Chef im Urlaub

10. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef im Urlaub

Hallo,
mein Chef hat sich in den Urlaub verabschiedet.
Da es Spannungen gibt und bereits eine fristgerechte Kündigung vorliegt hat er mir keine Instruktionen gegeben was ich in dieser Zeit der Abwesenheit zu tun habe.
Wir sind nur ein 2 Mann Betrieb, ich habe keinen Zugang zu Arbeitsmitteln, Büro etc.

Wie kann ich mich verhalten?

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18 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16825 Beiträge, 6293x hilfreich)

Wie hast du denn sonst gearbeitet? Nur und ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung? Dann ist nun Däumchendrehen angesagt.
Wenn du aber "das Übliche" ohne große Anweisung gemacht hast, dann eben so weiter wie davor.

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#2
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sonst immer nach Anweisung.
Und für "das Übliche" brauch ich ja zumindest Materialien.
An die komme ich aber nicht ran, da kein Zugang.

Tja, Däumchendrehen.
Und dann, fristlose Kündigung?
Ich kann mich ja nun auch nicht 8 Stunden jeden Tag vor die Werkstatt stellen, oder?!
Oder geh ich zum Arbeitsamt um mich abzusichern?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16825 Beiträge, 6293x hilfreich)

... frag doch nach bei "frag-einen-Anwalt": wenn die Situation ohnehin vergiftet ist, wirst du kaum Freistellung annehmen und einfach zu Hause bleiben können.
Wenn du schon gekündigt bist, muss du dich ohnehin bei der AA melden.

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#4
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

8 Stunden nichts tun oder einen Krankenschein holen?!

Das Arbeitsamt wird dir da nicht helfen können in so einer Situation. Das sind keine Rechtsanwälte.

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#5
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Krankenschein holen ist schlecht, ich hab ja nix.
Und das sehe ich auch nicht ein.
Wenn ich wirklich 8 Stunden dort stehe und nichts mache ist die Frage ob er dann sagen kann ich habe die Arbeit verweigert etc.
Ich muss mich doch irgendwie absichern können.


-- Editiert pinguin12 am 10.03.2012 13:16

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2530x hilfreich)

quote:
Wenn ich wirklich 8 Stunden dort stehe und nichts mache ist die Frage ob er dann sagen kann ich habe die Arbeit verweigert etc.


Der AG muss doch die Arbeit zuweisen. Wenn er nicht dsa ist, kann er nicht zuweisen, wie soll man nichtzugewiesen Arbeit verweigern.

Das Thema finde ich ganz interessant. Als AN hat man zum Beispiel auch ein Anrecht, vertragsgemäss beschäftigt zu werden. Andererseit liest man gelegentlich von Arbeitnehmern, die in grossen Konzernen jeden Tag 8h in einem leeren Büro die Zeit absitzen.

Was macht denn der andere AN während der Arbeitszeit? Warum nicht einfach helfen?

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#7
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen anderen Arbeitnehmer gibt es nicht.
Es gibt nur meinen Chef und mich als Angestellten.

Es gibt noch eine Aussage von ihm das ich mir selber einen Kopf machen und mir Arbeit suchen soll. Es ist ihm egal.

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#8
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Du bietest deine Arbeitsleistung ja an. Wenn der Arbeitgeber dir keine Arbeit anbietet bzw. sie annimmt, befindet er sich im Annahmeverzug.

Aber mal eine andere Frage. Wenn der Chef im Urlaub ist, wie soll er sehen was du tust und was nicht?

Ich würde an deiner Stelle hingehen und nichts tun. Eine andere Möglichkeit sehe ich im Moment nicht. Du machst nichts falsch, bietest die Arbeit in Form deiner Anwesenheit und Arbeitsbereitschaft an.

Vielleicht kannst du ja mal grob beschreiben, was du sonst immer tust bzw. um was für eine Firma es sich handelt.

http://www.meub.de/Inhalte/arbeitsrecht/indiv_ar/ar_indiv_pdf/09_leist_stor/Ag_Pfl_verl.ueb.pdf

Und wenn du wirklich große Angst hast, würde ich einen Anwalt aufsuchen.

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-- Editiert jimmy1985 am 10.03.2012 13:47

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#9
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin Bauhelfer in dem kleinen Handwerksbetrieb.
Selbst wenn ich dennoch Aufträge annehmen und ausführen will wäre ich nicht in der Lage weil ich nicht ans Werkzeug geschweige denn an Aufträge ran komme.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2530x hilfreich)

quote:
Also ich bin Bauhelfer in dem kleinen Handwerksbetrieb.


Bauhelfer im Bauhauptgewerbe? Die Tätigkeit wird dann normalerweise auf Baustellen ausgeübt oder wo?
Einen Schlüssel zur Werkstatt haben Sie?

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#11
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, Baustellen, Sanitärarbeiten in Wohnhäusern etc.
Ich mache sozusagen die Zuarbeiten für meinen Chef.

Nein, einen Schlüssel hat er mir nicht da gelassen.
Büro und Werkstatt ist auch ein Gebäude, also wenn ich wenigstens den Schlüssel hätte, dann hätte ich mir schon Arbeit gesucht.

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#12
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Jetzt verstehe ich die Situation. Du hast also noch nicht mal die Möglichkeit, irgendwo die Zeit "abzusitzen"?

Was sollte denn die Aussagen vom Chef "Suchen Sie sich Arbeit?" Ich würde einfach zu Hause bleiben bzw. unter Zeugen den Betrieb aufsuchen, wenn die Tür vorschlossen ist, wieder nach Hause fahren. Wenn kein Lohn kommt, Klage einreichen.

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#13
 Von 
pinguin12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, ich könnte mich theoretisch nur vor die Werkstatt stellen oder mir es im Auto bequem machen.

Mit dem keinen Lohn habe ich schon diesen Monat hinter mir, da weiß ich schon Bescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1039x hilfreich)

Wirf einen Zettel in den Briefkasten wie er dich, am besten per Handy, erreichen kann und geh heim. Erkläre auf dem Zettel das du ihn nicht erreichen kannst und sofort kommst wenn er dich ruft.

Dann schick ihm das selbe sicherheitshalber per Einschreiben Rückschein der FIRMA nochmal zu.

Dann erreichbar sein.

Kannst ja in der Zeit schon mal die Unterlage für deine Klage am Arbeitsgericht schreiben. Der wird wohl auch den Lohn nicht zahlen.





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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2530x hilfreich)

quote:
Dann schick ihm das selbe sicherheitshalber per Einschreiben Rückschein der FIRMA nochmal zu.


Und wer holt das Einschreiben ab? Richtig, niemand.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1039x hilfreich)

quote:
Und wer holt das Einschreiben ab? Richtig, niemand.


Das ist das Problem des Firmeninhabers, es ist nur schon einen Beweis zu haben das man sich bemüht hat.

Wenn man will geht man zu Gerichtsvollzieher des Ortes und lässt den zustellen - kosten 10 Euro.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2530x hilfreich)

quote:
Das ist das Problem des Firmeninhabers, es ist nur schon einen Beweis zu haben das man sich bemüht hat.


Nein, es Dein Problem, wenn der Brief wegen der unnützen Funtion Übergabeeinschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden konnte.
Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl, wenn es denn unbedingt über den Postweg sein muss. Mit einem Zeugen selber einwerfen dürfte vielfach einfacher sein. Den braucht man nämlich auch, wenn man im Streitfall beweisen will, was in dem Brief überhaupt drin stand.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1039x hilfreich)

Wenn der Brief zurück kommt reicht auch das völlig aus.



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