Hallo,
der CGZP ist nun definitiv nicht Tariffähig gewesen.
Ich habe auch unter diesen Tarif gearbeitet.
Das war vom 14.6.10 bis 1.9.11
7 Monate für 7,39€/Std und den Rest für 7,79€/Std
Im Monat durchschnittlich 190Std
Wie gehe ich da nun am geschicktesten vor um die Nachzahlung einzufordern?
Dabei gilt es die Differenz einzuholen die ohne Tarif in dem Betrieb den Festangestellten bezahlt wurde. Bsp: ich bekomme 7€, Festangestellte 10 ergibt 3€ Differenz
Sollte man das freundliche Gespräch suchen mit dem ehemaligen Zeitarbeitsunternehmen?
Oder lieber gleich ein Fachanwalt beauftragen? Oder aber mal bei den Sozialversicherungsträgern nachfragen da es ja dann auch um nicht gezahlte Steuern geht?
HIER DER BESCHLUß
lg^^
-- Editiert Johnny Bordelli am 01.06.2012 10:45
-- Editiert Johnny Bordelli am 01.06.2012 10:46
CGZP nun definitiv nicht Tariffähig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
der CGZP ist nun definitiv nicht Tariffähig gewesen.
Bei der jetzigen Entscheidung des BAG ging es darum, ob die CGZP auch vor dem 15.12.2010 tarifunfähig war. Absurderweise soll das nach der ersten Entscheidung offen geblieben sein.
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Ich habe auch unter diesen Tarif gearbeitet.
Wie lautet die wörtliche Klausel der Tarifinbezugnahme? Es gibt nicht den CGZP-Tarif, sondern gab einen CGZP-AMP-MTV bis ca. Ende 2009.
Anfang 2010 wurde dieser Manteltarifvertrag wegen des drohenden BAG--Urteils geändert und daraus ein mehrgliedriger MTV mit mehreren "christlichen" Gewerkschaften gebastelt (CGM, CGZP, etc.), analog dem Beispiel der DGB-Leiharbeittarifverträge.
Dieser neue MTV wurde bisher unterschiedlich rechtlich gewertet. Einige Gerichte haben die Tariffähigkeit abgesprochen, andere wiederum nicht. Es gibt dazu jedenfalls noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
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Wie gehe ich da nun am geschicktesten vor um die Nachzahlung einzufordern?
Sie sollten zuallererst in Ihren Arbeitsvertrag nachsehen, ob dort eine Ausschlussfrist vereinbart wurde.
Das ist das zweite grosse Hindernis an dem viele Leiharbeiter gescheitert sind. Auch dabei ist die bisherige Rechtsprechung völlig uneinheitlich.
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Sollte man das freundliche Gespräch suchen mit dem ehemaligen Zeitarbeitsunternehmen?
Das kann man natürlich immer probieren. Ich schätze aber, es ist Zeitverschwendung.
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Oder aber mal bei den Sozialversicherungsträgern nachfragen da es ja dann auch um nicht gezahlte Steuern geht?
Bei SV-Trägern geht es nicht um Steuern. Aber da könnte man in der Tat mal nachhaken.
Ich habe auch bei einer ZA-Firma von Juli 2010 bis Juni 2011 für 6,10€ als Staplerfahrer gearbeitet. Der Tarif war der AMP in Verbindung mit dem CGZP Tarif. Im April 2011 habe ich erst einen neuen AV mit BZA Tarif bekommen, ohne nennenswerte Lohnerhöhung. Im Entleihbetrieb haben die Staplerfahrer ca. 10€ bekommen. 3 Monate Ausschlussfrist stand im AV.Habe nicht geklagt, weil zu viel gesetzliche Unsicherheiten bestanden und keine RS-Versichergung vorhanden.Bei Sozialversicherungsträger nachfragen ist ne gute Idee, weil ich weiß noch immer nicht, ob der Klageweg sich jetzt lohnt, oder noch zu viel Risiko vorhanden ist.
Wo kann man da konkret noch mal nachfragen - weiß jemand näheres?
Gruß Altmärker
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Im April 2011 habe ich erst einen neuen AV mit BZA Tarif bekommen, ohne nennenswerte Lohnerhöhung.
Beim selben AG?
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3 Monate Ausschlussfrist stand im AV
Da kommt es drauf an, ob die Frist einzelvertraglich zusätzlich im AV vereinbart wurde oder ob es lediglich ein Verweis auf die tarifvertragliche Ausschlussfrist war, die meines Wissens ebenfalls 3 Monate betrug.
Da ist jedes einzelne Wort und Komma entscheidend.
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Wo kann man da konkret noch mal nachfragen - weiß jemand näheres?
Wegen was nachfragen? Sind Sie Gewerkschaftsmitglied?
Ja beim AG gearbeitet, ab April gabs dann unterste Lohngruppe BZA. Mit den Ausschlussfristen muss ich noch nachlesen.
Gewerkschaft bin ich erst seit Februar 2012. Hätte das schon eher machen sollen. Aber Auskünfte geben die bestimmt auch, auch wenns längere Zeit schon her ist.
Nachfragen, ob eine Klage noch machbar oder nicht.
Gruss altmärker
Hallo,
Sie liefern in Ihrer Fragestellung gleich die richtigen Überlegungen und auch die Bemerkungen einiger User empfinde ich als Folgerichtig.
Zunächst vorab:
Sie sollten sich darüber im klaren sein, dass die Zeitarbeitsfirma mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht freiwillig zahlen wird und sie daher die Hilfe eines Anwaltes zur Durchsetzung benötigen werden.
Ganz wichtig dabei ist und ich spreche aus eigener Erfahrung, dass Sie im MINDESTEN einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bemühen.
Leider ist allein damit auch noch nicht Qualität gewährleistet. Erkundigen Sie sich nach dem Leumund, fragen Sie im Bekanntenkreis nach oder zB bei einem Inkasso - Unternehmen!
Weiteres:
Ein User beschrieb ganz richtig, dass Sie zunächst einmal in Ihrem Arbeitsvertrag schauen sollten, was da zum Thema Tarifvertrag geregelt ist.
War die Firma Mitglied einer dem CGZP angeschlossenen Gewerkschaft, wie z.B. AMP oder hat die Firma lediglich gemäß AÜG diesen in Bezug genommen.
Weiterhin kommt es dann darauf an, was im Arbeitsvertrag oder in einer etwaigen nachträglichen Vereinbarung geregelt ist, welche "Version" in Bezug genommen wurde oder Gültigkeit haben soll.
Allein deswegen dürften schon ein Teil der Fachanwälte kaum noch in Frage kommen, da sie die Spezialitäten der Zeitarbeit nicht kennen.
Ich würde mir an Ihrer Stelle einen Fachanwalt suchen, welcher sich in diesem Thema (Arbeitnehmerüberlassung), aber auch im Thema der Entgeltabrechnung versteht, da eigentlich bei fast allen Abrechnungen der Zeitarbeitsfirmen sich Fehler finden, u.a. gern in Verbindung mit Feiertagen, Urlaub, Krankheit usw.
Evtl. kann es auch hilfreich sein, (ehemalige) Kollegen die da auch von betroffen sind zu befragen und beim Anwalt zu bündeln. Letztlich geht es um Geld und je mehr der Anwalt verdienen kann, desto größer die Motivation.
Weiterhin sollten Sie umgehend weitergehende Informationen besorgen, u. a. den Tarifvertrag jener Firmen, in welchen Sie eingesetzt waren. Sie sollten beweisen können, dass eine Lohndifferenz bestanden hat. Suchen Sie auch die "Einsatzanweisungen" zusammen, alles was sie je von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Versuchen Sie auch eine Kopie des Überlassungsvertrages zu erhalten oder beim Entleihbetrieb Einsicht zu nehmen, ggf. mit Hilfe des Betriebsrates. Hier können sich auch hilfreiche Informationen finden.
Wie gesagt und ich kann es nicht deutlich genug betonen: Im mindesten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
@Kalfaterer
Dem Beitrag kann ich mich nur anschliessen. Der Fachanwalt sollte sich unbedingt mit dem AÜG auskennen, sonst braucht man gar nicht erst anfangen.
Einzige Kritik von meiner Seite:
"War die Firma Mitglied einer dem CGZP angeschlossenen Gewerkschaft, wie z.B. AMP oder hat die Firma lediglich gemäß AÜG diesen in Bezug genommen. "
Der Betrieb kann natürlich kein Mitglied der Gewerkschafts sein, sondern maximal des AG-Verbandes AMP. Letztlich spielt das aber weniger eine Rolle, ob der AG Mitglied des AMP ist oder nicht. Bei den Leiharbeitern dürfte zu 99,99% keine Mitgliedschaft in der CGZP-Pseudogewerkschaft vorliegen.
Es gab vor Jahren mal ein Bericht, wo heraus kam, dass eine Leihfirmen (!) die LAN als Gewerkschaftsmitglieder geworben und auch jeden Monat Mitgliedsbeiträge an die CGZP abgeführt haben. Die LAN haben das gar nicht realisiert.
Danke für die hilfreichen Antworten.Als Laie merkt man da schon, dass man an seine Grenzen kommt und die Firmen nehmen einen einfach nicht so für voll, als wenn ein Anwalt schreibt , schon Erfahrungen gemacht. Ich wollte vom Entleiher wissen, was die Arbeiter für die Arbeit, die ich verrichtet habe bei ihm verdienen ( Vordrucke gabs im Internet). Keine Antwort erhalten seit 9 Monaten.
Danke und Gruß altmärker
quote:
Keine Antwort erhalten seit 9 Monaten.
Und was unternommen in der Zwischenzeit? Als Gewerkschaftsmitglied können Sie doch die Gewerkschaft in die Spur schicken.
Nein, noch nichts unternommen. Ich bin seit dieses Jahr erst in der Gewerkschaft und meine Zeit als Leiharbeiter liegt ja ein Jahr zurück. Rechtsschutzversichert war ich auch nicht und ein RA kostet Geld. Hätte ja das Geld investiert, wenn die gesetzlichen Grundlagen über Tarifunfähigkeit eindeutig gewesen wären, aber das war ja alles völlig schwammig. Manche Gerichte gaben Recht, manche nicht oder warteten noch auf eindeutigere Rechtssprechungen , jedenfalls was ich so im Internet regergiert hatte. Und bei 6.10€ Bruttoeinkommen überlegt man sich Geld zu investieren für ein Recht, was nicht eindeutig formuliert ist.
Die Gewerkschaft habe ich noch nicht gefragt, ob sie mir da Infos geben können oder den AMP Tarivvertrag mal durchsichten, so dass ich mit guter Gewissheit einen RA damit beauftragen kann.Ich bleib aber dran.
quote:
Die Gewerkschaft habe ich noch nicht gefragt, ob sie mir da Infos geben können oder den AMP Tarivvertrag mal durchsichten, so dass ich mit guter Gewissheit einen RA damit beauftragen kann.Ich bleib aber dran.
Dann machen Sie das mal. Die Gewerkschaft wird unter Umständen auch den Fall übernehmen. Kommt aber ein bischen auf die jeweilige Geschäftsstelle an.
Zumindest Rechtsberatung bekommt man bei der Gewerkschaft ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.
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Manche Gerichte gaben Recht, manche nicht oder warteten noch auf eindeutigere Rechtssprechungen ,
Das ist richtig. Die Arbeitsgerichte entscheiden zum einen sehr unterschiedlich, zum anderen kommt es wirklich auf die konkrete Forumilierung im Arbeitsvertrag an.
Dann hatten viele Arbeitsgerichte die Verfahren ausgesetzt, bis das BAG erneut entschieden hatte (war die CGZP von Anfang an nicht tariffähig) und diese Entscheidung ist jetzt endlich da. Insofern gäbe es keinen Grund mehr zum Aussetzen der Verfahren.
@altmärker:
Nicht sofort die Flinte ins Korn werfen, schon gar nicht wegen der Kosten! Ich könnte mir vorstellen, dass die Chancen für Sie gar nicht so schlecht stehen.
Zur Kostensituation:
Bsp.: Sie schreiben, Sie haben ca. 1 Jahr für den Entleiher gearbeitet und der Lohnunterschied betrug in etwa 4€/h, was ca. 8160€ in der Summe wären. Vereinfacht wären das als netto - Auszahlung ca. 4800€ (40% Abzüge).
Die Kosten für den Rechtsstreit belaufen sich hierbei insgesamt auf 3500€, wobei die Kosten des Anwalts der Gegenseite enthalten sind und jeder seinen Anwalt selber bezahlt. Die Kosten dürften sich demnach dann für Sie auf ca. 1900€ belaufen (Anwalt, Auslagen, Gerichstkosten etc) wenn eine Eingigung und damit die teurere Variante als Ergebnis steht und somit blieben immerhin noch 2900€! Weiterhin besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. (Vgl. auch http://www.anwaltseiten24.de/prozesskosten-arbeitsrecht.html)
Soviel zur Kostensituation
Was sie machen sollten:
1. Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen
2. Prozesskostenhilfe beantragen
3. Beweissicherung
Zu Pkt.3
Stellenbeschreibung:
Sie haben sich ja sicherlich beworben auf eine Anzeige. Diesen Text sollten Sie vorhalten, auch eine Anzeige des Entleihbetriebes kann hilfreich sein, denn darauf ergibt sich u.a. auch Kriteria zur Eingliederung in die Entgeltgruppe, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch gemacht wurde, mit der Folge, dass selbst wenn kein Equal - Payment Anwendung findet, sich allein hieraus eine Nachzahlung ergibt. Entleiher gruppieren sehr gern falsch ein, da "unproduktive" Zeiten nach der Entgeltgruppe abgerechnet werden (Freizeitausgleich, Krankheit, Urlaub). Weiterhin ist hier oftmals ein weiterer Hund begraben. Denn vor allem Krankheit aber auch Urlaub müssen so abgerechnet werden, als wenn Sie gearbeitet hätten und damit kämen auch Zuschläge und Zulagen in Frage. Bei Krankheit auch normal geleistete Überstunden. Allein aus diesem Umstand ergeben sich auch Nachzahlungen.
Arbeitsvertrag:
Ich vermute aufgrund des Wechsels von AMP zu BZA, dass die Inbezugnahme des AMP mit hoher Wahrscheinlichkeit auch falsch war, so dass für diesen Zeitraum durchaus Equal Payment zu erwarten ist. Beim BZA hört es sich durchaus so an, als wenn Sie falsch gruppiert wurden, denn das Führen eines Flurförderfahrzeugs erfordert allein eine Berechtigung die schon für sich im Widerspruch mit "einfachster" zu verrichtender Tätigkeit steht, welche keine Ausbildung erfordert.
Aus Erfahrung weiß ich, dass es den meisten Abrechnern und Disponenten enorm schwer fällt sich dem engeren Gerüst des BZA zu unterwerfen als es vorher mit der oftmals gelebten Willkür im AMP der Fall war. Von daher sind allein auch hier Fehler (zu Ihren Gunsten) zu erwarten. Das Prob ist halt, dass mit dem BZA ein "verstetigtes" Einkommen die Basis ist und beim AMP, wie beim IGZ auch, gern die mtl. regelmäßige (aber unterschiedliche) Arbeitszeit genommen wird, was allein zu Unregelmäßigkeiten im Arbeitszeitkonto führt.
Mir fällt noch mehr ein, aber das soll genügen um zu verdeutlichen, dass die Chancen für Sie und andere Zeitarbeitsnehmer gar nicht so schlecht stehen!
Aber wie gesagt, Sie brauchen im MINDESTEN einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und leider haben die meisten Anwälte wenig Plan von der Zeitwirtschaft und Entgeltabrechnung.
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Ja, Leiharbeit ist i.d.RegelArbeitskräftemissbrauch.Die Betriebe möchten Erfahrene Leute, die qualitativ gute Arbeit leisten, selbstständig arbeiten und mitdenken und dafür Hilfsarbeiterlohn zahlen. Bei mir wars so, dass ich in 3 Schichten gearbeitet habe; 5 Tage/ Woche. Nach 1 Monate hieß es, "Euch Leiharbeiter brauchen wir eigentlich nur am Wochenende". Und so arbeitete ich fast 1 Jahr lang 4 Tage / Woche, davon Samstags und Sontags a 12 Std. und das jedes Wochenende.
Mir wurde es zuviel,ist ja auch nicht rechtens, aber die ZA reagierte nicht. Ich beschwerte mich energischer und 4 Std. später war die Kündigung im Postkasten.Ich hatte bereits ne andere Arbeit in Aussicht, sonst wär eine Kündigungsschutzklage gelaufen.
Ich merke, dass ich bei dem Thema wieder richtig wütend werde und eigentlich nur Gerechtigkeit will.
Danke für die ungefähren Zahlen. Wenn es so ist,bekomme ich doch den Mut mich zu wehren.
Aber nun ist Wochenende, Blutdruck wieder runter fahren.
Gruss altmärker
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