Seit 2 Wochen mache ich eien Ausbildung als Koch.Der Leiter des Restaurants will mich als Auszubildenden einstellen.Allerdings weigert er sich, einen VEtrag avzuschliessen(bisher)Auf Nachfragen bekomme ich immer ein flüchtiges Augenzwinkern.Was soll das?HAt das NAchteile für mich?
Chef macht keinen Arbeitsvertrag
Ja das hat Nachteile.
Ohne Vertrag mit Abschrift für die IHK (Formgebunden!) keine Ausbildung.
.. dann bist du nur eine billige arbeitskraft, aber kein azubi. das gute im schlechten: du kannst einfach kündigen.
-- Editiert von blaubär49 am 02.09.2008 08:10:55
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Falscher AG sucht Dir einen ordentlichen!
Hiesse kein Vetrag z.B. auch, dass keine Vergütung gezahlt würde?
Es gibt auf jeden Fall kraft Gesetzes einen mündlichen Vertrag.
Daher besteht auch Anspruch auf Bezahlung.
Eigentlich sollte ja auch ein Lohn vereinbart worden sein. Wenn der AG das bestreitet, dann dürfte ein Gericht auf den Marktpreis-Lohn für eine ungelernte Kraft hinausgehen.
Erkundige Dich mal schleunigst bei der IHK nach der Situation. In einer alten Firma von mir konnten die Verträge auch nachgereicht werden.
Dort ist auch zu erfahren ob der Chef überhaupt ausbilden darf. (Ausbildereignung)
@blaubär:
In der Situation müsste eigentlich auch von einem außerordentlichen Kündigungsrecht des jungen AN ausgegangen werden, weil die Firma über die wahren Verhältnisse schwerwiegend getäuscht hat, oder? Außerordentlich heißt in der Regel fristlos.
Nebenbei müsste der AG sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten weil der Tarifvertrag des Gastronomiegewerbes mangels Erwähnung im Arbeitsvertrag nicht gilt, oder ? Denn dort sind recht kurze Kündigungsfristen üblich.
@maestro
.. kein widerspruch. ob ordentliche oder a.o. kündigung war mir oben weniger wichtig als die konsequenz, dass globalplayer nur arbeitskraft ist und eben kündigen kann, wenn die geschäftsgrundlage vom ag nicht eingehalten ist.
Und jetzt?
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