Moins, wir haben folgendes Problem, unser Chef ist im Urlaub, deshalb kann der Lohn nicht ausgezahlt werden, was kann man machen?
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Chef im Urlaub, keine Lohnzahlung???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eilantrag beim Arbeitsgericht stellen. Mit dem Steuerberater, der die Lohnabrechnungen fertigt, telefonieren. Seid Ihr sicher, dass der Chef sich nicht abgesetzt hat? Arbeit einstellen.
wirdwerden
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Nee, abgesetzt hat der sich nicht, aber der ist so ignorant, das er meint, wir müssen solange warten, bis er wieder da ist.
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UPDATE: Hab grad mit dem Steuerberater telefoniert, jede Auskunft wird verweigert.
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Mit dem Eilantrag beim Arbeitsgericht (korrekte Bezeichnung Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung) ist es aber auch nicht so einfach. Der AN muss nämlich auch einen Verfügungsgrund, nämlich die besondere Eilbedürftigkeit darlegen und glaubhaft machen. Da müssen schon erheblich Nachteile auf den AN zukommen. Das ist fraglich, wenn es um einen Lohnrückstand von nur einem Monat geht und zudem davon auszugehen ist, dass der Lohn nach dem Urlaub des Chefs kommt.
Sollte der Chef nicht einen Urlaub von mehr als 2 Wochen angetreten haben, dann dürfte die eV auch nicht vor der Rückkehr des Chefs erlassen werden.
Praktisch viel machen, damit der Lohn doch noch pünktlich kommt, kann man daher als AN eigentlich nichts. Da bleibt dann wohl eher nur im Nachhein den Verzugsschaden geltend zu machen und natürlich die Suche nach einem neuen AG.
Nun ja, für mich wäre z.B. eine, dass kein Überziehungskredit vorhanden ist, und drei hungrige Kinder zu Hause sind. Natürlich könnte man im Wege des Kredits auch beim Job-Center was bekommen. Aber - das kann es ja wohl nicht sein.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass dieser Arbeitgeber nur wegen Urlaubs nicht zahlt. Was steckt dahinter, das ist doch die Frage. Und wann zahlt er nach Rückkehr?
wirdwerden
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Klar kann es das eigentlich nicht sein. Die recht gut bezahlten Richter an den Arbeitsgerichten sehen das jedoch völlig anders. Arbeit einstellen ist nach herrschender Rechtsprechung erst bei einem erheblichen Lohnrückstand möglich. Und der liegt laut deren Ansicht bei ca. 2 vollen Monatsgehältern! Ich habe bisher nur ein Urteil gefunden, wo bereits bei 1 Gehalt Rückstand gesagt wurde, es ist dem AN nicht mehr zumutbar weiter zu arbeiten.
Also bitte Vorsicht mit solchen Tips!
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