Chef macht keinen Arbeitsvertrag

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)
Chef macht keinen Arbeitsvertrag

Seit 2 Wochen mache ich eien Ausbildung als Koch.Der Leiter des Restaurants will mich als Auszubildenden einstellen.Allerdings weigert er sich, einen VEtrag avzuschliessen(bisher)Auf Nachfragen bekomme ich immer ein flüchtiges Augenzwinkern.Was soll das?HAt das NAchteile für mich?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1121 Beiträge, 332x hilfreich)

Ja das hat Nachteile.

Ohne Vertrag mit Abschrift für die IHK (Formgebunden!) keine Ausbildung.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. dann bist du nur eine billige arbeitskraft, aber kein azubi. das gute im schlechten: du kannst einfach kündigen.

-- Editiert von blaubär49 am 02.09.2008 08:10:55

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#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Falscher AG sucht Dir einen ordentlichen!

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#4
 Von 
GlobalPlayer21
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 27x hilfreich)

Hiesse kein Vetrag z.B. auch, dass keine Vergütung gezahlt würde?

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Es gibt auf jeden Fall kraft Gesetzes einen mündlichen Vertrag.
Daher besteht auch Anspruch auf Bezahlung.

Eigentlich sollte ja auch ein Lohn vereinbart worden sein. Wenn der AG das bestreitet, dann dürfte ein Gericht auf den Marktpreis-Lohn für eine ungelernte Kraft hinausgehen.

Erkundige Dich mal schleunigst bei der IHK nach der Situation. In einer alten Firma von mir konnten die Verträge auch nachgereicht werden.
Dort ist auch zu erfahren ob der Chef überhaupt ausbilden darf. (Ausbildereignung)

@blaubär:
In der Situation müsste eigentlich auch von einem außerordentlichen Kündigungsrecht des jungen AN ausgegangen werden, weil die Firma über die wahren Verhältnisse schwerwiegend getäuscht hat, oder? Außerordentlich heißt in der Regel fristlos.
Nebenbei müsste der AG sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten weil der Tarifvertrag des Gastronomiegewerbes mangels Erwähnung im Arbeitsvertrag nicht gilt, oder ? Denn dort sind recht kurze Kündigungsfristen üblich.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

@maestro
.. kein widerspruch. ob ordentliche oder a.o. kündigung war mir oben weniger wichtig als die konsequenz, dass globalplayer nur arbeitskraft ist und eben kündigen kann, wenn die geschäftsgrundlage vom ag nicht eingehalten ist.

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