Chef stellt mich vor die Wahl

20. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef stellt mich vor die Wahl

Hallo zusammen,
Also ich habe am 20.6 meine Lehre zur Medizinischen Fachangestellten erfolgreich beendet. Für die letzten 10 Tage vom Monat Juni stehen mir also eigentlich das Gehalt einer ausgelernten Kraft zu.
Als ich meinen Chef diese Woche darauf angesprochen habe sagte er dann dass er es ungerechtfertigt findet, weil wir ja jetzt auch noch 2 Wochen Urlaub haben in der die Praxis zu ist, mir auch den Urlaub als ausgelernte Kraft zu vergüten. Also wollte er das quasi verrechnen dass ich nur eins von beidem bezahlt bekomme.
Außer ich würde in meinem Urlaub 3 mal die Woche Hausbesuche im Altenheim fahren. Dann bekäme ich beides bezahlt.
Einen Tag später, als ich sagte dass mir das Geld doch zusteht sagte er ok entweder er bezahlt beides (Urlaub und die 10Tage) und entlässt mich dann zum 15.8 oder ich Arbeite in meinem Urlaub un darf dann bis Ende August bleiben.
Ich würde sowieso höchstens bis Ende August bleiben, denn ich beginne noch eine neue Ausbildung, wovon er aber weiß.
Aber er kann mich doch nicht 'erpressen' im Urlaub zu arbeiten nur um die 10 Tage, die ich doch sowieso schon gearbeitet habe bezahlt zu bekommen, oder?
Und dann klappt das auch mit der Kündigungsfrist zum 15.8 nicht mehr, denn ich würde die Kündigung ja frühestens am Montag (21.7) bekommen. Also müsste er mich doch sowieso bis Monatsende behalten und bezahlen oder?
Ist das rechtens, was mein Chef sich da vorstellt?
Was kann ich zu ihm sagen oder wie im schlimmsten Fall dagegen vorgehen?

Vielen lieben Dank

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16 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dein Chef scheint nicht sonderlich daran interessiert zu sein dich zu halten - sonst würde er dich nicht so behandeln. Was dir zusteht auch zu bekommen, ist ja wohl das mindeste. Ansonsten scheinbar der Kündigungstermin der entscheidende Punkt zu sein - wenn es dir ohnehin in den Kram passt, kannst du also in Ruhe abwarten und Ende August gehen. Allerdings solltest du in Sachen Kündigungsfristen deinen Vertrag gelesen haben.

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-- Editiert :blaubär: am 20.07.2014 11:45

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#2
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt ja 4 Wochen zum 15. Oder Monatsende und so wäre er ja eh zu spät.
Ich möchte mich halt nicht ausnutzen lassen und für dumm verkaufen erst Recht nicht.
Dankeschön :)

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#3
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Das kommt wohl auch mit darauf an, ob Du aus dem halben Jahr Azubi-zeit noch genügend Urlaubstage "übrig" hast, um die 2 Wochen Betriebsurlaub abzudecken, der war ja wohl schon länger bekannt.

Wenn das der Fall ist, muss der AG beide in Frage kommenden Zeiträume natürlich bezahlen. Solltest Du aber zu wenig Urlaubstage haben, dann kann der AG schon verlangen, dass fehlende Urlaubstage gearbeitet werden.

Und wie Du ja schon selber geschrieben hast, ist eine Kündigung zu Mitte August eh vom Tisch, das ist zu kurzfristig.

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#4
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Urlau bstage hab ich natürlich noch.
Zumal wir ja alle die selbe Zeit an Urlaub haben, weil bei uns dann grundsätzlich immer die Praxis zu ist und wir quasi keinen 'eigenen Urlaub' haben.
Ok das ist schon mal gut zu wissen.
Dann werd ich ihm das morgen mal berichten und abwarten wie er darauf reagiert.
Bin ja mal gespannt.
Liebe Grüße

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal ne Frage nebenbei: hast du denn überhaupt einen Arbeitsvertrag? Die Ausbildung ist ja zu Ende. gab es jemals einen Anschlussvertrag oder arbeitest du zur Zeit ohne zumindest unterschriebenen Arbeitsvertrag?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

>>> oder arbeitest du zur Zeit ohne zumindest unterschriebenen Arbeitsvertrag? <<<<

Das wäre doch für Jiaara das Optimum.

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (was bei einem eigens geschlossenen Arbeitsvertrag anders aussehen könnte) und hinsichtlich der Höhe des Gehaltes scheint ja keine Steitigkeit zu bestehen, nur über den Zeitraum, in dem es zu entrichten ist.

Und nachdem auch keine explizite, neue Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart worden ist, sollte das gesetzliche Kündigungsrecht (die 4 Wochen) und nicht eine erleichterte innerhalb der ersten 6 Monate gelten.

-- Editiert Minniemaus am 20.07.2014 17:51

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#7
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein kein neuer Arbeitsvertrag, bei uns arbeiten irgendwie alle ohne Vertrag. Unser Chef handhabt irgendwie vieles sehr seltsam.
Wie kann ich ihm das morgen klar machen, dass er mich bis Ende August beschäftigen muss ohne 'Ärger zu stiften'?
Denn er ist in solchen Sachen, wenn etwas nicht nach seinem Willen geschieht ziemlich impulsiv..

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
bei uns arbeiten irgendwie alle ohne Vertrag

Es gibt auch mündliche Verträge. Deswegen frage ich ja und Minniemaus hat das etwas präzisiert, dass dann die einschlägigen gesetzlichen Regelungen gelten.

Ob er impulsiv ist oder nicht. Fakt ist, solange er nicht vernünftig kündigt, bist du dort beschäftigt und deine Aufgabe ist es, deine Arbeit anzubieten (und ggf. zeitgleich parallel um eine neue Stelle zu bemühen).

Wenn der Streit eskaliert, kann man sich ja auch vorm Arbeitsgericht wiedersehen. Dann kriegt man voraussichtlich wenigstens noch eine Abfindung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.07.2014 20:14

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#9
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja mündlich hieß es ich bekomme eine Ganztagsstelle. Mehr eigentlich nicht und halt nach Tarif bezahlt..

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#10
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Dann lass es doch ganz langsam angehen.

Sofern noch nicht geschehen kündige Deinen Vertrag schriftlich (gegen Empfangsbestätigung) zu Ende August.

Wenn dann irgendwann zu wenig Geld überwiesen wird, macht Du eine Aufstellung, wann du gearbeitet hast und wann Du Urlaub hattest und klagst vor dem Arbeitsgericht, da gibt es in erster Instanz keinen Anwaltszwang.
Du musst nur darlegen, dass du ab dem Tag nach deiner Prüfung regelmässig gearbeitet hast und bezahlt wurdest (dadurch entsteht diurch konkludentes Handeln ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu "üblichen" Konditionen) und was Dir an Lohn feht, dann wird das relativ glatt über die Bühne gehen.

Also nicht irre machen lassen, das ist nur ne Frage der Zeit, dass Du zu Deinem Geld kommst.



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#11
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem kündigen ist nicht so einfach, die neue Ausbildung beginnt erst am 1.10. Von daher wäre ich ja im September arbeitslos. Und möchte keine sperre von Arbeitsamt bekommen. Zumal ich ja auch versichert sein muss.
Das macht mich irgendwie alles fertig.


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#12
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Oh, das hatte ich aus Deinem ersten Beitrag dann falsch verstanden. Ich hatte gelesen, dass Du eh Ende August sowieso gehen wolltest.

Wenn Du bis Ende September arbeiten möchtest, dann hilft eigentlich nur "still halten" und es auf keinen Streit ankommen lassen und dann rechtzeitig Ende August zu Ende September zu kündigen. Die Frage der Bezahlung kannst Du immer noch nach Ende des Arbeitsverhältnisses einfordern.

Käme es dir sehr übel an, die "Heimbesuche" zu machen?

Wenn nein, dann mach sie und rechne jeden tag, an dem Du Altenheim gemacht hast, als nicht genommenen Urlaubstag an. Die nicht genommenen Urlaubstage muss Dir der Chef dann vergüten, wenn Du sie nicht nicht nehmen konntest.

Lass Dir in dem Falle einfach schriftlich bestätigen, dass du "statt Urlaub zu nehmen, die Tage X, Y Z .... im Alteresheim Dienst macht"

-- Editiert Minniemaus am 20.07.2014 21:15

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#13
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wäre ja eh nur bis Ende August geblieben. Und hätte dann quasi sowas wie 4 Wochen unbezahlten Urlaub. Aber wenn er mich ja sowieso kündigt dann kann ich ja auch einen Monat Arbeitslosengeld beanspruchen und mich übers Arbeitsamt versichern lassen.
Nur wäre ich bei den Hausbesuchen versichert. Ich mein was mache ich wenn was passiert und mein Chef im Ausland ist?

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#14
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Jetzt wird es seltam.

Wenn Du eh den September "unbezahlt" wegbleiben wolltest, dann finde ich widerum den Gedanken "dann kann ich mich ja auch kündigen lassen und ALG beziehen" etwas böse.

Dann bin ich jetzt mal raus hier.





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#15
 Von 
guest-12321.07.2014 09:38:51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut zumindest versichern lassen muss ich mich. Das war ja auch so nicht geplant, bloß wenn ich mein Geld nicht bekomme von was soll ich dann leben?
Aber es geht ja auch eigentlich um die Frist..

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#16
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Wer nich arbeitet (im September), ist auch nich versichert und bekommt auch kein Geld.

Wo ist da das Problem?

Also arbeiten bis Ende September, ohne mal den September "unbezahlt frei machen und irgendwie doch versichert sein, nur weil die Barschaft grade so reicht, und versichert wäre ich ja dann immer noch %&/(%$&/$&/$&/" und Geld haben und versichert sein oder nicht arbeiten, kein Geld haben und nicht versichert sein.

Sorry,
ich dachte es geht hier um nen Arbeitgeber, der bei einer Mitarbeiterin bissi Kohle einbehalten wollte, aber es geht hier um eine Angestellte, die das Sozialsystem ausnutzen wollte, indem sie nominell bis Ende Spetember beschäftigt ist (im Sept. halt ohne Bezüge) aber tatsächlich sich einen Monat Versicherung erschleichen möchte ohne in der zeit Beiträge zu entrichten.

Der AG macht hier ein schlechtes Bild, weil er mit untauglichen Mittel antwortet, die Arbeitnehmerin ist aber auch nicht besser.






-- Editiert Minniemaus am 20.07.2014 22:45

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