Ich arbeite seit 2024 aus dem Home-Office in Deutschland für eine Schweizer Firma. Der Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor.
Mein Chef hat mich nun zum zweiten mal mündlich in einem Zoom-Gespräch entlassen, weil er der Meinung ist, dass ich nicht überzeuge und die Zusammenarbeit für ihn keinen Sinn mehr macht. Bis heute habe ich keine formelle Kündigung in Schriftform oder eine schriftliche Abmahnung erhalten. Alles nur in Zoom Calls oder per Whatsapp. Er sagt "Hier in der Schweiz laufen die Dinge anders. Ich habe dich vor 7 Monaten gekündigt und zahle dir gerade dein Gehalt nur noch, weil du Vater geworde bist. Ich könnte dich jederzeit fristlos kündigen und die Gehaltszahlung einstellen - viel Spaß, dich mit meinen Top-Anwälten herumzuschlagen."
Ich wurde auch erst nach 7 Monaten bei der Sozialversicherung angemeldet. Gehalt wird mal zu früh, mal zu spät bezahlt. Lohnsteuer kann angeblich nicht abgeführt werden, seit Januar diesen ah
Er teilt mir damit mit, dass unser gesamter Arbeitsvertrag für ihn nicht gilt und ich auf sein Wohlwollen angewiesen sei. Wenn ich etwas einfordern möchte, könne ich das nur über den Rechtsweg.
Würde das für eine fristlose Kündigung meinerseits reichen?
Chef erpresst mit fristloser Kündigung
19. Mai 2025
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Frage vom 19. Mai 2025 | 16:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef erpresst mit fristloser Kündigung
#1
Antwort vom 19. Mai 2025 | 16:19
Von
Status: Student (2066 Beiträge, 411x hilfreich)
Arbeitsvertrag nach deutschem oder nach schweizer Recht?
#2
Antwort vom 19. Mai 2025 | 19:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Arbeitsvertrag nach deutschem oder nach schweizer Recht?
Ist im Arbeitsvertrag nicht konkret festgelegt. Da mein gewöhnlicher Arbeitsplatz in Deutschland ist, sollte deutsches Recht gelten, oder ist das falsch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Mai 2025 | 11:13
Von
Status: Legende (19944 Beiträge, 7235x hilfreich)
Zitat :Er teilt mir damit mit, dass unser gesamter Arbeitsvertrag für ihn nicht gilt und ich auf sein Wohlwollen angewiesen sei. Wenn ich etwas einfordern möchte, könne ich das nur über den Rechtsweg.
Satz 1 ist sicher Quatsch.
Satz 2 trifft freilich irgendwie zu.
Dass du nicht länger dort arbeiten möchtest, ist gut zu verstehen.
Einerseits: Was hindert dich an fristgerechter Kündigung?
Andererseits: Was fürchtest du, wenn du es mit der fristlosen versuchst?
#4
Antwort vom 21. Mai 2025 | 15:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Einerseits: Was hindert dich an fristgerechter Kündigung?
In meiner letzten Kündigungsfrist wurde ich mit so viel Arbeit überhäuft und für niedere Tätigkeiten ausgenutzt, dass ich kaum mehr laufen konnte. Zudem würde mein Chef in dieser Zeit versuchen, alles Knowhow aus mir herauszusaugen. Und das sehe ich nicht ein. Er hat mir immer große Reden gehalten, wie unwichtig und ersetzbar ist sei und dass er den Laden auch ganz alleine schmeißen könnte.
Seit Monaten hänge ich in der Schwebe und habe keine wirkliche Perspektive, das geht nicht nur auf die Gesundheit von mir, sondern auch meiner Frau. Ich will so schnell wie möglich raus.
Zitat :Andererseits: Was fürchtest du, wenn du es mit der fristlosen versuchst?
Dass mein Chef diese nicht akzeptiert oder rechtlich dagegen vorgeht. Dass ich einen ungewollten Rechtstreit mit evtl. hohen Kosten verursache, den ich nicht führen will und kann.
#5
Antwort vom 21. Mai 2025 | 16:23
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 16x hilfreich)
Aber ihr Chef scheint sie doch auch nicht zu wollen..da sollte eine Kündigung doch gut ankommen.
Aber gilt nicht schweizer Recht?
Im Arbeitsvertrag ist in der Regel angegeben, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn nicht, genügt eine mündliche Kündigung. (gem. https://www.ch.ch/de/arbeit/kundigung-arbeitsvertrag/#kundigungsschreiben-form-inhalt-vorlage)
#6
Antwort vom 21. Mai 2025 | 17:14
Von
Status: Junior-Partner (5910 Beiträge, 2607x hilfreich)
Zitat :In meiner letzten Kündigungsfrist wurde ich mit so viel Arbeit überhäuft und für niedere Tätigkeiten ausgenutzt, dass ich kaum mehr laufen konnte.
Wie oft hast du da denn schon gekündigt?
Zitat :Zudem würde mein Chef in dieser Zeit versuchen, alles Knowhow aus mir herauszusaugen. Und das sehe ich nicht ein.
Dann gebe es ihm nicht.
Zitat :Seit Monaten hänge ich in der Schwebe und habe keine wirkliche Perspektive, das geht nicht nur auf die Gesundheit von mir, sondern auch meiner Frau. Ich will so schnell wie möglich raus.
Interessant ist, das trotzdem das Ergebnis deiner Abwägung zwischen regulärer Kündigung und fristloser Kündigung ist, dass du lieber gar nicht kündigst, sondern den Mist noch weiter mit machst.
Zitat :Er teilt mir damit mit, dass unser gesamter Arbeitsvertrag für ihn nicht gilt und ich auf sein Wohlwollen angewiesen sei. Wenn ich etwas einfordern möchte, könne ich das nur über den Rechtsweg.
hast du das schriftlich? Dann bestätige ihm doch einfach seine Ansicht, dass der Arbeitsvertrag nicht gilt. Damit schuldest du keine Arbeitskraft mehr.
#7
Antwort vom 22. Mai 2025 | 00:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Im Arbeitsvertrag ist in der Regel angegeben, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn nicht, genügt eine mündliche Kündigung. (gem. https://www.ch.ch/de/arbeit/kundigung-arbeitsvertrag/#kundigungsschreiben-form-inhalt-vorlage)
Ja, in dem Arbeitsvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben. Dazu gab es nur den Kommentar, dass er einfach aufhören könne, mein Gehalt zu zahlen und ich es dann einklagen müsste.
Zitat :Wie oft hast du da denn schon gekündigt?
Das war ein anderer Arbeitgeber. Bei meiner jetztigen Stelle wurde ich zweimal mündlich gekündigt, aber immer lief alles weiter.
Zitat :Interessant ist, das trotzdem das Ergebnis deiner Abwägung zwischen regulärer Kündigung und fristloser Kündigung ist, dass du lieber gar nicht kündigst, sondern den Mist noch weiter mit machst.
Die zweite Kündigung war erst vor wenigen Wochen. Da nach der ersten mündlichen Kündigung alles weiterlief, wirkte es für mich, als wäre es nur eine Drohgebärde gewesen.
Zitat :hast du das schriftlich? Dann bestätige ihm doch einfach seine Ansicht, dass der Arbeitsvertrag nicht gilt. Damit schuldest du keine Arbeitskraft mehr.
Ja, wir nehmen die Gespräche in der Firma in der Regel auf.
#8
Antwort vom 22. Mai 2025 | 08:44
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 16x hilfreich)
Dann ist das Gerede um mündliche Kündigungen doch obsolet...Zitat :Ja, in dem Arbeitsvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben.
#9
Antwort vom 22. Mai 2025 | 08:46
Von
Status: Legende (19944 Beiträge, 7235x hilfreich)
Felius eiert herum, wo eine Entscheidung fällig wäre.
#10
Antwort vom 22. Mai 2025 | 09:00
Von
Status: Unparteiischer (9594 Beiträge, 2033x hilfreich)
Zitat :Felius eiert herum, wo eine Entscheidung fällig wäre.
Richtig. Ich würde von mir aus kündigen. Und wenn man Angst hat, mit Arbeit überlastet zu werden: Resturlaub nehmen und nur die Dinge machen die schaffbar sind
#11
Antwort vom 22. Mai 2025 | 11:20
Von
Status: Philosoph (12778 Beiträge, 4606x hilfreich)
Zitat :Dazu gab es nur den Kommentar, dass er einfach aufhören könne, mein Gehalt zu zahlen und ich es dann einklagen müsste.
Wo ist da eigentlich das Problem?
Auch der werte Herr Arbeitgeber, bzw. dessen Top Anwälte können das Schweizer Arbeitsrecht nicht nach ihren Wünschen gestalten bzw. auslegen, ohne dass sie damit vor Gericht auf die Nase fallen würden.
Und Klagen vor dem Arbeitsgericht sind auch in der Schweiz, bis zu einem Streitwert von 30.000 Franken kostenlos.
Der große Unterschied zwischen Schweizer und Deutschen Arbeitsrecht liegt darin, dass auch bei einer erwiesenen ungerechtfertigten Kündigung, eine Weiterbeschäftigung nicht eingeklagt werden kann.
Es geht im Prozess dann lediglich um die Frage der Entschädigung, was Dir durchaus Recht sein dürfte.
Und p.s, wenn auch hier aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen nicht zutreffend, In der Schweiz ist eine mündliche Kündigung durchaus möglich.
-- Editiert von User am 22. Mai 2025 11:25
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