23.10.2018 18:08
-- Thema wurde verschoben am 23.10.2018 18:08
Bußgeld/Firmenwagen/Lohnabzug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Haben sie das Recht dieses zu tun? Eher nicht - schließlich wären sie ohnehin verpflichtet, den Fahrer gegenüber den Behörden zu benennen. Und dann könnte der Bußgeldbescheid direkt an den Fahrer gehen. Die Frage ist nur, ob Sie ernsthaft Lohnklage gegen Ihren Arbeitgeber erheben wollen - denn anders kriegen Sie das nicht abgestellt.
-- Editiert von muemmel am 23.10.2018 18:12
Bei uns wird es so gehandhabt, dass ein Bußgeldbescheid dem Fahrer zugestellt wird. Dann ist es meine Sache, wie ich damit umgehe.
Die Handhabung bei euch nimmt dir die möglichen Rechtsmittel.
Eine firmeninterne Bearbeitungsgebühr dürfte jeder Grundlage entbehren.
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WAs steht den dazu im Dienstwagenüberlassungsvertrag? Den es ja sicher gibt.
Gibt es einen Betriebsrat?
ZitatDie Handhabung bei euch nimmt dir die möglichen Rechtsmittel. :
Richtig,
das hat mein ehemaliger AG auch so gemacht "Sie haben ein Knöllchen, ich zieh es von der nächsten Spesenabrechnung ab"...…
Hab denen dann mal erklärt, dass ich gerne die Möglichkeit haben möchte, zu prüfen, ob das Knöllchen wirklich rechtens ist. Danach hab ich es per Post bekommen. Die Bearbeitungsgebühr ist ein Witz. Das kenn ich nur von Mietwagenfirmen (für die angemieteten Fahrzeuge), wo es aber in den AGB sicherlich drin steht.
ZitatWAs steht den dazu im Dienstwagenüberlassungsvertrag? Den es ja sicher gibt. :
Gibt es einen Betriebsrat?
Es gibt beides nicht.
Auch im Arbeitsvertrag sind dazu keine Angaben gemacht.
Es wundert mich eigentlich auch das es keinen Betriebsrat gibt da unser Unternehmen 150-200 Mitarbeiter hat und es somit einen Betriebsrat geben muss. Aber da ich bislang nie Probleme mit dem Unternehmen hatte, hat mich dieses nicht weiter interessiert.
Ich danke Ihnen allen für die Antworten und werde mich wohl nun mit einem Anwalt in Verbindung setzen, damit ich meine Rechte wahrnehmen kann.
ZitatEs wundert mich eigentlich auch das es keinen Betriebsrat gibt da unser Unternehmen 150-200 Mitarbeiter hat und es somit einen Betriebsrat geben muss. :
Wenn es einen geben soll, müssen die Arbeitnehmer einen gründen.
Der Arbeitgeber stellt den nicht zur Verfügung und wenn die Arbeitnehmer keinen Gründen, muss es auch keinen geben.
Ah okay. Ich hatte es von meiner Schulzeit so in Erinnerung das es gesetzlich vorgeschrieben ist einen zu haben ab bestimmten Unternehmensgrößen. Aber dann habe ich mich wohl geirrt.
Und jetzt?
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