CGZP - Kündigung durch Zeitarbeitsfirma

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
CGZP - Kündigung durch Zeitarbeitsfirma

nachdem ich einen Anwalt beauftragt habe, um meine Forderungen beim Arbeitsgericht geltend zu machen, erhielt ich durch meine Zeitarbeitsfirma eine Ergänzungsvereinbarung mit einem neuen Tarifvertrag mit der Bitte um Unterschrift. Nach Rücksprache mit meiner Anwältin sind wir so verblieben, diese nicht zu unterschreiben (Es lag ja auch kein Zwang vor). Nun habe ich vom Anwalt der gegnerischen Seite ein Schreiben erhalten ich möchte doch bitte die Ergänzungsvereinbarung unterschreiben sonst wird mir gekündigt (Änderungskündigung usw.). Da ich die Vereinbarung definitiv nicht unterschreiben werde, wird mir, so hat mir mein Teamleiter in meiner Einsatzfirma erzählt, gekündigt. Der hat das schon erfahren. Wem erging es genauso?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass Sie hier bezüglich der konreten Frage, ob es anderen Leiharbeitern auch so ergangen ist, viel Rückmeldung bekommen. Typischerweise unterschreiben (leider) Leiharbeiter alles, was Ihnen der Disponent unter die Nase hält. Wenn überhaupt, wird nach der Unterschrift gefragt, ob das jetzt ein Fehler war. Drohungen müssen da nach meinen Erfahrungen gar nicht ausgesprochen werden. Dazu kommt, dass die meisten Leiharbeiter die ersten 6 Monate der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes gar nicht überstehen oder befristete Verträge haben. Da hat man dann keine Verhandlungsposition und die Leihfirma kann fast alles durchsetzen.

Sie sollten also hart bleiben und nicht einvernehmlich unterschreiben. Erst bei einer Kündigung müssen Sie reagieren mit der Kündigungsschutzklage. Bei einer Änderungskündigung würde ich unter Vorbehalt annehmen und nach §2 KschG innerhalb von 3 Wochen die Änderungsschutzklage beim Gericht erheben. Aber Ihre Anwältin wird Ihnen das schon richtig erklären.
Im Übrigen gab es genau für diese Konstellation vor einigen Jahren ein BAG-Urteil, wo auch die Leihfirma einen LAN zur Unterschrift unter einen neuen AV zwingen wollte, als 2004 die "Umstellung" auf die Zwangs-tarifverträge anstand. (Hätte ich damals schon mehr übers Arbeitsrecht gewusst, dann hätte ich zu dem Zeitpunkt keinen geänderten AV bei der Leihfirma unterschrieben.)

http://lexetius.com/2006,774



Wenn die Leihfirma erst jetzt so einen Druck macht, dann haben die Wohl im letzten Jahr die Umstellung auf den neuen mehrgliedrigen AMP-TV verschlafen? Dann könnten Sie wohl auch für 2010 und bis zum jetzigen Tag EP einfordern? Läuft die Klage in die Richtung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Ergänzungsvereinbarung nicht unterschrieben, gemäß den Worten "Entweder ganz oder Gar nicht". Auch meine Anwältin hatte mir erzählt, sie hatte insgesamt 4 Mandanten die gegen die Zeitarbeitsfirma vorgehen wollten, ich aber die einzige bin, die es komplett durchzieht. Na wir werden sehen was passiert. Heute wäre mein Abgabetermin zur Unterschrift gewesen.

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