Chef droht; Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef droht; Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Hallo,

bitte um Lösung folgender, fiktiver Probleme.

Arbeitnehmer ist seit Anfang 2006 bei einem kleinen Betrieb, unter fünf Mitarbeiter, beschäftigt und hat einen Vollzeitvertrag.
Nach ca. zwei Monaten geht der Arbeitnehmer auf das Abendgymnasium, Chef kündigt ihm jedoch nicht, und lässt ihn täglich 3,5 Std. arbeiten, es wird kein neuer Vertrag geschlossen, der alte bleibt bestehen.

Arbeitnehmer kommt zwar des öffteren viel zu spät, arbeitet die Zeit jedoch immer nach und erfüllt die ihm zugetragene Arbeit.
Es gab auch nie eine schriftliche Abmahnung, jedoch mündliche Warnungen mit den Zusätzen, "so geht das nicht weiter", "das können sie nicht machen" etc.

Der Chef sagt nun dem Arbeitnehmer am 01.10.2007, dass sich der Arbeitnehmer aussuchen könne, ob er ihm fristlos kündigen solle, oder ob sie einen Aufhebungsvertrag schließen sollen, oder ob ihm eine zurückdatierte Kündigung lieber wäre.
Chef könne, so sagt er, den Arbeitnehmer aufgrund seiner Verspätungen fristlos kündigen und er habe ohnehin einen Vollzeitvertrag, den der Arbeitnehmer nicht erfülle.

Arbeitnehmer bittet um eine Bedenkfrist von einem Tag und arbeitet noch an diesem 01.10.2007 und bittet den Arbeitgeber am nächsten Tag um eine ordentliche Kündigung zum Monatsende, bekommt jedoch nur 14 Tage und das Angebot eine zurückdatierte, ordentliche Kündigung zu erhalten.

Arbeitnehmer möchte nun Bafög beantragen.
Ausserdem hätte er auch unter diesen Bedingungen schlechte Karten beim Arbeitsamt, da er sich innerhalb von drei Werk oder Kalender-Tagen hätte beim Arbeitsamt melden müssen.

Arbeitnehmer wird am 04.10.2007 bei seinem Chef wieder vorsprechen, und ihn bitten, den Arbeitnehmer bis zum Ende des Monats zu besschäftigen und ohne Bezahlung zu beurlauben. Urlaubsanspruch ist laut seinem Vollzeitvertrag 20 Tage.
10 Tage hat er bereits verbraucht, die ihm seiner Meinung nach zustehen, da er nur Teilzeitkraft ist.

Arbeitnehmer möchte die Sache nicht gerichtlich lösen, hätte er aber gute Karten, wenn er die mündlichen Verwarnungen leugnet?
Was kann man dem Arbeitnehmer sonst noch empfehlen, um möglichst ohne Ärger aus der Sache herauszukommen?


Vielen Dank für Ihre Hilfe bei diesem "fiktiven" Problem.

QWERT80




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

... mündliche verwarnungen ersetzen keine abmahnung - die firma wird sich schwer tun mit der begründung einer fristlosen und wohl auch mit einer fristgerechten kündigung. problem allerdings ist die geringe zahl an beschäftgten.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
die firma wird sich schwer tun mit der begründung einer fristlosen und wohl auch mit einer fristgerechten kündigung.


Mit ner fristlosen vielleicht, aber mit ner fristgerechten Kündigung nicht. Der AN hat keinen Kündigungsschutz.

@QWERT80 Was war denn bezüglich der zu arbeitenden Stunden vereinbart - besonders für die Zeit des Besuchs des Abendgymnasiums (nicht nur von der Menge her, sondern auch von der Lage)?

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#3
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Es war nichts konkretes vereinbart, der Chef hat hingenommen, dass der Arbeitnehmer um 10:00 seine Arbeit aufnimmt, wie alle anderen im Betrieb und leider um 13:30 Uhr gehen muss, da sein Unterricht um 14:00 Uhr beginnt.

Gegen eine fristgerechte Kündigung hat der Arbeitnehmer nichts einzuwenden, aber auf die Spekulationen des Chefs lässt er sich nur widerwillig ein, welches Argument kann er dem Chef entgegenbringen, wenn dieser eine Beschäftigung bis zum Monatsende nicht akzeptieren möchte?

Es gibt sogenannte Partnerunternehmen in New York, London, Wien, Paris, Hong Kong, etc.
Andere Arbeitnehmer erhalten ihr Ghalt aus London, dieser Arbeitnehmer erhält momentan als Einziger seinen lohn direkt vom Chef überwiesen.

QWERT80

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Es gibt sogenannte Partnerunternehmen in New York, London, Wien, Paris, Hong Kong, etc.


Das besagt nichts über die rechtliche Zusammengehörigkeit.

Für mich ist nicht erkennbar (oder hab ich was überlesen?), was der AN nun für ne Kündigung bekommen hat. Bis jetzt scheint das Arbeitsverhältnis noch nicht mal gekündigt zu sein.

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#5
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Arbeitnehmer wurde bis dato nicht gekündigt.
Jedoch hat Chef ihm gestern zugesagt, ihn noch 14 Tage zu beschäftigen.

Muss Arbeitnehmer Drohung einer fristlosen Kündigung ernst nehmen?
Was kann Arbeitnehmer morgen dem Chef entgegenbringen, bis jetzt hat er weitergearbeitet, als sei nichts gewesen.

Kann man Drohungen da noch ernst nehmen, außer fristgerechte Kündigung?

QWERT80

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Wir wissen nicht, ob der AN diesen Chef ernst nehmen kann (woher sollte das auch hier jemand wissen, der diesen Chef gar nicht kennt?).

Solange es keine schriftliche Kündigung gibt, ist das gleichbedautend mit gar keine Kündigung. Unterschreiben muss man nichts (und sollte man auch nicht).

Abwarten was morgen geschieht. Wir können es nicht voraussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Arbeitnehmer wird morgen versuchen Chef zu überzeugen, dass die Beschäftigung fristgerecht zu kündigen sei und auf Wunsch unbezahlter Urlaub akzeptiert wird.

Danke nochmal für die Hilfe und das Selbstvertrauen, das hier wieder aufgebaut wurde.

Ich werde möglichst morgen hier berichten, wie sich der fiktive Fall weiterentwickelt hat.

Danke,
Qwert80

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ja, berichte mal wie es weiter ging.

Und nochmal wärmstens ans Herz gelegt: <font color=red>Nichts unterschreiben!!! </font>

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#9
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der fiktive Fall hat sich folgenderweise entwickelt:

Arbeitnehmer hat Chef angelogen, dass er beim Arbeitsamt war, und erklärt, dass er unter diesen Umständen auf jeden Fall eine Sperre von über 12 Wochen bekäme, da er theoretisch schon in der dritten Woche mit der Arbeitslosenmeldung überfällig sei.
Chef reagierte mit Fassungslosigkeit.
Daraufhin hat Arbetinehmer digebeten, die Beschäftigung bis zum Ende des Monats laufen zu lassen und ihn für zwei Wochen unbezahlt zu beurlauben.
Arbeitnehmer hat Chef noch erklärt, dass, da sie kurzfristig 5 Feste Mitarbeiter im Betrieb sind, Kündigungsschutz bestünde, der Arbeitnehmer diesen aber nicht beanspruchen wolle, da er lieber in guten Zeiten den Betrieb verlassen möchte.
Chef war aufgrund beider Erklärungen einsichtig und hat den Wunsch eines Kündigungsschreibens bis spätestens morgen abgenickt.
Auf die Frage ob man das mit dem Arbeitszeugnis noch später regeln könne, reagierte er ebenfalls mit abnicken, und der Meinung des Arbeitnehmers nach, sehr arglos.

Ich möchte mich nun ganz herzlich bedanken für die Hilfe, die dieser arme Arbeitnehmer im Forum erhalten hat. :)

Grüße,
QWERT80

Postscriptum: Wegen eines Arbeitszeugnisses für unseren fiktiven Arbeitnehmer werde ich vorerst das Netz bemühen und hier dann eine Anfrage stellen, ob dem Arbeitnehmer zu empfehlen sei, dieses Arbeitszeugnis dem Chef zum unterschreiben vorzulegen.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ich kann nicht glauben, was ich da lese.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
QWERT80
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum denn? :???:

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