Chef hält sich nicht an Vereinbarung(en).

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef hält sich nicht an Vereinbarung(en).

Grüße zusammen,

ich arbeite als Tierpfleger bei einem e.V.. Der Arbeitsvertrag sieht 130 Stunden im Monat vor.
Zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses wurde mir ein gewisses "soll" an Arbeit zugeteilt,
Genauer gesagt ein Drittel aller Käfige saubermachen und einen Teil des Geländes reinigen.
Dazu sei gesagt, wir waren zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses 3 Leute, die sich um die Tiere kümmern -
eine Kollegin, ein Azubi und ich. Besagte Kollegin hatte immer die Fütterung der Tiere morgens und mittags übernommen,
ich habe dies lediglich getan, wenn die Kollegin Urlaub hatte oder krank war, sowie jeden 2. Samstag (sie und ich
hatten Samstags abwechselnd frei).

Irgendwann kam bei mir die Routine und ich wurde schneller fertig mit meiner Arbeit, so dass ich auf vielleicht 100 Stunden im Monat kam. Habe mich dann mit dem Vorstandsvorsitzenden zusammengesetzt und ihm erläutert, dass ich nicht auf meine Stunden komme und gefragt, wie wir das handhaben wollen. Er meinte kein Problem, mach einfach deine Arbeit und du kriegst
deine 130 Stunden ausgezahlt. Da meine Kollegin des öfteren krank war/ist, habe ich oft (sehr oft, in einem Jahr war sie teilweise 12-14 Wochen krank) ihr Pensum an Arbeit mit übernommen, und kam so teilweise auf Überstunden, die ich dann abgefeiert habe. Soweit so gut, das Verhältnis zum Chef war freundschaftlich und funktionierte auf einer Ebene von geben und nehmen.

Da die Vorstandstätigkeit - zumindest bei uns - auf ehrenamtlicher Ebene passiert, und alle Mitglieder auch anderweitig beruflich eingebunden sind, hat der Chef irgendwann aus Zeitgründen aufgehört und ich hatte einen neuen Ansprechpartner.

Einige Monate darauf wurde meine Arbeitskollegin krank, was bis heute der Fall ist. Ich habe einen Monat lang quasi alleine (wir haben mittlerweile einen neuen Azubi, der in dem Monat kaum da war) den Betrieb geschmissen. Habe mich physisch dadurch ziemlich kaputt gemacht, war dann im Folgemonat 3 Wochen krankgeschrieben. Habe mich dann einen Tag bevor meine Krankmeldung auslief mit dem Chef getroffen und ihm meine Bedenken geäußert - dass ich in dem Manier aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann und es auch nicht einsehe für zwei oder drei zu arbeiten. Er zeigte sich verständnisvoll und Versprach eine Änderung der Bedingungen. Fragte mich, ob es okay für mich wäre, 4 oder 5 Stunden zu arbeiten - was ich bejahte.

Nun hat er seiner Frau das erstellen von Arbeitsplänen übertragen, er selbst ist kaum bis gar nicht erreichbar (war er schon vorher nicht - hatte mich auch 3 oder 4 mal einfach versetzt, als wir uns treffen wollten um betriebsinterne Dinge zu besprechen - ohne abzusagen, kam einfach nicht und war auch nicht erreichbar). So erhalte ich nun Arbeitsplände für die nächsten Paar Wochen, in denen ich sowohl für die Morgen- als auch für die Mittagsfütterung zugeteilt bin - zwischen diesen liegen ca. 5 1/2 Stunden, und die Mittagsfütterung an sich dauert ca. eine halbe Stunde. Auch der Ausmaß der Käfige, die ich reinigen soll, ist von einem Drittel auf die Hälfte der gesamten Käfige gestiegen. Dadurch komme ich auf Arbeitszeiten von 7 - 8 Stunden am Tag. Besagte Kollegin, die dies sonst immer gemacht hat, ist für unbestimmte Zeit krankgeschrieben und geht dieses Jahr in Rente.

Es wird also einfach etwas vollkommen anderes durchgezogen, als (mündlich) vereinbart wurde.
Ich bin so weit, dass ich verstehe, dass ein geben und nehmen nicht mehr funktioniert.
Mein Hausarzt hat mir empfohlen, auf ärztlichen Rat fristlos zu kündigen, was ich aber ungern tun würde,
da ich meinen Job im Grunde sehr mag.

Nun meine Fragen:
1. Ist es rechtens, mein Arbeitspensum oder mein "soll" ohne mein Einverständnis derart anzuheben, insbesondere in Anbetracht meiner Gesundheitlichen Situation? Kann ich da was tun?
2. Ist eine mündliche Vereinbarung mit dem Chef für ihn in irgendeinerweise bindend? Ich fühle mich ehrlich gesagt verarscht und fast schon gemobbt. Kann teilweise Nachts nicht schlafen (wie heute Nacht zum Beispiel), weil ich mir ausgebeutet und machtlos vorkomme.

Welche Möglichkeiten seht Ihr für mich und welches Vorgehen wäre weiterhin empfehlenswert?
Ich danke im Voraus und entschuldige mich für den wall of text

-- Editier von ShadyJedi am 06.02.2017 03:52

-- Editier von ShadyJedi am 06.02.2017 04:03

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du hast einen Vertrag über 130 h/mon.
Im Rahmen deiner Qualifikation kannst und musst du Arbeiten machen, die man dir überträgt.
Verlangen kann dein AG von dir Arbeit mittlerer Güte.
Nicht verlangen kann er, dass du 'für Drei' schaffst, bis zur physischen Erschöpfung arbeitest u. dergl.
Nicht verpflichtet bist du, den Betrieb aufrecht zu erhalten, wenn andere ausfallen.
Wohl aber kannst/solltest/musst du Überlastung deinen Chefs zur Kenntnis bringen.

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#2
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, blaubär, für Deine Antwort. Dies hilft mir enorm.

An einem ganz konkreten Beispiel wüsste ich gerne noch eine Sache.
Kann der AG aus dem nichts von mir verlangen, dass ich zwei mal am Tag am Arbeitsplatz erscheine, wobei dies nicht Teil meiner
über 3 Jahre gehenden Arbeitsroutine war/ist? Es geht hier um die Abendfütterung. Wir füttern unsere Tierchen 3 mal am Tag. Früh morgens, mittags und abends gegen 19 uhr. Die Abendfütterung hat bisher meine Arbeitskollegin gemacht (die nun für unbestimmte Zeit ausgefallen ist). Nun hat der Chef mir dies auch "angedroht". Gilt dies auch als Arbeit, die ich machen muss, weil man sie mir überträgt? Meine Arbeitszeiten bewegen sich üblicherweise im Rahmen von 6 bis 13 Uhr (+-). Sprich ich müsste dann von 6-13 Uhr, und dann nochmal von 19:00-20:30, wenn es nach dem Chef geht...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Kann der AG aus dem nichts von mir verlangen, ...
Um am Ende anzufangen: es gibt geteilte Dienste, also Arbeitspflicht morgens und wieder abends mit langer Pause. Vielfach z.B. im Pflegebereich.
'Aus dem Nichts' ? Was meinst du damit? Wenn es bedeutet ohne Vorlauf, 'von jetzt auf gleich', wie man so sagt: Nein. Vier Tage Vorlauf sind der Standard, wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' nach dem TzBefrG zugrunde legt. Wenn es meint 'das war noch nie Thema', sieht es schlecht aus - der AG bestimmt im Rahmen des AV Zeit und Ort usw.

Du hast möglw. mit unsensiblen Vorgesetzten zu tun - die machen ihren Job als bürgerschaftliches Engagement ("Ehrenamt") und meinen womöglich, auch AN hätten 'allzeit bereit' zu sein. Das kann wohl zu Konflikten führen. Deine Haltung und Kommunikation mit/ggü . diesen Menschen kann nur darin bestehen, ihnen zu verklickern, dass du im Rahmen deines AV tust, was man dir aufträgt, und dass du Wert darauf legst, dass die Arbeit im Rahmen des vertraglich Vereinbarten bleibt. Angesichts der Situation solltest du eigentlich gute Karten haben, denn die Viecher wollen versorgt sein ...

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#4
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey blaubär, danke nochmal.

Worauf ich mit dem gesagten eigentlich abzielte ist folgendes Zitat (habe es vorhin nicht gefunden):

"[...] muß der Arbeitnehmer grundsätzlich nach Beendigung der täglichen Arbeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Eine Ausnahme hiervon sieht § 5 ArbZG für besondere Betriebe vor.

Hierzu zählen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten und Hotelbetriebe, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und Landwirtschaft. Auch hier ist aber nur eine Verkürzung um bis zu 1 Stunde zulässig, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird."

Würde diese Klausel in meinem Fall greifen?

Habe auch Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf gelesen. Absatz 1 meint ja:

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf)."

Hier steht ja "können". Abrufarbeit war bei uns jedoch nie Thema und wurde auch nicht vereinbart. Dann dürfte der gesamte §12 ja in diesem Falle nicht greifen, oder irre ich mich?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Arbeit auf Abruf muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden und auch dann gelten klare Regeln die zu vereinbaren sind. Sonst greift das Minimum, dass das Gesetz vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz dürfte für dich auch gelten. Ich bin nicht ganz sicher, meine aber, dass Abweichungen nur tarifvertraglich getroffen werden können.

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#6
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wundervoll. Ich werde entsprechende Paragraphen ausdrucken und dem Chef vorlegen (sobald ich ihn mal wieder treffe). Werde nochmal hier berichten, wenn es was neues gibt.

-- Editiert von ShadyJedi am 06.02.2017 17:04

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Paragraphen ausdrucken und dem chef vorlegen

Davon möchte ich abraten. Wenn/da dir an deinem Arbeitsplatz liegt. Auch Chefs mögen nicht, belehrt oder gar vorgeführt zu werden. M.E. redest du besser von dir, dass du deine Arbeit magst, dass es derzeit aber eben Probleme gibt, du für drei schaffen sollst und das über deine Kräfte geht. Dann kannst du einfließen lassen, dass du dich auch ein wenig schlau gemacht hast, und wie er gedenkt sicherzustellen, dass z.B. Ruhezeiten eingehalten werden, oder dein Stundenkontingent als TZ-Kraft, dass du nicht ohne Grund in TZ schaffst usw.

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#8
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die Tour a la "auf menschlicher Ebene kommunizieren" habe ich schon mehrfach versucht, und all das, was Du vorgeschlagen hast anzusprechen habe ich angesprochen. Mehrfach. Ohne faktisches Ergebnis. Glaub mir, nichts liegt mir ferner als irgendwelche Paragraphen auszupacken und Rechte einzufordern. Wie schon gesagt hat alles mit dem ehemaligen Chef auf menschlicher Ebene wunderbar funktioniert. Mit dem hier nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass ich unmittelbar eine Kündigung kassiere - wie du gesagt hast, die Tierchen wollen versorgt sein, und ich bin z.Z quasi der Einzige, der das vernünftig machen kann. Und selbst wenn ich dann gekündigt werde - besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, wie man sagt.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Davon möchte ich abraten. Wenn/da dir an deinem Arbeitsplatz liegt. Auch Chefs mögen nicht, belehrt oder gar vorgeführt zu werden.


Die Sachlage ist hier ein wenig anders: der sogenannte "Chef" ist anscheinend ein gewählter Ehrenamtlicher. Da ist es meist so, das in ungefähr überhaupt keinem Bereich die entsprechende Kenntnis vorhanden ist.
Denen muss man schon mal relativ deutlich klar machen, dass im Arbeitsrecht ganz vieles nicht geht, was man sich wünscht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von ShadyJedi):
und dem Chef vorlegen (sobald ich ihn mal wieder treffe).

Kommunikation sollte man aufgrund der Erfahrungen in dem Fall schriftlich machen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von blaubär+):
Davon möchte ich abraten. Wenn/da dir an deinem Arbeitsplatz liegt. Auch Chefs mögen nicht, belehrt oder gar vorgeführt zu werden.


Die Sachlage ist hier ein wenig anders: der sogenannte "Chef" ist anscheinend ein gewählter Ehrenamtlicher. Da ist es meist so, das in ungefähr überhaupt keinem Bereich die entsprechende Kenntnis vorhanden ist.
Denen muss man schon mal relativ deutlich klar machen, dass im Arbeitsrecht ganz vieles nicht geht, was man sich wünscht.


In der Tat. Ich glaube allerdings, dass er schon genau weiss was geht und was nicht - hauptberuflich leiter er selbst ein Unternehmen und hat auch Angestellte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... nun, dann bleibt wohl nur, Fakten zu schaffen. ER hat das Tierheim an der Backe, nicht du.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ShadyJedi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten.

Habe dem Chef §5 ArbZG zitiert, den hat er ignoriert bzw. mit irgendeinem Schwachsinn wie "Nach 11 Stunden Schicht stehen dir 10 Stunden Pause zu" kommentiert, und hat mich tatsächlich dazu verdonnert zwei mal am Tag zu kommen.

Habe eine Rechtsberatung in Anspruch genommen (telefonisch) und meine Lage erläutert. Die haben gemeint, dass man da sicherlich gegen vorgehen könnte. Aber ich habe mir das überlegt, und habe nun fristgerecht gekündigt, den Rechtstreit spare ich mir für danach.

Eine andere Sache, bei der ich um Eure Einschätzung bitte.

Habe der Anwältin am Telefon meinen Arbeitsvertrag zitiert, bei einer Sache wurde sie mulmig. Es steht nämlich im Vertrag ausdrücklich drin, dass ich als Vollzeitbeschäftigter angestellt bin. Bei Arbeitszeiten steht jedoch 30 Stunden pro Woche. Sie fragte mich daraufhin, ob wir eine andere vergleichbare Vollzeitkraft im Betrieb haben. Ich bejahte und meinte auf weitere Nachfrage, dass diese mind. 160 Stunden/Monat arbeitet. Die Anwältin meinte daraufhin, dass mir demnach die ganze Zeit über eine Vergütung von 160 Stunden zugestanden hätte und das man das 3 Jahre rückwirkend einklagen könnte.

Wie seht ihr das?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Was haben Sie denn zu verlieren? Arbeitsgerichtsverfahren enden meist mit einem Vergleich, also gänzlich kostenfrei. Ein Kostenrisiko hat man nur bezüglich der Anwaltskosten, denn am Arbeitsgericht zahlt man seine Anwaltskosten fast immer selbst - das muß man entweder riskieren oder man macht es halt ohne Anwalt. Und die Argumentation hat Ihnen die Anwältin ja gerade vorgegeben...
und das man das 3 Jahre rückwirkend einklagen könnte. Da wäre ich mir allerdings nicht so sicher - viele Arbeitsverträge schließen das durch viel kürzere Fristen (z. B. 3 Monate) aus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Gewiss kann man die Sache pragmatisch so angehen und klagen, weil man bei Arbeitsgerichtsprozessen nicht viel verlieren kann. Gleichwohl scheint mir die Sache hier nicht so sicher. Erstens würde ein Richter fragen, was denn damals überhaupt beabsichtigt war. Dann könnte man argumentieren, dass die widersprüchlichen Angaben im Arbeitsvertrag in der Praxis offenbar zugunsten der Teilzeit mit 30 Stunden beantwortet worden sind. Du wirst dir vorhalten müssen, die 30-Stunden-Praxis akzeptiert und durch schlüssiges Verhalten zugestimmt zu haben, so dass selbst bei einem ursprünglichen Vertrag auf der Basis von Vollzeit mittlerweile ein Teilzeitvertrag geworden sein könnte.

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