CHEF HAT UNS GEKÜNDIGT!!!! HILFE!!!!

6. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
CHEF HAT UNS GEKÜNDIGT!!!! HILFE!!!!

Folgender sachverhalt: ich und mein freund sind seit mehreren jahren in einer zeitarbeitsfrma als maler angestellt,uns beiden wurde nun aus mängeln an aufträgen zum jahresende gekündigt(fristgerecht)ohne die sozialauswahl zu treffen.haben kündigungsschutzklage eingereicht,besteht die hoffnung auf ABFINDUNG??? freun uns wenn wir uns weiter helfen könnt! dankschön!!! :-)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo onkel, das kann man von hier aus nicht sagen. Vielleicht entscheidet das Gericht auch, dass ihr weiterbeschäftigt werden müsst, dann gibts keine Abfindung.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ihr habt doch schon alles erledigt, was gemacht werden muss? Was wollt ihr noch?

Wenn ihr nichts neues in Aussicht habt, meldet euch schon mal beim Arbeitsamt an.

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#3
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

aber für uns beide ist das unzumutbar(beleidung,drohung und körperverletzung seitens des chefs)haben wir aussichten??? danke

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Habt ihr Beweise für solcherart Vorwürfe? Wurde Anzeige gegen den Chef erstattet?

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#5
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

zeugen sind vorhanden aber anzeige wurde noch nicht erstattet! wollten uns gütlich einigen und eine aussergerichtliche abfindung fordern! ist das ok oder sollten wir anzeige erstatten???

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die Körperverletzung hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Keine Ahnung ob man sich da gütlich einigen kann. Mit eine Abfindung wegen dem Arbeitsverhältnis hat das ganze nichts zu tun.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Vorwürfe gegen den Arbeitgeber dürften wirklich kaum Einfluß auf die Kündigungsschutzklage haben.
Allein ob die Kündigung rechtens ist, ist da Thema.

Aber dr-hildebrandt.de:
Wenn vornherein und zweifelsfrei feststeht, dass die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, so können Sie in der Regel darauf bestehen, dass der Arbeitgeber die "Regelabfindung" zahlt. Denn er hat in diesem Fall ja keine Alternative, will er die Kündigung nicht zurücknehmen.

Umgekehrt wird es dann schwierig, die "Regelabfindung" zu bekommen, wenn die Erfolgsaussicht für Ihren Kündigungsschutzprozess nicht eindeutig prognostizierbar ist. Wenn zwar einiges dafür spricht, dass der Arbeitgeber mit seiner Kündigung an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, andererseits aber auch die Möglichkeit besteht, dass die Kündigung rechtswirksam ist, so hat der Arbeitgeber seinerseits die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung "zu drücken".

Wenn sich der Arbeitgeber zum Beispiel einigermaßen sicher ist, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, und wenn Sie Ihrerseits nicht ausschließen können, dass Sie den Prozess verlieren könnten, ist es oftmals vernünftiger, sich mit einer geringeren Abfindung zu begnügen, als das Risiko einzugehen, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und dann ganz mit leeren Händen dazustehen.

Hier würde ich doch einen Anwalt befragen. Eine Regelabfindung beträgt ein halbes Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

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#8
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

kann davon ausgehen das er sich dagegen wehrt! weil er mir gegenüber öfters erwähnt hat,das er mit mir nicht mehr zusammenarbeiten will,weil ich des öfteren beim kunde(einatzort) abgemeldet worden bin(mangels leistung)ich aber deswegen niemals abgemahnt worden bin! also hat er diesen verhalten ja akzeptiert! oder??? es gibt aber auch viele kunden die mit mir zufrieden waren und mich immer wieder bestellt haben,aber momentan leider keine aufträge für mich haben,was normal im winter(baubranche)ist. hab in den letzten 2 jahren in der winterzeit immer als produktionshelfer gearbeitet,hätte das auch dieses jahr wieder gemacht,aber es wurde mir nie angeboten,sondern gleich gekündigt!!!

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#9
 Von 
Corky77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
wenn der Chef wegen der schlechten Auftragslage gekündigt hat, ist keine vorherige Abmahnung Voraussetzung für eine Kündigung. Nur bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel abzumahnen, denn nur dann kann eine Abmahnung eine Warnfunktion haben, nach der sich der Arbeitnehmer anders verhalten soll.
Es kommt darauf an, aus welchen Gründen gekündigt wurde.
Ich denke nicht, dass die Vorwürfe wegen Körperverletzung usw. großen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben werden.

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#10
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

er hat die kündigung nicht schriftlich begründet nur mündlich! er sagte "ich muss dich kündigen weil ich keine arbeit mehr für dich hab.weil du so viele kunden versaut hast!"

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

In der Kündigung selbst muss der Grund nicht genannt werden. Aber vor Gericht muss der Arbeitgeber dann schon sagen was der Grund war. Und wenn er dich nur noch eingeschränkt einsetzen konnte (auf grund dessen, dass die Entleiher dich zurück geschickt haben), dann wirkt sich das nicht gerade positiv aus. Keiner weiß hier aus der Ferne warum dich dein AG deswegen nie abgemahnt hat. Oder hast du nur keine schriftlichen Abmahnungen dafür bekommen?

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#12
 Von 
onke*l2000
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

weder mündlich noch schriftlich! der letzte kunde hat mich abgemeldet weil ich krank geworden bin! aber es gibt ja auch noch genügend andere kunden die kein problem mit mir gehabt haben,aber ich denke er hat mich dort nicht hin geschickt weil die nicht gut zahlen und er somit nix verdient! hätte wie gesagt auch in der produktion gearbeitet(wie die letzten 2 jahre über winter)aber das hat er mir nicht angeboten! aber normal muss er doch mein fehlverhalten abmahnen? das hat er aber nicht getan!

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

onkel, es bringt jetzt nichts hier im Forum zu vermuten, was dein Arbeitgeber bei einer Klage so alles vor Gericht anbringen wird. Deine Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung kann hier auch keiner voraussagen. Insofern ist es deine Entscheidung, ob du klagst oder nicht.

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