Bußgeld/Firmenwagen/Lohnabzug

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502000-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld/Firmenwagen/Lohnabzug

Guten Tag zusammen,

Ich hätte gleich 2 Fragen die dieses Thema betreffen.
Bei mir in der Firma wird es so gehandhabt das wenn man geblitzt wurde, die Firma den Betrag bezahlt und dann vom Lohn abzieht + einer Bearbeitungsgebühr von 15€.
Haben sie das Recht dieses zu tun? Vor allem die Bearbeitungsgebühr finde ich sehr fragwürdig.
Und wenn sie das Verwahngeld/Bußgeld einfach bezahlen nehmen sie mir ja auch jegliche Möglichkeit eines Einspruchs.
Ich kenne mich damit leider nicht sehr gut aus und konnte für diesen speziellen Fall keine eindeutigen Antworten im Internet finden.
Danke schon einmal für eure Zeit und Antworten.


-- Editiert von Moderator am 23.10.2018 18:08

-- Thema wurde verschoben am 23.10.2018 18:08

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Haben sie das Recht dieses zu tun? Eher nicht - schließlich wären sie ohnehin verpflichtet, den Fahrer gegenüber den Behörden zu benennen. Und dann könnte der Bußgeldbescheid direkt an den Fahrer gehen. Die Frage ist nur, ob Sie ernsthaft Lohnklage gegen Ihren Arbeitgeber erheben wollen - denn anders kriegen Sie das nicht abgestellt.

-- Editiert von muemmel am 23.10.2018 18:12

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17371 Beiträge, 6467x hilfreich)

Bei uns wird es so gehandhabt, dass ein Bußgeldbescheid dem Fahrer zugestellt wird. Dann ist es meine Sache, wie ich damit umgehe.
Die Handhabung bei euch nimmt dir die möglichen Rechtsmittel.
Eine firmeninterne Bearbeitungsgebühr dürfte jeder Grundlage entbehren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

WAs steht den dazu im Dienstwagenüberlassungsvertrag? Den es ja sicher gibt.
Gibt es einen Betriebsrat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Handhabung bei euch nimmt dir die möglichen Rechtsmittel.


Richtig,
das hat mein ehemaliger AG auch so gemacht "Sie haben ein Knöllchen, ich zieh es von der nächsten Spesenabrechnung ab"...…

Hab denen dann mal erklärt, dass ich gerne die Möglichkeit haben möchte, zu prüfen, ob das Knöllchen wirklich rechtens ist. Danach hab ich es per Post bekommen. Die Bearbeitungsgebühr ist ein Witz. Das kenn ich nur von Mietwagenfirmen (für die angemieteten Fahrzeuge), wo es aber in den AGB sicherlich drin steht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go502000-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ohadle):
WAs steht den dazu im Dienstwagenüberlassungsvertrag? Den es ja sicher gibt.
Gibt es einen Betriebsrat?


Es gibt beides nicht.
Auch im Arbeitsvertrag sind dazu keine Angaben gemacht.
Es wundert mich eigentlich auch das es keinen Betriebsrat gibt da unser Unternehmen 150-200 Mitarbeiter hat und es somit einen Betriebsrat geben muss. Aber da ich bislang nie Probleme mit dem Unternehmen hatte, hat mich dieses nicht weiter interessiert.

Ich danke Ihnen allen für die Antworten und werde mich wohl nun mit einem Anwalt in Verbindung setzen, damit ich meine Rechte wahrnehmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von go502000-59):
Es wundert mich eigentlich auch das es keinen Betriebsrat gibt da unser Unternehmen 150-200 Mitarbeiter hat und es somit einen Betriebsrat geben muss.


Wenn es einen geben soll, müssen die Arbeitnehmer einen gründen.
Der Arbeitgeber stellt den nicht zur Verfügung und wenn die Arbeitnehmer keinen Gründen, muss es auch keinen geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go502000-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah okay. Ich hatte es von meiner Schulzeit so in Erinnerung das es gesetzlich vorgeschrieben ist einen zu haben ab bestimmten Unternehmensgrößen. Aber dann habe ich mich wohl geirrt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen