Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin schon eine Weile in dem Unternehmen beschäftigt. Mein Chef will aber dass ich kündige. Wenn ich nicht bis zum Ende des Jahres kündige, droht er mir an, dass es mir "nicht gut ergehen wird" und ich in dem Unternehmen "das nicht heil überstehen werde".
Er formuliert nicht explizit, dass er mich zusammenschlagen wird, aber genau das meint er. Solange er mir nicht schriftlich gibt, dass er mich zusammenschlagen wird, wenn ich nicht kündige, kann ich mich vermutlich nicht dagegen wehren. Einfach weil ich's nicht beweisen kann. In einem Prozess würde er ja sicherlich nicht zugeben, sowas mehrfach zu mir gesagt zu haben. Allerdings hat ihn schon einmal vor zwei Jahren ein Kollege angezeigt, weil er diesen geschlagen hätte. Der Kollege hat darauf hin dann sofort von selbst gekündigt und meinen Chef angezeigt. Wie das weitergegangen ist, weiß ich jedoch nicht.
Ich habe ihm einen Auflösungsvertrag mit Abfindung angeboten, aber eine Abfindung will er auf keinen Fall zahlen, das lehnt er rigoros ab.
Er hat mir auch schon gedroht, dass ich es nicht wagen soll, juristisch gegen ihn vorzugehen, da er weiß wo ich (und meine Familie) wohnt.
Ich will aber nicht kündigen, ohne dass ich einen neuen Job habe. Ich suche zwar schon, habe aber bislang nichts gefunden. Es könnte noch eine Weile dauern bis ich was finde. Wenn ich jetzt kündige, bin ich außerdem 3 Monate für Arbeitslosengeld gesperrt. Das kann ich mir gar nicht leisten. Ich bin so verzweifelt...
Chef droht mir Gewalt an
Du solltest unbedingt Gesprächsnotizen fertigen von solchen 'Unterhaltungen', so gut es geht im Wortlaut, Beschreibung der Situation, der Randbedingungen, etwaige Zeugen. Solche Gedächnisprotokolle beweisen im strengen Sinne nicht wirklich, aber mit der Zeit gibt es doch ein Profil.
Erst einmal ist 'Zusammenschlagen' eine Deutung dessen, was er tatsächlich sagt - das Gesagte lädt zu mancherlei Deutung ein und der Möglichkeiten, dass es einem anderen schlecht geht, gibt es mehrere.
Wenn es dazu käme, wäre das eine Straftat, und du hättest was Eindeutiges an der Hand - das kann eigentlich nicht im Sinn deines Chef liegen. Drohungen haben den Zweck, jemanden gefügig zu machen, ohne das Angedrohte einzusetzen.
Gewalt gegen dich würde dich zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Wenn ich fristlos kündigen würde, weil er mich geschlagen hat, dann hat er alles erreicht was er will: Ich bin weg, bin arbeitslos, habe kein Einkomme mehr und bin 3 Monate für Arbeitslosengeld gesperrt. Dazu kommt, dass in meinem Arbeitszeugnis stehen wird, dass ich mitten im Monat zu einem "komischen" Datum gegangen bin, und das sieht halt für andere Arbeitgeber immer schlecht aus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :und bin 3 Monate für Arbeitslosengeld gesperrt.
Wenn du wegen einem solchen schwerwiegenden ygrund kündigst, wird das ALG1 nicht gesperrt.
Kein AN muss Gewalt über sich ergehen lassen.
Zitat :Dazu kommt, dass in meinem Arbeitszeugnis stehen wird, dass ich mitten im Monat zu einem "komischen" Datum gegangen bin, und das sieht halt für andere Arbeitgeber immer schlecht aus.
Manchmal wundere ich mich, welch komische Gedanken man sich macht.
Ich hätte bei einem solchen Chef (wenn es denn tatsächlich eintreten sollte, dass er dir Gewalt antut und du deswegen kündigst) keinerlei Bedenken, ebendiese Vorkommnisse in Bewerbungsgesprächen zu erwähnen, um das krumme Austrittsdatum zu verargumentieren
Zitat :Ich hätte bei einem solchen Chef (wenn es denn tatsächlich eintreten sollte, dass er dir Gewalt antut und du deswegen kündigst) keinerlei Bedenken, ebendiese Vorkommnisse in Bewerbungsgesprächen zu erwähnen, um das krumme Austrittsdatum zu verargumentieren
genauso ist es.
Zitat :Wenn ich fristlos kündigen würde, weil er mich geschlagen hat, dann hat er alles erreicht was er will:
Und du würdest weiter arbeiten wollen bei einem Kerl, der dich schlägt? :
Ansonsten: Die Erwähnung der Möglichkeit zur Fristlosen bedeutet mitnichten eine Empfehlung.
Wenn der Typ dich schlägt und du es anzeigst usw., scheint mir die Chance groß, dass seine Tage in der Firma gezählt sind.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten