Chef bestätigt Kündigung nicht!!!

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
KittyKat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)
Chef bestätigt Kündigung nicht!!!

Hallo,

mein Mann hat heute seinem Chef die Kündigung übergeben. Er hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Er hat zum 15.12.08 gekündigt. Jetzt will der Arbeitgeber die Kündigung nicht bestätigen bevor er den Stundennachweis geprüft und berichtigt hat. Im Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 8 Std. am Tag vereinbart. An manchen Tagen war mein Mann mangels Arbeit zu Hause. Diese Tage will der Chef jetzt nicht anerkennen. Darf er das? Was wenn der Arbeitgeber jetzt länger für "seine" Prüfung braucht, so das der 15.12. nicht mehr eingehalten werden kann?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!

LG, KittyKat




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Die Kündigung muss/brauch der Chef nicht bestätigen - es ist eine einseitige Willenserklärung, der sich der Chef zu beugen hat. Die Annahme der Kündigung darf er nicht verweigern bzw. wenn er es tut, macht er sich schadensersatzpflichtig. Wenn es für die Übergabe keine Zeugen gibt, dann zur Sicherheit nochmal per Einschreiben hinterher. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich(!) mit Unterschrift und nachweisbar erfolgt.

"Im Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 8 Std. am Tag vereinbart. [...] Diese Tage will der Chef jetzt nicht anerkennen. Darf er das?"
Wenn das so per Vertrag (bzw. auch Tarifvertrag und dergleichen) vereinbart ist, dann kann der Chef rechnen wie er will: er hätte Arbeit bereitstellen müssen. Hat er das nicht getan: Pech für Chef - maximal noch entsprechende Anrechnung bei Urlaubstagen, wenn überhaupt (kritisch zu sehen). Anders sieht es aus, wenn im Vertrag irgendwas mit flexible Arbeitszeiten o.ä. steht, dann müsste man nochmal schauen.

"Was wenn der Arbeitgeber jetzt länger für "seine" Prüfung braucht, so das der 15.12. nicht mehr eingehalten werden kann? "
Unrelevant. Der 15.12. gilt, wenn Übergabe der Kündigung nachweisbar.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KittyKat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

@ ah_xy - vielen lieben Dank! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KittyKat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo

Im Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 7.00 - 16.00 Uhr geregelt und kein Stundenlohn sondern nur Gehalt,
Ich habe ein paar Tage dabei wo ich nicht Arbeiten war weil mein Chef keine Arbeit für mich hatte ich solte mich aber bereit halten im fall das doch noch Arbeit kommt ( zuhause ). Kann er mir die Tage vom Urlaub oder den Überstunden abziehen? Weil es ist doch nicht mein Problem wenn keine Arbeit da ist, oder?

Muß ich Urlaub machen wenn der Chef das will ( wir sind ein zwei mann Betrieb )
oder wenn er Urlaub macht?

Vielen Dank

13x Hilfreiche Antwort

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