Hallo zusammen,
A arbeitet seit 3 Jahren beim Unternehmen B.
Jetzt ist bekannt geworden, dass B, welches zu Konzern C gehört, ausgegliedert (Carve-out) und verkauft werden soll.
Der Carve Out bzw. die komplette prozessuale Entflechtung von B zu C soll 4 bis 9 Monate vor dem Verkauf erfolgen.
Der Carve Out läuft so ab, dass A die Gesamtzeit in seinem Unternehmen B bleibt, da B eine Tochter von C ist und A einen Arbeitsvertrag mit B hat, muss A für den Carve Out/ die Entflechtung vor dem Verkauf nicht in eine neue Gesellschaft übergehen. Die Gesellschaft B ist ja bereits separat. Allerdings werden während des Carve Outs alle IT Systeme etc. entflochten, damit B als unabhängig von C fungieren kann.
A weiß, dass er bei einem Betriebsübergang widersprechen kann. A weiß ja noch nicht, an wen B verkauft wird.
Allerdings fragt sich A, ab wann es als Betriebsübergang gilt. Sobald B von C entflochten wird? Oder erst dann, wenn B von einem Unternehmen C gekauft wird? Auf Gesellschafts- und Eigentümerebene tut sich bis zum tatsächlichen Verkauf ja nichts.
Wenn A erst beim tatsächlichen Verkauf widersprechen kann, wäre das erst 4-9 Monate nach der IT-Entflechtung und der Kappung des internen Stellenmarktes, etc. möglich. Kann das rechtens sein?
Des Weiteren fragt sich A, ab wann die 1 Monatsfrist für den Wiederspruch beginnt. (Bereits seit der der offiziellen Bekanntgabe des Managements: „Übrigens B wird irgendwann sehr wahrscheinlich verkauft werden"?
Beste Grüße
Carve-Out ab wann Betriebsübergang?
19. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2023 | 20:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Carve-Out ab wann Betriebsübergang?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. November 2023 | 20:43
Von
Status: Unbeschreiblich (125833 Beiträge, 40542x hilfreich)
ZitatKann das rechtens sein? :
Klar, man lese § 613a BGB.
ZitatDes Weiteren fragt sich A, ab wann die 1 Monatsfrist für den Wiederspruch beginnt. :
Auch hier lese man § 613a BGB.
#2
Antwort vom 19. November 2023 | 20:44
Von
Status: Praktikant (973 Beiträge, 113x hilfreich)
ZitatA weiß, dass er bei einem Betriebsübergang widersprechen kann. A weiß ja noch nicht, an wen B verkauft wird. :
Wird es denn überhaupt einen Betriebsübergang geben?
Wenn die Firma B nur einen neuen Eigentümer bekommt und dieser die Firma B weiterführt gibt es für A keinen Betriebsübergang.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. November 2023 | 22:41
Von
Status: Legende (18235 Beiträge, 6685x hilfreich)
Der erste Halbsatz des § 613 a BGB beantwortet deine Fragen: Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, ....
#4
Antwort vom 20. November 2023 | 08:06
Von
Status: Lehrling (1511 Beiträge, 273x hilfreich)
Und? Was hilft das hier?ZitatDer erste Halbsatz des § 613 a BGB beantwortet deine Fragen: Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, .... :
Ich gehe davon aus, dass B eine GmbH ist und C Mehrheitsgesellschafterin oder Alleingesellschafterin von B ist. Verkauft C die Gesellschaftsanteile an einen Dritten, kommt § 613a NICHT zum tragen. B als GmbH behält ihre eigene Rechtspersönlichkeit, für den Mitarbeiter von B ändert sich nichts.
Und jetzt?
Schon
280.467
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten