Hallo Leute,
folgendes Problem: Seit dem 1.4.2011 arbeite ich in einem Callcenter. Die Bezahlung erfolgte laut Arbeitsvertrag am 15. des Folgemonats. Allerdings nur für den Zeitraum vom 1 - 31.1.11, die passende Abrechnung dazu gab es am 15.2.11.
Soweit so gut, das Gehalt für Januar erhielt ich am 18.2. auf mein Konto, das für Februar erst nach Drängen am 24.3.! (Ich war 14 Tage krankgeschrieben, und der Geschäftsführer sagte mir als ich ihn darauf ansprach, warum mein Geld nicht da wäre, meinte: Wenn mann so lange nicht da ist, kann man schon mal ein Gesicht vergessen...!
Am 14.4 hatten bis auf zwei Personen in der Firma alle (noch in der Firma beschäftigten) ihr Gehalt auf dem Konto. Als ich den Geschäftsführer am 15.4 darauf ansprach, bekam ich zum Feierabend meine Kündigung. Das Gehalt wird angeblich am Montag also am 18.4 überwiesen...!
Der andere Kollege, der auch die Kündigung bekommen hat (zwei Tage vor mir), hat bis jett auch noch kein Gehalt erhalten.
Damit ihr einen kleinen Einblick in die Firma bekommt, ein anderer Kollege bekam einen Aufhebungsvertrag, den er Unterschreiben musste. Als Alternative wurde ihm gesagt: "Entweder unterschreiben Sie oder Sie bekommen kein Geld. Das können Sie sich aussuchen!"
Was er aber nicht wusste, eine Kollegin die diesen Aufhebungsvertrag anfang April unterschrieben hate, bekam auch kein Geld.
Eine weitere Kollegin wurde im Februar fristlos gekündigt (wegen Krankheit) und wartet jetzt noch auf ihr Geld.
Am Mittwoch hatte eine Kollegin die Krankgeschrieben ist die fristlose Kündigung im Briefkasten.
Lt. Aussage des Chefs (Türke) werden Gesetzliche Feiertage nicht bezahlt. Und wem das nicht passt der kann ja gehen!
So, damit dürftet ihr einen kleinen Überblick über die Firma haben.
Meine Fragen lauten nun wie folgt: Wie komme ich am einfachsten an mein mir zustehendes Geld, es sind immerhin zwei Monatsgehälter, weil da die anderen Kollegen die gekündigt wurden ja auch kein Gehalt bekommen haben und wohl auch nicht bekommen werden.
Zum anderen: Was sagt das Gesetz dazu?
MFG
Rolf
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Call Center - kein Gehalt nach Kündigung
17. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2011 | 11:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Call Center - kein Gehalt nach Kündigung
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#1
Antwort vom 17. April 2011 | 11:54
Von
Status: Weiser (16480 Beiträge, 6197x hilfreich)
... du lieber himmel: was sagt denn wohl das gesetz dazu? für geleistete arbeit gibt es geld.nur mit 'einfach' wird es wohl nichts werden, nach allem, was du schreibst. wenn es kein geld gibt, muss man es einklagen. gleiches gilt für
/// ... "Entweder unterschreiben Sie oder Sie bekommen kein Geld. Das können Sie sich aussuchen!"
... die dritte alternative heißt ebenfalls: klagen.
zu den grundregeln des arbeitslebens gehört, sich nicht veralbern zu lassen.
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#2
Antwort vom 17. April 2011 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (114356 Beiträge, 38983x hilfreich)
quote:
Als ich den Geschäftsführer am 15.4 darauf ansprach, bekam ich zum Feierabend meine Kündigung.
Schriftlich? Wenn ja mit welcher Begründung?
quote:
es sind immerhin zwei Monatsgehälter,
Bis jetzt zählte ich nur das Märzgehalt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 17. April 2011 | 17:44
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2529x hilfreich)
Und in dem ganzen Laden ist nicht ein AN, der sich ännähernd mit den Grundlagen des Arbeitsrechts auskennt? Traurig.
quote:
Als ich den Geschäftsführer am 15.4 darauf ansprach, bekam ich zum Feierabend meine Kündigung.
Schriftlich? Zu wann? War im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart?
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