Chef schließt Büro während der Elternzeit

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kathi2907
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef schließt Büro während der Elternzeit

Hallo alle zusammen. Ich habe ein kleines Problem und wollte erstmal allgemein Stimmen hören, bevor ich mich beraten lasse.

Ich bin seit Juli 2018 in Elternzeit. Diese endet im Juli 2019.

Mein Chef hat zum 31.3. seine Versicherungsagentur geschlossen und seinen Kundenbestand (nicht das Büro!) an einen Kollegen übergeben, der mich gerne unter denselben Bedingungen wie zuvor weiterbeschäftigen wollte. Als ich zum Unterschreiben des Vertrags kommen wollte, stand da, dass er mir 500 Euro brutto weniger geben möchte.
Nach Anruf beim Arbeitsamt, welches eine Kündigung meiner alten Stelle einforderte, erfuhr ich, dass mein alter Chef mich aufgrund der Elternzeit gar nicht kündigen könnte.

Meine Fragen:

MUSS der neue mich übernehmen? Und das zu denselben Bedingungen, obwohl keine Betriebsübergabe stattgefunden hat?

Wie komme ich an die Kündigung meines alten Chefs um im Notfall Arbeitslosengeld beziehen zu können?

Wie fällt die mündliche Absprache ins Gewicht, dass mein neuer Chef mich eigentlich zu denselben Bedingungen behalten wollte?

Ich danke euch :-)

Vielleicht hätte wer schon einmal ein ähnliches Anliegen? Ich finde unter der Suche leider nichts.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn es kein Betriebsübergang ist, muss der Neue dich nicht übernehmen.
Die mündliche Zusage, dich zu voll zu übernehmen, würde an sich gelten, aber ... die Frage der Berufbarkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Kathi2907):
der mich gerne unter denselben Bedingungen wie zuvor weiterbeschäftigen wollte.

Er wollte - man beachte die Zeitform. Nun will er offenbar nicht mehr ...



Zitat (von Kathi2907):
MUSS der neue mich übernehmen? Und das zu denselben Bedingungen, obwohl keine Betriebsübergabe stattgefunden hat?

Der Schilderung nach sehe ich da keine Möglichkeit.



Zitat (von Kathi2907):
Wie komme ich an die Kündigung meines alten Chefs um im Notfall Arbeitslosengeld beziehen zu können?

Hat der alte Arbeitgeber denn überhaupt sein Unternehmen komplett aufgegeben oder nur die Agentur geschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sollte es sich um einen Betriebsübergang gem §613a BGB handeln, dann müssen Sie sowieso zu den bestehenden Konditionen übernommen werden zumindest für ein Jahr. Wieviele Angestellte gibt es? https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/betriebsuebergang/10/#betriebsuebergang

-- Editiert von fb367463-2 am 23.05.2019 13:57

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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